Möchten Sie trotz Insolvenz einen Dispo beantragen? Wie stehen Ihre Chancen und welche Voraussetzungen müssen Sie beachten, um erfolgreich zu sein?

Die Privatinsolvenz ist für viele Menschen der letzte Ausweg aus einer ausweglosen Schuldenlage. Doch was passiert, wenn während der Insolvenz kurzfristig Geld benötigt wird? Ist es möglich, einen Dispositionskredit (Dispo) trotz laufender Insolvenz zu beantragen? Wie stehen die Chancen, dass Banken in dieser Situation einen Dispo gewähren?
Und welche Risiken und Alternativen gibt es? In diesem ausführlichen Artikel erhalten Sie alle relevanten Informationen und praxisnahe Tipps rund um das Thema „Dispo trotz Insolvenz“.
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Ein Dispositionskredit, kurz Dispo, ist eine von Banken eingeräumte Möglichkeit, das Girokonto bis zu einem bestimmten Betrag zu überziehen. Die Höhe des Dispolimits richtet sich in der Regel nach dem regelmäßigen Einkommen und beträgt meist das Zwei- bis Dreifache des monatlichen Gehaltseingangs. Für die Inanspruchnahme eines Dispos werden vergleichsweise hohe Sollzinsen berechnet, die deutlich über den Zinssätzen klassischer Ratenkredite liegen.
Privatinsolvenz: Ablauf und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Privatinsolvenz beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht und der Bestellung eines Insolvenzverwalters. Ziel ist die Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase, die in der Regel drei Jahre dauert. Während dieser Zeit müssen Schuldner den pfändbaren Teil ihres Einkommens abführen. Das Existenzminimum bleibt erhalten, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu sichern.
Wichtige Auflagen während der Wohlverhaltensphase sind:
- Offenlegung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse
- Annahme zumutbarer Arbeit
- Anzeige von Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel
- Abgabe von Teilen einer Erbschaft
Dispo während der Insolvenz: Rechtliche Situation
Ist ein Dispo während der Insolvenz erlaubt?
Grundsätzlich ist es nicht verboten, während der Insolvenz einen Kredit – also auch einen Dispo – zu beantragen. Allerdings steht dem die Praxis der Banken entgegen: Die Kreditwürdigkeit eines Insolvenzschuldners ist massiv eingeschränkt, da die Insolvenz in der SCHUFA vermerkt wird und die Bonität erheblich leidet. Banken sind gesetzlich nicht verpflichtet, einen Dispo zu gewähren, und werden dies in der Regel auch ablehnen.
Besonderheiten beim P-Konto
Viele Schuldner führen während der Insolvenz ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), das das Guthaben bis zur gesetzlichen Freigrenze vor Zugriffen schützt. Bei einem P-Konto wird ein Dispo in der Regel nicht eingeräumt, da das Konto auf Guthabenbasis geführt wird. Ziel ist es, weitere Verschuldung zu verhindern und die Existenz des Schuldners zu sichern.
Chancen auf einen Dispo während der Insolvenz
Bankenpraxis: Dispo trotz Insolvenz?
Die Chancen, während eines laufenden Insolvenzverfahrens einen Dispositionskredit zu erhalten, sind äußerst gering. Banken prüfen vor der Vergabe eines Dispos die Bonität und die SCHUFA-Auskunft des Kunden. Ein laufendes Insolvenzverfahren führt fast immer zur Ablehnung.
Einige Banken lassen in Ausnahmefällen sogenannte „geduldete Überziehungen“ zu, wenn kurzfristig Buchungen das Konto ins Minus rutschen lassen. Dies ist jedoch keine aktive Dispo-Einräumung, sondern ein kurzfristiges Entgegenkommen der Bank, das jederzeit widerrufen werden kann und meist mit noch höheren Überziehungszinsen verbunden ist.
Dispo bei bestehendem P-Konto
Bei einem P-Konto ist die Gewährung eines Dispos nahezu ausgeschlossen. Das P-Konto dient dem Schutz des Existenzminimums und wird auf Guthabenbasis geführt. Eine Überziehung ist hier nicht vorgesehen und widerspricht dem Sinn des Kontos.
Risiken: Dispo während der Insolvenz
Gefährdung der Restschuldbefreiung
Wer während der Insolvenz neue Schulden macht, riskiert unter Umständen die Versagung der Restschuldbefreiung. Das Insolvenzrecht verlangt, dass Schuldner keine unangemessenen neuen Verbindlichkeiten eingehen. Ein Dispo, der nicht vollständig und zeitnah zurückgeführt wird, kann als Gläubigerbenachteiligung gewertet werden.
Im schlimmsten Fall kann ein Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, wenn durch die neue Verschuldung das Insolvenzverfahren unterlaufen wird.
Kündigung und Aufrechnung durch die Bank
Ein Dispo kann von der Bank jederzeit gekündigt werden, insbesondere wenn sich die Vermögenslage verschlechtert – was bei einer Insolvenz der Fall ist. Geht nach der Kündigung Geld auf dem Konto ein, kann die Bank mit ihrer Forderung aufrechnen. Dabei gelten die Pfändungsfreigrenzen nicht, sodass das Existenzminimum gefährdet sein kann.
Alternativen zum Dispo während der Insolvenz
Geduldete Überziehung
In seltenen Fällen lassen Banken kurzfristige Überziehungen zu, etwa wenn eine Buchung das Konto ins Minus rutschen lässt. Dies ist jedoch keine verlässliche Lösung und kann jederzeit von der Bank rückgängig gemacht werden.
Kredit mit Bürgen oder zweitem Kreditnehmer
Ein Kredit, auch in Form eines Dispos, kann unter Umständen mit einem solventen Bürgen oder einem zweiten Kreditnehmer aufgenommen werden. Allerdings übernimmt der Bürge das volle Risiko. Gerät der Schuldner erneut in Zahlungsschwierigkeiten, muss der Bürge einspringen, was dessen eigene finanzielle Existenz gefährden kann.
Privatkredit von Familie oder Freunden
Eine weitere Möglichkeit ist ein Privatkredit von Angehörigen oder Freunden. Hierbei gelten keine banküblichen Bonitätsprüfungen, allerdings sollte auch hier die Rückzahlung realistisch geplant werden, um private Beziehungen nicht zu belasten.
Was tun, wenn kurzfristig Geld benötigt wird?
Wer während der Insolvenz dringend Geld benötigt, sollte folgende Schritte erwägen:
- Kontakt zur Schuldnerberatung aufnehmen: Professionelle Beratungsstellen bieten Hilfe bei akuten finanziellen Engpässen und kennen Unterstützungsangebote.
- Sozialleistungen prüfen: Unter bestimmten Voraussetzungen können staatliche Hilfen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beantragt werden.
- Ausgaben reduzieren: Überprüfen Sie Ihre laufenden Kosten und versuchen Sie, unnötige Ausgaben zu streichen.
- Arbeitgeber um Vorschuss bitten: In Ausnahmefällen kann ein Vorschuss auf den Lohn helfen, kurzfristige Engpässe zu überbrücken.
Fazit: Dispo während der Insolvenz – realistisch oder Illusion?
Die Beantragung eines Dispositionskredits während einer laufenden Insolvenz ist in der Praxis nahezu aussichtslos. Banken lehnen entsprechende Anträge in der Regel ab, da die Bonität des Schuldners massiv beeinträchtigt ist und das Insolvenzverfahren in der SCHUFA vermerkt wird. Bei einem P-Konto ist ein Dispo ohnehin ausgeschlossen.
Wer dennoch auf einen Dispo hofft, riskiert nicht nur eine sofortige Ablehnung durch die Bank, sondern im schlimmsten Fall auch die Versagung der Restschuldbefreiung, wenn neue unangemessene Schulden aufgenommen werden. Die wenigen Ausnahmen – etwa ein Kredit mit Bürgen oder ein Privatdarlehen – bergen erhebliche Risiken für alle Beteiligten.
Empfehlung: Suchen Sie im Notfall das Gespräch mit Ihrer Schuldnerberatung und prüfen Sie staatliche Unterstützungsleistungen. Ein Dispo während der Insolvenz ist keine Lösung, sondern kann Ihre finanzielle Situation weiter verschärfen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich während der Insolvenz einen Dispo beantragen?
Rein rechtlich ist es nicht verboten, aber Banken werden einen Dispo während der Insolvenz in der Regel ablehnen.
Gibt es Ausnahmen?
In seltenen Fällen lassen Banken kurzfristige, geduldete Überziehungen zu. Ein regulärer Dispo wird aber nicht eingeräumt.
Ist ein Dispo auf dem P-Konto möglich?
Nein, das P-Konto wird auf Guthabenbasis geführt. Eine Überziehung ist nicht vorgesehen.
Was passiert, wenn ich während der Insolvenz neue Schulden mache?
Sie riskieren die Versagung der Restschuldbefreiung, wenn die neuen Schulden als unangemessen gelten.
Welche Alternativen habe ich?
Kontaktieren Sie eine Schuldnerberatung, prüfen Sie staatliche Hilfen oder bitten Sie im Notfall Freunde oder Familie um Unterstützung.
Praktische Tipps für den Alltag während der Insolvenz
- Führen Sie ein Haushaltsbuch, um den Überblick über Ihre Finanzen zu behalten.
- Nutzen Sie Beratungsangebote von Schuldnerberatungsstellen.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen.
- Vermeiden Sie neue Schulden und konzentrieren Sie sich auf die Erfüllung der Auflagen im Insolvenzverfahren.
- Bleiben Sie im Dialog mit dem Insolvenzverwalter und informieren Sie ihn über finanzielle Veränderungen.
Ausblick: Neustart nach der Insolvenz
Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase und der Restschuldbefreiung sind Sie schuldenfrei und können finanziell neu starten. Die SCHUFA-Einträge bleiben noch einige Jahre bestehen, werden aber nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht. Erst dann ist es wieder realistisch, einen Dispo oder andere Kredite zu erhalten.
Fazit: Ein Dispo während der Insolvenz ist praktisch ausgeschlossen und birgt erhebliche Risiken. Nutzen Sie stattdessen die Zeit der Insolvenz, um Ihre Finanzen zu ordnen, und setzen Sie auf professionelle Unterstützung. Nach der Restschuldbefreiung stehen Ihnen wieder alle Möglichkeiten offen – bis dahin gilt: Finger weg vom Dispo!