Konto eröffnen trotz Schufa und Pfändung – Es geht?

Haben Sie finanzielle Schwierigkeiten und glauben, dass eine Kontoeröffnung unmöglich ist? Auch mit Schufa-Eintrag und Pfändung gibt es Möglichkeiten.

Konto eröffnen trotz Schufa und Pfändung - Geht das

Viele Menschen in Deutschland haben aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten negative Schufa-Einträge oder sogar eine Kontopfändung. Dies kann die Eröffnung eines neuen Girokontos bei klassischen Banken sehr erschweren oder sogar unmöglich machen.

Doch es gibt Möglichkeiten, auch in einer solchen Situation ein Konto zu eröffnen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Optionen es gibt und worauf Sie achten sollten.


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Warum lehnen Banken Kunden mit negativer Schufa ab?

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen sammelt. Banken und andere Unternehmen können bei der Schufa Auskünfte über potenzielle Kunden einholen, um deren Kreditwürdigkeit einzuschätzen.

Negative Schufa-Einträge entstehen zum Beispiel durch nicht bezahlte Rechnungen, Kreditkartenschulden oder Handyverträge. Sie signalisieren den Banken, dass der Kunde möglicherweise Schwierigkeiten hat, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Daher lehnen viele Banken Kunden mit schlechter Schufa-Bewertung ab, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.

Wie wirkt sich eine Kontopfändung aus?

Eine Kontopfändung ist noch gravierender als ein negativer Schufa-Eintrag. Sie wird von einem Gläubiger beantragt, wenn offene Forderungen trotz Mahnungen nicht beglichen wurden. Mit einem gerichtlichen Pfändungsbeschluss kann das Guthaben auf dem Konto des Schuldners gesperrt und an den Gläubiger überwiesen werden.

Eine Kontopfändung wird ebenfalls an die Schufa gemeldet und verschlechtert die Bonität des Betroffenen zusätzlich. Außerdem führt sie dazu, dass der Schuldner nicht mehr frei über sein Konto verfügen kann. Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt, Geldabhebungen sind nicht mehr möglich.

Pfändungsschutzkonto als Lösung

Wer von einer Kontopfändung betroffen ist, sollte sein Girokonto schnellstmöglich in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, diese Umwandlung auf Antrag des Kunden innerhalb von vier Tagen vorzunehmen.

Das P-Konto schützt einen Grundfreibetrag vor Pfändungen, so dass der Kontoinhaber weiterhin über einen Teil seines Einkommens verfügen kann. Seit dem 1. Juli 2023 liegt dieser Freibetrag bei 1.410 Euro pro Monat. Bei bestehenden Unterhaltspflichten kann sich der Betrag erhöhen.

Für die Führung eines P-Kontos fallen die gleichen Gebühren an wie für ein normales Girokonto. Jede Person darf nur ein P-Konto haben. Die Bank meldet die Einrichtung eines P-Kontos an die Schufa, damit dies überprüft werden kann. Die Führung eines P-Kontos als solches hat aber keinen Einfluss auf den Schufa-Score.

Basiskonto als Alternative

Wird die Eröffnung eines regulären Girokontos aufgrund negativer Schufa-Einträge abgelehnt, haben Verbraucher einen Rechtsanspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Dieses beinhaltet alle wesentlichen Funktionen eines Zahlungskontos wie Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.

Allerdings wird das Basiskonto immer auf Guthabenbasis geführt. Eine Überziehung des Kontos ist ausgeschlossen. Zudem sind die Gebühren oft höher als bei normalen Girokonten. Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest kosten Basiskonten im Schnitt rund 6 Euro pro Monat.

Bei der Eröffnung eines Basiskontos fragt die Bank ebenfalls bei der Schufa nach, ob der Kunde bereits ein Basiskonto bei einem anderen Institut hat. Denn auch hier gilt: Pro Person ist nur ein Konto erlaubt.

Spezialanbieter für Kunden mit negativer Schufa

Es gibt einige Banken und Fintechs, die sich auf Kunden mit Schufa-Problemen spezialisiert haben. Sie verzichten bei der Kontoeröffnung auf eine Schufa-Abfrage und Bonitätsprüfung. Dazu zählen zum Beispiel:

  • N26 Flex: Das Mobile-Banking-Startup bietet ein Girokonto inklusive Mastercard Debit für Kunden mit negativer Schufa. Voraussetzung ist ein Mindesteinkommen von 500 Euro pro Monat. Es kostet 6 € pro Monat genauer gesagt 72 € pro Jahr.
  • MeineGiroKarte: Hinter diesem Angebot steckt die Hamburger Privatbank Sutor Bank. Das Konto wird als P-Konto geführt und ist komplett schufafrei. Eine Mastercard Debit ist optional zubuchbar.
  • Paycenter: Auch dieser Anbieter wirbt mit einem schufafreien P-Konto, das innerhalb weniger Minuten online eröffnet werden kann.

Zu beachten ist, dass diese Spezialkonten oft nur einen eingeschränkten Funktionsumfang und höhere Gebühren haben als normale Girokonten. Manche setzen auch ein regelmäßiges Einkommen voraus. Vor der Eröffnung sollte man daher die Konditionen genau prüfen.

Tipps zur Kontoeröffnung mit negativer Schufa

Wer trotz Schufa-Problemen ein Konto eröffnen möchte, sollte Folgendes beachten:

  • Nicht aufgeben: Auch wenn die erste Bank eine Ablehnung ausspricht, lohnt es sich, bei anderen Instituten nachzufragen. Die Auslegung der Schufa-Kriterien ist von Bank zu Bank verschieden.
  • Persönliches Gespräch suchen: Die Erfolgsaussichten steigen, wenn man die Situation im Gespräch offen anspricht und begründet. Unter Umständen lässt sich die Bank von der Seriosität des Kunden überzeugen.
  • Schufaauskunft einholen: Jeder Bürger hat einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft der Schufa. So lässt sich prüfen, welche Einträge gespeichert sind und ob sie korrekt sind.
  • Schufaeinträge prüfen lassen: Nicht jeder negative Eintrag ist gerechtfertigt. Mithilfe eines spezialisierten Anwalts oder einer Verbraucherschutzorganisation können unberechtigte Einträge gelöscht werden.
  • Pfändungsschutzkonto beantragen: Wer von einer Kontopfändung betroffen ist oder diese befürchtet, sollte sein Konto umgehend in ein P-Konto umwandeln lassen.
  • Basiskonto als letzte Option: Wenn gar nichts anderes möglich ist, können Verbraucher die Einrichtung eines Basiskontos verlangen. Kein Institut darf dies grundlos verweigern.

Fazit

Eine negative Schufa-Bewertung oder eine Kontopfändung sind keine unüberwindbaren Hindernisse für die Eröffnung eines Girokontos. Dank gesetzlicher Regelungen wie dem Pfändungsschutzkonto und dem Basiskonto gibt es Wege, die finanzielle Grundversorgung sicherzustellen.

Zudem finden sich immer mehr Spezialanbieter, die auf die Bedürfnisse von Kunden mit Schufa-Problemen zugeschnitten sind. Mit etwas Recherche und Beharrlichkeit ist es möglich, auch in schwierigen finanziellen Situationen ein passendes Konto zu finden. Wichtig ist, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aktiv nach Lösungen zu suchen.


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