Erledigten Schufa Eintrag löschen – So geht’s

Möchten Sie einen erledigten Schufa-Eintrag löschen, aber wissen nicht wie? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen.

Erledigten Schufa Eintrag löschen So wirds gemacht

Ein negativer Schufa Eintrag kann weitreichende Folgen haben. Mietverträge, Kredite, Handyverträge – vieles wird dann schwierig bis unmöglich. Aber was tun, wenn der negative Eintrag eigentlich unberechtigt ist? Wenn die Forderung bereits beglichen wurde? Oder wenn es sich schlicht um einen Fehler handelt?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen erledigten Schufa Eintrag löschen lassen. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen, zeigen typische Fallstricke auf und geben Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie vorgehen müssen.


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Was ist die Schufa und was macht sie?

Die Schufa Holding AG ist eine Auskunftei, die Bonitätsinformationen über Privatpersonen und Unternehmen sammelt und diese an ihre Vertragspartner weitergibt.

Anhand dieser Daten berechnet die Schufa für jede Person einen Score-Wert, der die Kreditwürdigkeit widerspiegeln soll. Je besser der Score, desto kreditwürdiger die Person. Banken, Versicherungen, Mobilfunkanbieter und viele andere Unternehmen nutzen diese Bewertung, um zu entscheiden, ob sie einen Vertrag mit dem potenziellen Kunden abschließen.

Ein negativer Eintrag bei der Schufa führt daher meist dazu, dass Verträge abgelehnt werden.

Wann kommt es zu einem negativen Schufa Eintrag?

Laut § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes darf die Schufa negative Einträge speichern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es muss sich um personenbezogene Daten handeln, die Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person geben.
  • Die Daten müssen aufgrund einer nachprüfbaren Tatsache zutreffend sein.
  • Die Speicherung darf nur erfolgen, wenn dies zur Aufgabenerfüllung der Schufa notwendig ist.
  • Der Betroffene muss vorab über die Datenmeldung informiert worden sein.

In der Praxis kommt es meist dann zu einem Negativ-Eintrag, wenn gegen eine Person ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, ein Gerichtsvollzieher tätig geworden ist, oder wenn es zu Zahlungsausfällen gekommen ist.

Auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eine eidesstattliche Versicherung führen zu einem negativen Schufa-Eintrag.

Erledigten Schufa-Eintrag löschen – In 5 Schritten

Wurde die Forderung, die zum Schufa-Eintrag geführt hat, bereits beglichen, muss dieser gelöscht werden. Das geschieht allerdings nicht automatisch, sondern Sie müssen selbst aktiv werden.

Hier erfahren Sie, wie Sie in 5 Schritten einen erledigten Schufa-Eintrag löschen lassen:

Schritt 1: Einsicht in die Schufa-Akte beantragen

Beantragen Sie zunächst eine Selbstauskunft bei der Schufa. So erfahren Sie, ob tatsächlich ein negativer Eintrag vorliegt und welche Forderung diesem zugrunde liegt.

Die Selbstauskunft (Kostenlose Datenkopie) können Sie einmal pro Jahr kostenlos anfordern. Rufen Sie dafür die Schufa-Webseite Datenkopie auf und senden es ausgefüllt ab.

Schritt 2: Überprüfen, ob die Forderung berechtigt ist

Anhand der Schufa-Auskunft sehen Sie nun, welcher Gläubiger den Eintrag veranlasst hat und wofür die Forderung besteht.

Überprüfen Sie, ob die Forderung zu Recht besteht und ob Sie diese bereits beglichen haben. Sollte die Forderung unberechtigt sein oder bereits erledigt, müssen Sie aktiv werden.

Schritt 3: Gläubiger kontaktieren

Wenden Sie sich direkt an den Gläubiger, der den Eintrag veranlasst hat und teilen ihm mit, dass die Forderung erledigt ist.

Bitten Sie ihn, dies gegenüber der Schufa zu bestätigen und den Eintrag löschen zu lassen. Legen Sie entsprechende Nachweise bei, zum Beispiel einen Zahlungsbeleg.

Schritt 4: Schufa kontaktieren

Sollte der Gläubiger sich weigern, den Eintrag löschen zu lassen, wenden Sie sich direkt an die Schufa.

Fügen Sie Ihrem Schreiben die Nachweise bei, dass die Forderung erledigt ist. Fordern Sie die Schufa auf, den Eintrag zu löschen.

Schritt 5: Erledigung überprüfen

Die Bearbeitungsdauer bei der Schufa beträgt etwa 3-4 Wochen. Danach sollten Sie zur Kontrolle erneut Ihre Selbstauskunft anfordern.

Ist der Eintrag noch vorhanden, wiederholen Sie Ihr Vorgehen und drohen der Schufa damit, einen Anwalt einzuschalten.

Was kann ich tun, wenn die Schufa sich weigert?

Sollte die Schufa sich trotz erledigter Forderung weigern, den Eintrag zu löschen, bleibt Ihnen nur der Klageweg.

Wenden Sie sich dafür an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt. Dieser kann die Löschung für Sie durchsetzen.

Bei einem Rechtsstreit trägt in der Regel die unterlegene Partei die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite.

Sollten Sie obsiegen, müsste die Schufa also nicht nur den Eintrag löschen, sondern auch Ihre Kosten übernehmen.

Was kostet die Löschung eines Schufa-Eintrags?

Die Löschung eines unberechtigten Schufa-Eintrags ist für Sie kostenlos. Weder die Schufa noch der ursprüngliche Gläubiger dürfen Ihnen hierfür Gebühren in Rechnung stellen.

Anders sieht es aus, wenn Sie einen Anwalt einschalten müssen. Die Kosten für dessen Tätigkeit müssen Sie selbst tragen. Allerdings erhalten Sie diese zurück, wenn Sie vor Gericht obsiegen.

Prüfen Sie auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt. Dies ist oft der Fall, wenn der Vertrag schon vor Eintritt des Schufa-Eintrags bestand.

Schufa Eintrag löschen lassen – die rechtlichen Grundlagen

Rechtlich basiert die Möglichkeit, einen unberechtigten Schufa-Eintrag löschen zu lassen, auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.

Das Bundesdatenschutzgesetz

Das BDSG regelt in § 34, dass personenbezogene Daten zu löschen sind, wenn ihre Speicherung unzulässig ist.

Dies ist der Fall, wenn die Daten unrichtig sind oder ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks nicht mehr erforderlich ist – zum Beispiel weil eine Forderung bereits beglichen wurde.

Die Datenschutz-Grundverordnung

Nach Art. 16 DS-GVO hat jeder das Recht, von der Schufa die Berichtigung falscher personenbezogener Daten zu verlangen.

Laut Art. 17 DS-GVO muss die Schufa personenbezogene Daten löschen, wenn ihre Verarbeitung unrechtmäßig ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch

Nach § 823 BGB ist die Schufa zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie unrichtige Daten speichert und dem Betroffenen dadurch ein Schaden entsteht.

Die Schufa muss also für die negativen Folgen eines unberechtigten Eintrags haften.

Schufa Eintrag löschen lassen – die häufigsten Fragen

Wie lange bleibt ein Schufa Eintrag bestehen?

Wie lange ein Eintrag in der Schufa gespeichert bleibt, hängt von der Art der Information ab:

  • Forderungen: 3 Jahre nach Erledigung
  • Mahnverfahren: 3 Jahre nach Abschluss
  • Privatinsolvenz: 6 Monate nach Abschluss
  • Kontoführung: 3 Jahre nach Vertragsende
  • Kreditabfragen: 1 Jahr

Kann ich einen berechtigten Eintrag löschen lassen?

Solange eine Forderung besteht, ist der zugehörige Schufa-Eintrag berechtigt. Sie können ihn also nicht vorzeitig löschen lassen.

Erst wenn Sie die offene Rechnung beglichen haben, wird der Eintrag unberechtigt und kann gelöscht werden.

Wie lange dauert die Löschung eines Eintrags?

Die Schufa hat nach Erhalt Ihres Löschantrags ca. 3-4 Wochen Zeit, um diesen zu bearbeiten und den Eintrag gegebenenfalls zu entfernen.

Kann ich Schadenersatz von der Schufa verlangen?

Wenn ein unberechtigter Eintrag Ihnen einen Schaden zugefügt hat, können Sie von der Schufa Schadenersatz fordern.

Beispiel: Die Ablehnung eines Kreditvertrags aufgrund des Eintrags.

Ob und in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt wird, muss im Einzelfall geprüft werden.

Wer trägt die Kosten eines Rechtsstreits?

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, trägt der Verlierer die Kosten des Verfahrens sowie die gegnerischen Anwaltskosten.

Gewinnen Sie den Prozess, muss die Schufa also auch Ihre Anwaltskosten übernehmen.

Fazit

Ein unberechtigter Negativ-Eintrag bei der Schufa sollte schnellstmöglich gelöscht werden, da er Ihre Kreditwürdigkeit massiv beeinträchtigen kann.

Gehen Sie dafür am besten in folgenden Schritten vor:

  1. Schufa-Selbstauskunft anfordern
  2. Überprüfen, ob die Forderung berechtigt ist
  3. Gläubiger kontaktieren
  4. Schufa kontaktieren
  5. Erledigung überprüfen

Sollte die Schufa sich trotz erledigter Forderung weigern, bleibt Ihnen nur der Klageweg. Holen Sie sich dafür rechtlichen Beistand, um Ihr Recht durchzusetzen.

Wurde Ihnen durch den Eintrag ein Schaden zugefügt, können Sie zudem Schadenersatz von der Schufa verlangen.

Ein erledigter Schufa-Eintrag sollte also schnell der Vergangenheit angehören, damit er Ihre Zukunft nicht mehr belastet!


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