Privatinsolvenz anmelden: Schritte, Tipps und Folgen

Sie stehen vor der Entscheidung, eine Privatinsolvenz anzumelden? Erfahren Sie hier die notwendigen Schritte, hilfreiche Tipps und mögliche Folgen.

Privatinsolvenz anmelden Antrag stellen und Bedingungen

Wenn die Schulden über den Kopf wachsen und ein Entkommen aus eigener Kraft nicht mehr möglich erscheint, kann die Privatinsolvenz für viele überschuldete Verbraucher der letzte Ausweg sein.

Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie läuft das Verfahren ab? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte rund um die Privatinsolvenz.


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Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein gerichtliches Verfahren zur Schuldenbereinigung für Privatpersonen. Es ermöglicht verschuldeten Verbrauchern die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Verfahrens werden die restlichen Schulden erlassen – man spricht hier von der sogenannten Restschuldbefreiung.

Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und soll sowohl den Schuldner schützen als auch die Gläubiger gleichmäßig befriedigen. Es steht grundsätzlich Privatpersonen offen, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind.

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz

Um Privatinsolvenz anmelden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner ist nicht mehr in der Lage, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
  • Keine selbstständige Tätigkeit: Grundsätzlich dürfen nur Verbraucher die Privatinsolvenz beantragen. Ehemalige Selbstständige können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls das Verfahren durchlaufen.
  • Gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch: Bevor der Gang zum Insolvenzgericht angetreten werden kann, muss der Schuldner versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Erst wenn dieser Einigungsversuch scheitert und dies bescheinigt wird, kann die Privatinsolvenz beantragt werden.

Eine Mindestschuldenhöhe gibt es nicht. Auch die Anzahl der Gläubiger spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens

Das Privatinsolvenzverfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte und dauert in der Regel 3 Jahre. Dieser Ablauf gilt für Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt wurden.

1. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Am Anfang steht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Dazu wird üblicherweise ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, der aufzeigt, wie der Schuldner seine Verbindlichkeiten tilgen möchte. Stimmen alle Gläubiger diesem Plan zu, ist das Verfahren bereits an dieser Stelle beendet. Kommt keine Einigung zustande, wird eine Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs ausgestellt.

2. Insolvenzantrag

Mit dieser Bescheinigung kann nun beim zuständigen Insolvenzgericht der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden. Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, wie etwa Verzeichnisse der Gläubiger und Forderungen sowie eine Vermögensübersicht.

3. Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Das Gericht unternimmt jetzt nochmals den Versuch einer gütlichen Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern. Scheitert auch dieser Einigungsversuch, wird das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet.

4. Vereinfachtes Insolvenzverfahren

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die sogenannte Wohlverhaltensperiode eingeläutet, die in der Regel 3 Jahre dauert. In dieser Zeit obliegt die Verwaltung des Schuldnervermögens einem Insolvenzverwalter oder Treuhänder. Dieser verwertet die pfändbaren Vermögenswerte und verteilt den Erlös gleichmäßig an die Gläubiger.

Der Schuldner muss in dieser Phase bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Dazu gehört insbesondere, dass er einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgeht und Einkünfte über dem pfändungsfreien Betrag an die Insolvenzmasse abtritt.

5. Restschuldbefreiung

Wurden alle Obliegenheiten erfüllt, stellt das Insolvenzgericht am Ende der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung aus. Damit ist der Schuldner von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit und kann wirtschaftlich neu starten.

Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Verbrauchern die Chance, sich von erdrückenden Schulden zu befreien und wieder am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Durch den Vollstreckungsschutz während des Verfahrens haben sie Planungssicherheit und müssen nicht ständig mit Pfändungen rechnen.

Allerdings hat die Privatinsolvenz auch Schattenseiten: Für die Dauer des Verfahrens muss sich der Schuldner stark einschränken und mit dem pfändungsfreien Existenzminimum auskommen. Wertvolle Vermögensgegenstände werden verwertet, Ersparnisse und Versicherungen fallen in die Insolvenzmasse. Auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann die Privatinsolvenz noch nachwirken, etwa durch negative Schufa-Einträge.

Kosten der Privatinsolvenz

Auch wenn die Privatinsolvenz den wirtschaftlichen Neustart ermöglicht, ist sie nicht umsonst zu haben. Neben Gerichtskosten fallen insbesondere die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters an. Diese Kosten sind vom Schuldner zu tragen und werden aus der Insolvenzmasse beglichen. Auf Antrag können sie jedoch bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet werden.

Bereits im Vorfeld können Kosten für Rechtsberatung oder die Erstellung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans entstehen. Hier kann es sich lohnen, die Hilfe einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle in Anspruch zu nehmen, die oftmals kostenlos tätig wird.

Fazit

Die Privatinsolvenz stellt für viele überschuldete Verbraucher den letzten Ausweg aus der Schuldenfalle dar. Sie bietet die Chance, nach einer überschaubaren Zeit von den Altschulden befreit zu werden und wieder am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Doch der Weg durch das Insolvenzverfahren ist beschwerlich und mit Einschränkungen verbunden.

Wer die Privatinsolvenz anmelden möchte, sollte sich daher eingehend mit den Voraussetzungen, dem Ablauf und den Folgen des Verfahrens auseinandersetzen. Professionelle Hilfe durch einen spezialisierten Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann dabei helfen, die Weichen für einen erfolgreichen Neustart zu stellen.


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