Creditreform Boniversum: Negative Einträge löschen lassen

Sie möchten negative Einträge bei Creditreform Boniversum löschen? Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Bonität verbessern können.

Creditreform Boniversum Negative Einträge löschen lassen

Negative Einträge bei Auskunfteien wie der Creditreform Boniversum können weitreichende Folgen für Verbraucher haben. Sie erschweren Vertragsabschlüsse wie die Aufnahme eines Kredits, den Abschluss eines Mietvertrags oder eines Mobilfunkvertrags erheblich.

Doch nicht immer sind die gespeicherten Daten korrekt. Falsche oder veraltete Einträge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen löschen. Wir erklären, was Verbraucher dafür machen müssen.


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Rechtliche Grundlagen für die Löschung von Einträgen

Die Rechtsgrundlage für die Löschung von Daten bei Auskunfteien wie der Creditreform Boniversum ist primär die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO müssen personenbezogene Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein. Ist dies nicht der Fall, sind diese unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen.

Auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht in § 35 Abs. 2 vor, dass personenbezogene Daten zu löschen sind, wenn ihre Speicherung unzulässig ist oder sich aus den Umständen ergibt, dass die Kenntnis der Daten für die verantwortliche Stelle zur Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist.

Verbraucher haben somit einen Anspruch auf Löschung, wenn die über sie gespeicherten Daten falsch oder veraltet sind oder kein berechtigtes Interesse an der Speicherung mehr besteht.

Vorgehensweise bei der Löschung

Um einen Eintrag bei der Creditreform Boniversum löschen zu lassen, sollten Verbraucher wie folgt vorgehen:

1. Selbstauskunft einholen

Zunächst sollten sich Betroffene bei der Creditreform Boniversum eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO einholen. So erfahren Sie, welche Daten dort über sie gespeichert sind. Die Auskunft muss innerhalb eines Monats erteilt werden.

2. Daten prüfen und Fehler dokumentieren

Anhand der Selbstauskunft können Verbraucher prüfen, ob die gespeicherten Daten korrekt und aktuell sind. Falsche oder veraltete Einträge sollten sie dokumentieren und Beweise dafür sammeln, z.B. Kontoauszüge, die eine Zahlung belegen.

3. Löschung bei Creditreform Boniversum beantragen

Mit der Dokumentation der Fehler können Verbraucher sich dann schriftlich an die Creditreform Boniversum wenden und unter Verweis auf Art. 17 DSGVO die Löschung der falschen Daten verlangen. Wichtig ist, eine Frist von 2 bis 3 Wochen für die Löschung zu setzen.

Reagiert die Auskunftei nicht oder lehnt sie die Löschung ab, können sich Betroffene an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. In gravierenden Fällen ist auch eine Klage vor Gericht möglich, um die Löschung durchzusetzen.

4. Gläubiger kontaktieren

Parallel dazu ist es sinnvoll, auch das Unternehmen zu kontaktieren, das die falschen Daten an die Auskunftei übermittelt hat. Auch den Gläubiger können Verbraucher auffordern, eine Korrektur bei der Creditreform Boniversum zu veranlassen.

Häufige Fehler bei der Antragstellung

Bei der Beantragung der Löschung machen Verbraucher immer wieder Fehler, die den Erfolg gefährden:

  • Es werden keine oder zu wenige Beweise für die falschen Einträge vorgelegt. Je besser die Fehler dokumentiert sind, desto höher sind die Erfolgschancen.
  • Die Frist für die Löschung ist zu kurz gesetzt. Auskunfteien und Gläubiger benötigen Zeit für die Prüfung. 2–3 Wochen sind angemessen.
  • Es wird nur die Auskunftei, nicht aber der Gläubiger kontaktiert. Für eine schnelle Löschung ist es wichtig, an beide Stellen heranzutreten.
  • Betroffene lassen sich zu schnell abwimmeln. Wird der erste Antrag abgelehnt, sollten sie hartnäckig bleiben und notfalls Datenschutzbehörden oder Gerichte einschalten.

Erfolgschancen und Risiken

Die Erfolgschancen für die Löschung von Einträgen sind gut, wenn Verbraucher falsche Daten nachweisen können. Creditreform Boniversum und andere Auskunfteien sind gesetzlich verpflichtet, nur korrekte Daten zu speichern. Tun sie das nicht, machen sie sich schadenersatzpflichtig.

Schwieriger wird es, wenn die negativen Einträge an sich korrekt sind, aber die Verbraucher die Forderungen inzwischen beglichen haben. Dann kommt es auf den Einzelfall an, ob eine vorzeitige Löschung möglich ist. Die normalen Löschfristen betragen 3 Jahre.

Gelingt die Löschung, verbessert sich die Bonität der Verbraucher schlagartig. Scheitert sie, bleibt ihnen noch die Möglichkeit einer Gegendarstellung, um ihre Sicht der Dinge bei der Auskunftei zu hinterlegen.

Fazit

Falsche Negativeinträge bei Creditreform Boniversum & Co. lassen sich in vielen Fällen löschen. Verbraucher müssen dazu Beweise vorlegen und sowohl die Auskunftei als auch den Gläubiger kontaktieren.

Je hartnäckiger sie dabei vorgehen, desto höher sind die Erfolgschancen. Im Zweifelsfall können sie auch Datenschutzbehörden oder Gerichte einschalten, um ihr Recht auf Löschung falscher Daten durchzusetzen.


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