Insolvenzverfahren: Wer bekommt zuerst Geld? Der Ablauf

In einem Insolvenzverfahren sind die Regeln zur Verteilung der Vermögenswerte komplex. Wer steht in der Prioritätenliste ganz oben?

Insolvenzverfahren Wer bekommt zuerst Geld Der Ablauf

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, stellt sich für alle Beteiligten die Frage: Wer bekommt zuerst sein Geld? Gläubiger, Arbeitnehmer, der Insolvenzverwalter oder das Finanzamt?

In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die Reihenfolge der Befriedigung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.


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Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, wie ein Insolvenzverfahren abläuft. Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, muss es beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Das Gericht bestellt dann einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der die finanzielle Situation des Unternehmens prüft.

Kommt der vorläufige Insolvenzverwalter zu dem Schluss, dass genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten des Verfahrens zu decken, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren und ernennt den endgültigen Insolvenzverwalter. Dieser übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des insolventen Unternehmens, die sogenannte Insolvenzmasse.

Die Aufgaben des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern, zu verwerten und die Erlöse an die Gläubiger zu verteilen. Dazu muss er zunächst alle Vermögenswerte erfassen und bewerten. Er prüft auch, ob es anfechtbare Rechtshandlungen gab, durch die Vermögen unrechtmäßig dem Zugriff der Gläubiger entzogen wurde.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Prüfung der angemeldeten Forderungen der Gläubiger. Diese müssen ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden und begründen. Der Verwalter entscheidet dann, ob er die Forderungen anerkennt und in welcher Höhe. Bestrittene Forderungen müssen gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden.

Die Rangfolge der Gläubiger

Nicht alle Gläubiger werden im Insolvenzverfahren gleich behandelt. Das Insolvenzrecht sieht eine bestimmte Rangfolge vor, nach der die Ansprüche bedient werden:

  1. Aussonderungsberechtigte: An erster Stelle stehen Gläubiger, die Eigentum an Gegenständen haben, die sich im Besitz des insolventen Unternehmens befinden. Sie können die Herausgabe dieser Gegenstände verlangen.
  2. Absonderungsberechtigte: Dazu gehören Gläubiger, die ein Sicherungsrecht an bestimmten Vermögenswerten haben, z.B. eine Hypothek oder ein Pfandrecht. Sie können sich vorrangig aus dem Erlös dieser Sicherheiten befriedigen.
  3. Massegläubiger: Ansprüche, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, werden als Masseverbindlichkeiten bezeichnet. Dazu gehören z.B. Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Vergütung, Miet- und Pachtzahlungen für Grundstücke des Unternehmens oder Lohnforderungen der Arbeitnehmer für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung. Masseverbindlichkeiten sind vorrangig aus der Insolvenzmasse zu begleichen.
  4. Insolvenzgläubiger: Alle übrigen Gläubiger, deren Ansprüche schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden, sind einfache Insolvenzgläubiger. Sie werden nur anteilig und nachrangig aus der verbleibenden Insolvenzmasse befriedigt. Dazu gehören z.B. Lieferanten, Kreditgeber oder Arbeitnehmer mit Lohnforderungen für die Zeit vor dem Insolvenzverfahren.

Die Stellung der Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens ist die Situation besonders schwierig. Ihre Lohnforderungen für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung sind durch das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert. Dieses Insolvenzgeld tritt an die Stelle des Lohns und sichert so für eine Übergangszeit den Lebensunterhalt.

Lohnforderungen, die noch früher entstanden sind, müssen die Arbeitnehmer beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Sie werden dann als einfache Insolvenzforderungen behandelt und nur anteilig aus der Insolvenzmasse bedient.

Für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben Lohnansprüche der Arbeitnehmer jedoch Vorrang als Masseverbindlichkeiten. Der Insolvenzverwalter muss diese Ansprüche vorrangig erfüllen, wenn er den Geschäftsbetrieb fortführt und die Arbeitsleistung weiter in Anspruch nimmt.

Steuern und Abgaben im Insolvenzverfahren

Auch das Finanzamt und andere öffentliche Gläubiger müssen ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden. Dabei ist zu unterscheiden:

  • Steuerforderungen als Insolvenzforderungen: Steuerschulden, die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, sind einfache Insolvenzforderungen. Das Finanzamt muss sie zur Insolvenztabelle anmelden und wird nur anteilig aus der Insolvenzmasse befriedigt. Nach Eröffnung des Verfahrens darf das Finanzamt für diese Forderungen keine Steuerbescheide mehr erlassen.
  • Steuerforderungen als Masseverbindlichkeiten: Steuerschulden, die erst nach Verfahrenseröffnung entstehen, sind Masseverbindlichkeiten. Das gilt insbesondere für die Umsatzsteuer, wenn der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird. Diese Ansprüche sind vorrangig aus der Masse zu bedienen.

Fazit

Die Reihenfolge der Befriedigung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren ist komplex und für Außenstehende nicht immer leicht zu durchschauen. Grob vereinfacht kann gesagt werden: Zuerst kommen Gläubiger zum Zug, die Eigentum an Gegenständen der Insolvenzmasse haben oder über Sicherungsrechte verfügen.

Dann folgen die Massegläubiger, deren Ansprüche erst nach Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, hauptsächlich der Insolvenzverwalter selbst und die Arbeitnehmer mit ihren Lohnforderungen. Erst danach werden die einfachen Insolvenzgläubiger bedient, zu denen auch das Finanzamt mit Altforderungen gehört.

Für alle Beteiligten gilt: Wer seine Ansprüche im Insolvenzverfahren durchsetzen will, muss sie form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. Nur so besteht eine Chance, zumindest einen Teil des Geldes zu erhalten. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt kann dabei helfen, die eigenen Rechte zu wahren und die bestmögliche Position im Verfahren zu erreichen.


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