Bank kündigt das Konto – Was tun?

Bank oder Sparkasse kündigt Ihr Konto – warum passiert das? Was können Sie in dieser unerwarteten Situation tun? Lesen Sie hier mehr darüber.

Bank kündigt das Konto - was ist der Grund und was tun

Die Kündigung des Girokontos durch die Bank ist für viele ein Schock. Plötzlich steht man ohne Konto da und weiß nicht, wie es weitergehen soll.

Doch keine Panik! In den meisten Fällen lässt sich die Kontoschließung abwenden oder zumindest gut bewältigen.


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Dieser Artikel erklärt, warum Banken Konten kündigen, wie man reagieren sollte und wo die rechtlichen Grenzen liegen.

Gründe: Warum Banken Konten kündigen

Es gibt verschiedene Gründe, warum Banken Kunden das Konto kündigen. Die häufigsten sind:

  1. Überziehung und Zahlungsverzug: Wenn ein Kunde sein Konto über einen längeren Zeitraum überzogen hat und trotz Mahnung die Schulden nicht begleicht, ist dies ein Kündigungsgrund. Auch dauerhafter Zahlungsverzug bei Krediten ist problematisch. Die Bank möchte ihr Risiko minimieren.
  2. Verdacht auf Geldwäsche oder andere Straftaten: Fällt der Verdacht auf Geldwäsche oder andere kriminelle Machenschaften, ist die Bank rechtlich verpflichtet, das Konto zu kündigen. Dies geschieht auch bei weniger eindeutigen Anhaltspunkten.
  3. Unklare Herkunft von Geldern: Kommt Geld aus fragwürdigen Quellen auf das Konto, kann die Bank hellhörig werden. Sie möchte keine Gelder annehmen, deren Herkunft nicht transparent ist.
  4. Verstoß gegen die AGB: Verstößt der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank, beispielsweise durch falsche Angaben, ist dies ein Kündigungsgrund.
  5. Unerlaubte Geschäftstätigkeit über Privatkonto: Wird ein Privatkonto für unternehmerische Zwecke genutzt, kündigt die Bank in der Regel früher oder später. Geschäftskonten sind dafür vorgesehen.
  6. Fehlende Zustimmung zu neuen AGB: Lehnt der Kunde neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ab, kann die Bank das Konto kündigen. Sie möchte einheitliche Regeln für alle Kunden.
  7. Unrentabilität des Kunden: Ist ein Kunde aus Sicht der Bank unrentabel, also zu wenig profitabel, kann dies ebenfalls eine Kündigung nach sich ziehen.

Reaktion: Richtiges Verhalten bei Kündigung

Wie sollte man reagieren, wenn einem die Bank kündigt? Folgende Schritte sind sinnvoll:

  1. Ruhe bewahren: Auch wenn die Kündigung einem den Boden unter den Füßen wegzieht: Bewahren Sie Ruhe! Überstürztes Handeln macht die Lage nur schlimmer. Atmen Sie tief durch.
  2. Hintergründe klären: Fragen Sie bei der Bank nach, was der Grund für die Kündigung ist. Oft erfährt man ihn nicht direkt. Bestehen Sie freundlich, aber bestimmt auf einer Erklärung.
  3. Lösung suchen: Suchen Sie das Gespräch mit der Bank. Vielleicht lässt sich die Kündigung durch eine Lösung des Problems noch abwenden. Seien Sie kooperativ.
  4. Widerspruch einlegen: Legen Sie der Kündigung schriftlich widerspruch ein, um Ihre Interessen zu wahren. Dies verschafft Ihnen etwas Zeit.
  5. Alternativen suchen: Schauen Sie sich parallel nach einer neuen Bank um. Eröffnen Sie zeitnah ein neues Konto. So sind Sie handlungsfähig.
  6. Hilfe holen: Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Unterstützung durch einen Anwalt für Bankrecht sinnvoll sein. Auch der Bankenombudsmann hilft.
  7. Lehren ziehen: Ziehen Sie Lehren aus der Kündigung. Was können Sie in Zukunft besser machen, um solche Probleme zu vermeiden?

Grenzen: Wann die Kündigung rechtens ist

Banken unterliegen beim Kündigen von Konten gewissen rechtlichen Grenzen. Wann ist eine Kündigung zulässig?

  • Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich immer möglich. Die Bank muss keine Gründe nennen, wenn sie die im Vertrag vereinbarte Frist einhält. Diese beträgt mindestens zwei Monate.
  • Außerordentliche Kündigung: Bei einer außerordentlichen Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Typische Gründe sind Zahlungsverzug, Geldwäscheverdacht oder falsche Angaben des Kunden.
  • Kündigung ohne Frist: Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine fristlose Kündigung ohne Einhaltung einer Frist erlaubt. Beispiel: Massiver Vertrauensbruch durch den Kunden.
  • Kündigung mit Basiskonto: Basiskonten können nur unter sehr engen Voraussetzungen gekündigt werden. Hier gelten besondere Regeln zum Schutz bedürftiger Kunden.
  • Schikaneverbot: Eine Kündigung darf nicht allein dazu dienen, den Kunden zu schädigen. Verstößt die Bank dagegen, kann die Kündigung unzulässig sein.
  • Anfechtung vor Gericht: Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, können Sie die Kündigung auch vor Gericht anfechten. Dies lohnt sich bei guten Erfolgsaussichten.

Wie lange bleibt ein Konto in der Schufa?

Eine häufig gestellte Frage ist, wie lange ein Konto in der Schufa-Datenbank verbleibt, nachdem es gekündigt wurde. Die Dauer variiert je nach Art des Kontos und der Umstände der Kündigung.

Kreditkarten- oder Girokonten können sofort aus der Schufa-Datenbank gelöscht werden, wenn keine Forderungen mehr bestehen. Andere Kundenkonten aus dem Handel können jedoch bis zu 3 Jahre gespeichert bleiben.

Fazit

Die Kündigung des Girokontos ist für Kunden immer ärgerlich. Häufig lässt sich der Schritt aber abwenden oder zumindest gut bewältigen. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren, die Hintergründe zu klären, Alternativen zu suchen und bei Bedarf rechtliche Hilfe hinzuzuziehen. Mit der richtigen Vorbereitung können die meisten Probleme gelöst werden.


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