Steuererklärung – Wann sie sich nicht lohnt

Haben Sie sich schon gefragt, ob sich der Aufwand für Ihre Steuererklärung wirklich lohnt – oder ob Sie am Ende kaum oder gar nichts zurückbekommen?

Steuererklärung – Wann sie sich nicht lohnt

Die jährliche Steuererklärung ist für viele Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige ein leidiges Thema. Während zahlreiche Ratgeber und Experten betonen, wie sehr sich die Abgabe einer Steuererklärung finanziell lohnen kann, gibt es auch Situationen, in denen sich der Aufwand schlichtweg nicht auszahlt.

Dieser Artikel beleuchtet umfassend, wann eine Steuererklärung tatsächlich wenig oder keinen Vorteil bringt – und für wen sich der Aufwand sparen lässt.


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Pflicht oder Kür? Die Grundlagen der Steuererklärung

Pflichtveranlagung vs. Antragsveranlagung

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen zwei Gruppen:

  • Steuerpflichtige, die gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (Pflichtveranlagung).
  • Steuerpflichtige, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben können (Antragsveranlagung).

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss sich mit dem Thema zwangsläufig beschäftigen. Doch gerade für die große Gruppe der Arbeitnehmer, die keine Pflicht trifft, stellt sich die Frage: Lohnt sich der Aufwand einer freiwilligen Steuererklärung überhaupt?

Wann lohnt sich die Steuererklärung in der Regel?

In vielen Fällen winkt eine Rückerstattung, wenn Arbeitnehmer freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Besonders lohnend ist die Abgabe, wenn:

  • Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel) über dem Pauschbetrag liegen.
  • Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchensteuer) oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
  • Im Laufe des Jahres Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld) bezogen wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
  • Ehepaare mit stark unterschiedlichem Einkommen gemeinsam veranlagen und vom Splittingtarif profitieren.

Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei freiwilliger Abgabe rund 1.172 Euro zurück.

Wann sich die Steuererklärung nicht lohnt

Doch es gibt durchaus Situationen, in denen sich der Aufwand einer Steuererklärung kaum oder gar nicht auszahlt. Im Folgenden werden die wichtigsten Fälle dargestellt:

**Einkommen unter dem Grundfreibetrag

Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlt keine Einkommensteuer und erhält folglich auch nichts zurück. Für das Steuerjahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei:

  • 12.096 Euro für Ledige
  • 24.192 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner

Wer ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und mit seinem Bruttoeinkommen unter diesen Grenzen bleibt, muss keine Steuererklärung abgeben – und eine freiwillige Abgabe bringt keinen Vorteil.

**Keine zusätzlichen abzugsfähigen Ausgaben

Viele Arbeitnehmer profitieren nur dann von einer Steuererklärung, wenn sie über den Pauschbeträgen liegen:

  • Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro (2025)
  • Sonderausgabenpauschale: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale etc.

Wer keine oder nur sehr geringe berufliche Ausgaben hat, die über diese Pauschalen hinausgehen, kann in der Regel keine zusätzliche Rückerstattung erwarten. Die monatliche Lohnsteuerberechnung des Arbeitgebers berücksichtigt diese Pauschalen bereits automatisch.

**Keine Lohnersatzleistungen oder steuerpflichtigen Nebeneinkünfte

Wer im Jahr keine Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld) über 410 Euro erhalten hat und auch keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte) erzielt hat, für den bleibt die monatliche Lohnsteuer in der Regel die Endabrechnung. Ohne zusätzliche Einnahmen oder Progressionseffekte gibt es keine Steuererstattung.

**Keine Wechsel in den Lebensumständen

Einmalige Sondersituationen wie Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Umzug aus beruflichen Gründen oder ein Jobwechsel können steuerliche Vorteile bringen. Bleiben diese jedoch aus und ändert sich an der persönlichen Situation nichts, ist auch im Folgejahr keine Steuererstattung zu erwarten.

**Rentner mit geringen steuerpflichtigen Einkünften

Für Rentner gilt: Nur der steuerpflichtige Teil der Rente zählt für die Besteuerung. Liegen die steuerpflichtigen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (2024: 11.784 Euro pro Person), besteht keine Pflicht zur Abgabe – und eine freiwillige Erklärung bringt keinen Vorteil.

Typische Beispiele: Wann lohnt sich die Steuererklärung nicht?

Beispiel 1: Arbeitnehmer mit geringem Einkommen

Ein lediger Arbeitnehmer verdient 11.500 Euro brutto im Jahr. Er hat keine weiteren Einnahmen und keine außergewöhnlichen Ausgaben. Die Lohnsteuer wurde bereits korrekt abgeführt. Da sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, erhält er keine Steuer zurück und muss auch keine Erklärung abgeben.

Beispiel 2: Rentner mit kleiner gesetzlicher Rente

Eine alleinstehende Rentnerin bezieht eine monatliche Rente von 900 Euro. Nach Abzug des steuerfreien Anteils liegt ihr steuerpflichtiges Einkommen unter dem Grundfreibetrag. Auch hier lohnt sich die Steuererklärung nicht.

Beispiel 3: Keine zusätzlichen absetzbaren Kosten

Ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse I und einem Jahresbrutto von 35.000 Euro fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit (keine hohen Fahrtkosten), hat keine Fortbildungskosten, keine Spenden, keine Versicherungen außerhalb der gesetzlichen Pflichtversicherung. Seine Werbungskosten liegen unter dem Pauschbetrag. Die Lohnsteuerberechnung ist bereits abschließend – eine Steuererklärung bringt keine Erstattung.

Häufige Irrtümer

„Wer einmal eine Steuererklärung abgibt, muss es immer tun“

Dieser Mythos hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, ist im Folgejahr nicht automatisch verpflichtet, dies erneut zu tun. Die Entscheidung kann jedes Jahr neu getroffen werden.

„Jede Steuererklärung bringt Geld zurück“

Auch das stimmt nicht. Ohne abzugsfähige Ausgaben oder Sondersituationen bleibt es oft bei Null. Wer keine Steuern gezahlt hat oder wessen Steuerschuld bereits korrekt abgeführt wurde, bekommt auch nichts zurück.

Sonderfälle: Wann lohnt sich eine Steuererklärung trotz allem?

Es gibt Ausnahmen, in denen sich eine Steuererklärung auch bei zunächst scheinbar geringem Vorteil lohnen kann:

  • Wechsel in den Steuerklassen: Ehepaare, die im laufenden Jahr heiraten oder die Steuerklassenkombination ändern, können durch eine gemeinsame Veranlagung profitieren.
  • Einmalige hohe Ausgaben: Zum Beispiel Umzugskosten aus beruflichen Gründen, hohe Krankheitskosten oder Fortbildungskosten.
  • Nachzahlungen oder Korrekturen: Wer im Vorjahr zu viel Lohnsteuer gezahlt hat (z. B. durch einen Fehler des Arbeitgebers), kann dies nur über die Steuererklärung korrigieren lassen.

Fazit: Lohnt sich die Steuererklärung für mich?

Die Entscheidung, ob sich eine Steuererklärung lohnt, hängt maßgeblich von den individuellen Lebensumständen ab. Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, keine zusätzlichen abzugsfähigen Ausgaben hat und keine Sondersituationen vorweisen kann, für den bringt die Steuererklärung keinen finanziellen Vorteil. In diesen Fällen kann man sich den Aufwand sparen.

Checkliste: Wann lohnt sich die Steuererklärung nicht?

  • Das zu versteuernde Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag.
  • Keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen über den Pauschalen.
  • Keine Lohnersatzleistungen oder steuerpflichtigen Nebeneinkünfte.
  • Keine Änderungen in den Lebensumständen (Heirat, Geburt, Umzug, Jobwechsel).
  • Keine Fehler in der Lohnabrechnung oder Nachzahlungsansprüche.

Wer sich unsicher ist, kann mit Hilfe von Steuerprogrammen oder Apps eine Probeberechnung durchführen. Diese zeigen meist schon vor dem Absenden, ob eine Erstattung zu erwarten ist. Bleibt das Ergebnis bei Null, kann man sich die Abgabe sparen.

Praktische Tipps

  • Nutzen Sie kostenlose Steuerrechner und Software, um vorab zu prüfen, ob sich eine Abgabe lohnt.
  • Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein weiter.
  • Die freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden – genug Zeit für eine gründliche Prüfung.

Zusammenfassung

Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben – und nicht für jeden lohnt sich der Aufwand. Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, keine abzugsfähigen Ausgaben hat und keine Sondersituationen vorweisen kann, erhält keine Erstattung und kann sich die Arbeit sparen.

In allen anderen Fällen lohnt sich zumindest ein genauer Blick – denn oft winkt doch eine Rückzahlung vom Finanzamt.

Tipp: Wer einmal freiwillig eine Steuererklärung abgibt, ist im Folgejahr nicht automatisch verpflichtet, dies erneut zu tun. Die Entscheidung kann jedes Jahr neu getroffen werden.

Mit diesem Wissen können Sie künftig besser einschätzen, ob sich die Steuererklärung für Sie lohnt – oder ob Sie sich den Aufwand getrost sparen können.


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