P-Konto: Buchungszeiten, Funktionen und Vorteile im Überblick

Wissen Sie, wie ein P-Konto funktioniert? Kennen Sie die Buchungszeiten und Vorteile dieses besonderen Kontos? Tauchen Sie mit uns in die Details ein!

P-Konto Buchungszeiten Alles, was Sie wissen müssen

Bei einem P-Konto, auch Pfändungsschutzkonto genannt, handelt es sich um ein Girokonto mit besonderen Schutzfunktionen vor Kontopfändungen.

Im Gegensatz zu einem normalen Girokonto bleibt auf einem P-Konto automatisch ein pfändungsfreier Grundfreibetrag erhalten.


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Doch wie funktioniert die Umwandlung in ein P-Konto? Innerhalb welcher Fristen werden Zahlungen wie Lohn oder Gehalt darauf gebucht? Und welche Kosten fallen für die Kontoführung an?

Dieser Artikel gibt einen Überblick zu den wichtigsten Fragen rund um Buchungszeiten und Kosten bei P-Konten.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist im Grunde ein normales Girokonto, dem lediglich eine Zusatzfunktion zum Schutz vor Kontopfändungen hinzugefügt wurde. Die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto ist für den Kontoinhaber kostenlos und muss von der Bank innerhalb von vier Geschäftstagen vorgenommen werden.

Die Kontoführung an sich kann mit Kosten verbunden sein, diese dürfen aber nicht höher ausfallen als bei einem herkömmlichen Girokonto. Ebenso bleiben die Vertragsbedingungen ansonsten unverändert bestehen. Allerdings sind beim P-Konto keine Überziehungsmöglichkeiten mehr vorgesehen.

Wer benötigt ein P-Konto?

Ein P-Konto ist immer dann sinnvoll, wenn eine Kontopfändung droht oder bereits vollzogen wurde. Schuldner können so sicherstellen, dass ihnen trotz Pfändung monatlich ein bestimmter Betrag zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten bleibt.

Jeder volljährige Bürger hat einen Anspruch auf Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto. Allerdings darf pro Person nur ein P-Konto geführt werden. Bei Gemeinschaftskonten muss daher für jeden Kontoinhaber einzeln ein P-Konto beantragt werden.

Wie funktioniert die Umwandlung in ein P-Konto?

Die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto erfolgt auf schriftlichen Antrag des Kontoinhabers bei seiner Bank. Die Bank ist verpflichtet, dieses Umwandlungsverlangen umzusetzen – eine Ablehnung ist nicht zulässig.

Liegt bereits eine Kontopfändung vor, muss die Bank sogar innerhalb von gerade einmal drei Geschäftstagen nach Antragseingang die P-Konto-Funktion aktivieren. Der Grundfreibetrag von 1.410 Euro ist dann sofort geschützt.

Checkliste für die P-Konto-Umwandlung:

  • Schriftlicher Antrag bei der kontoführenden Bank
  • Umwandlung muss kostenfrei erfolgen
  • Durchführung innerhalb von 4 Geschäftstagen (bei Pfändung innerhalb von 3 Tagen)
  • Keine Ablehnung durch die Bank zulässig
  • Pro Person nur ein P-Konto möglich

Welche Kosten fallen für ein P-Konto an?

Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto muss für den Kunden grundsätzlich kostenfrei erfolgen. Auch die Kontoführung des P-Kontos darf nicht teurer sein als vor der Umwandlung.

Allerdings ist die Führung eines P-Kontos nicht generell kostenlos. Die Banken dürfen weiterhin die üblichen Kontoführungsgebühren berechnen. Diese fallen aber nicht höher aus als bei einem vergleichbaren Girokonto.

Kunden sollten die konkreten Konditionen ihres P-Kontos vor der Umwandlung bei ihrer Bank erfragen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Welche Beträge sind auf dem P-Konto geschützt?

Auf dem P-Konto werden Guthaben automatisch bis zu einem Grundfreibetrag von derzeit 1.410 Euro pro Kalendermonat vor Pfändungen geschützt.

Darüber hinaus können auf Antrag noch weitere Beträge durch eine P-Konto-Bescheinigung geschützt werden, etwa:

  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Bürgergeld (ALG II)
  • Grundsicherung
  • Asylbewerberleistungen

Mit entsprechenden Nachweisen können so bis zu rund 2.100 Euro pro Monat auf dem P-Konto einer Pfändung entzogen werden.

Bei besonderen Härtefällen ist auch ein noch höherer individueller Freibetrag möglich, der vom Vollstreckungsgericht festgesetzt wird.

Wie schnell werden Zahlungen auf dem P-Konto verbucht?

Eine gesetzliche Frist für die Verbuchung von Eingängen wie Lohn oder Gehalt gibt es bei P-Konten nicht. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei gewöhnlichen Girokonten.

In der Regel werden Überweisungen am gleichen oder spätestens am nächsten Bankarbeitstag auf dem Konto gutgeschrieben. Bei Lastschriften und Daueraufträgen gelten die vertraglich vereinbarten Fristen.

Kontoinhaber sollten die Buchungsmodalitäten ihres P-Kontos vorab mit ihrer Bank abklären, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Bei Verzögerungen droht schließlich, dass der geschützte Freibetrag nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.

Ist der geschützte Betrag dauerhaft verfügbar?

Ja, der Grundfreibetrag auf dem P-Konto ist dauerhaft geschützt und steht dem Kontoinhaber wirklich jeden Monat zur Verfügung.

Es ist also nicht erforderlich, sich den geschützten Betrag direkt nach Geldeingang in bar auszahlen zu lassen. Auf dem P-Konto verbleibt der Freibetrag automatisch pfändungsfrei.

Fazit

Ein P-Konto bietet verschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, trotz Kontopfändung jeden Monat über einen Sockelbetrag von derzeit 1.410 Euro zu verfügen. So bleibt die finanzielle Handlungsfähigkeit für Dinge wie Miete oder Lebensmittel erhalten.

Die Einrichtung eines P-Kontos ist einfach und für den Kunden kostenlos. Allerdings fallen in der Regel weiterhin die üblichen Kontoführungsgebühren an. Zahlungseingänge werden nicht schneller, aber dauerhaft bis zum Freibetrag geschützt.


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