Wem gehört das Geld auf dem Sparbuch? Kontoinhaber?

Verwirrt, wem das Geld auf Ihrem Sparbuch tatsächlich gehört? Stellen Sie sich die Frage, ob Sie der einzige Eigentümer sind? Lesen Sie weiter!

Wem gehört das Geld auf dem Sparbuch Kontoinhaber

Das Sparbuch ist eine beliebte Form der Geldanlage, die von vielen Menschen genutzt wird, um ihre Ersparnisse sicher aufzubewahren. Doch wer gehört eigentlich das Geld auf dem Sparbuch?


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In diesem Artikel werden wir diese Frage ausführlich beantworten und die rechtlichen Aspekte rund um das Sparbuch erklären.

Das Recht am Sparbuch folgt dem Inhaber der Forderung

Grundsätzlich gilt: Das Recht am Sparbuch folgt dem Inhaber der Forderung. Anders ausgedrückt bedeutet das, dass derjenige, der als Kontoinhaber auf dem Sparbuch eingetragen ist, auch das Recht auf das Geld hat.

Das Sparbuch ist ein Inhaberpapier, ähnlich wie eine Urkunde. Der Kontoinhaber hat das Recht, das Guthaben auf dem Sparbuch auf Wunsch ausbezahlt zu bekommen.

Im Gegensatz zu Wertpapieren, bei denen das Recht aus dem Papier folgt, ist es beim Sparbuch genau umgekehrt. Das heißt, dass das Recht am Papier dem Recht aus dem Papier folgt.

Das bedeutet konkret, dass das Sparbuch auf den Namen einer anderen Person angelegt sein kann, jedoch das Guthaben nur dem Kontoinhaber gehört.

Sparbuch auf einen fremden Namen angelegt

Es kommt häufig vor, dass ein Sparbuch auf den Namen einer anderen Person angelegt wird, beispielsweise für minderjährige Kinder oder für andere Familienmitglieder.

In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass das Guthaben auf dem Sparbuch trotzdem dem Kontoinhaber gehört. Das Sparbuch dient dabei lediglich als Nachweis über das bestehende Guthaben.

Ein Beispiel dafür ist, wenn Eltern ein Sparbuch für ihr Kind eröffnen. Das Kind ist in diesem Fall noch nicht volljährig und kann das Sparbuch nicht selbst verwalten.

Dennoch gehört das Geld auf dem Sparbuch dem Kind und nicht den Eltern, obwohl diese das Sparbuch in ihrem Besitz haben und für das Kind verwalten.

Sparbuch und Erbrecht

Ein weiterer wichtiger Aspekt in Bezug auf das Sparbuch ist das Erbrecht. Bis zum Tod des Kontoinhabers gehört das Geld auf dem Sparbuch diesem selbst. Nach dem Tod des Kontoinhabers geht das Sparbuch und das Guthaben auf die Erben über.

Das Sparbuch gehört zur Erbmasse und wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf die Erben verteilt.

Es ist daher ratsam, bereits zu Lebzeiten Regelungen für die Verteilung des Vermögens zu treffen, beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Damit können Unklarheiten und Streitigkeiten vermieden werden.

Die Sicherheit des Geldes auf dem Sparbuch

Sparer fragen sich oft, wie sicher ihr Geld auf dem Sparbuch ist. Die gute Nachricht ist, dass das Guthaben auf dem Sparbuch wie andere Spareinlagen über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert ist.

Die Einlagensicherung garantiert, dass bis zu einer Summe von 100.000 € je Kunde und Bank das Guthaben geschützt ist.

Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz der Bank das Guthaben auf dem Sparbuch bis zu diesem Betrag erstattet wird.

Die Einlagensicherung bietet somit eine gewisse Sicherheit für die Sparer und stellt sicher, dass sie im Ernstfall ihr Geld zurückerhalten.

Fazit

Das Geld auf dem Sparbuch gehört dem Kontoinhaber. Das Sparbuch ist ein Inhaberpapier, und das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier. Wer also Kontoinhaber ist, dem gehört auch das Guthaben auf dem Sparbuch.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Sparbuch auch auf einen fremden Namen angelegt sein kann, beispielsweise für minderjährige Kinder. In solchen Fällen gehört das Guthaben trotzdem dem Kontoinhaber.

Nach dem Tod des Kontoinhabers geht das Sparbuch und das Guthaben auf die Erben über. Hierbei gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts. Das Geld auf dem Sparbuch ist durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt, was den Sparer eine gewisse Sicherheit bietet.

Das Sparbuch ist somit eine beliebte und sichere Möglichkeit, Geld anzulegen und zu sparen. Es ist jedoch ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, insbesondere wenn es um Fragen des Erbrechts geht.


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