Haben Sie Klarna gekündigt und fürchten nun einen Schufa-Eintrag durch Inkasso? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Bonität schützen und richtig reagieren.

Klarna ist einer der bekanntesten Zahlungsdienstleister in Europa und hat das Online-Shopping durch flexible Zahlungsmethoden wie Rechnungskauf und Ratenzahlung maßgeblich verändert.
Doch was passiert, wenn es zu Zahlungsproblemen kommt, Klarna das Kundenkonto kündigt und Inkasso sowie ein Schufa-Eintrag drohen? Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, Abläufe, rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt praxisnahe Tipps für Betroffene.
Tipp
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Klarna ermöglicht es Kunden, Einkäufe zunächst zu erhalten und erst später zu bezahlen. Der Kunde schließt beim Kauf einen Vertrag mit Klarna ab und erhält eine Rechnung, die innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen ist. Alternativ bietet Klarna Ratenkaufmodelle an. Kommt es zu Zahlungsrückständen, kann Klarna das Vertragsverhältnis kündigen.
Gründe für eine Kündigung durch Klarna
Eine Kündigung durch Klarna erfolgt in der Regel, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Typische Gründe sind:
- Nichtbezahlung von Rechnungen trotz Mahnungen
- Missachtung von Ratenzahlungsvereinbarungen
- Verdacht auf Betrug oder Missbrauch
- Wiederholte Zahlungsrückstände
Die Kündigung bedeutet, dass der Kunde Klarna nicht mehr als Zahlungsdienst nutzen kann. Bestehende offene Forderungen bleiben jedoch bestehen und müssen beglichen werden.
Ablauf nach der Klarna-Kündigung: Inkasso und Mahnverfahren
Nach einer Kündigung leitet Klarna in der Regel folgende Schritte ein:
- Zunächst erfolgen Mahnungen per E-Mail oder Post.
- Bleibt die Zahlung weiterhin aus, werden Mahngebühren fällig.
- Nach mehreren erfolglosen Mahnungen übergibt Klarna die Forderung an ein Inkassounternehmen.
Das Inkassounternehmen übernimmt dann die Eintreibung der offenen Beträge. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, direkt an das Inkassobüro zu zahlen, nicht mehr an Klarna selbst.
Inkassoverfahren: Was kommt auf Betroffene zu?
Mit der Übergabe an das Inkassobüro entstehen zusätzliche Kosten:
- Inkassogebühren
- Verzugszinsen
- Weitere Mahngebühren
Das Inkassounternehmen fordert den Schuldner schriftlich zur Zahlung auf. Bleibt auch dies erfolglos, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden, das im schlimmsten Fall in einer Zwangsvollstreckung endet.
Droht automatisch ein Schufa-Eintrag?
Viele Betroffene befürchten, dass bereits die Kündigung oder das Inkassoverfahren zu einem negativen Schufa-Eintrag führen. Doch das ist nicht automatisch der Fall:
- Eine Klarna-Kündigung allein zieht keinen Schufa-Eintrag nach sich.
- Auch das Inkassoverfahren selbst führt nicht zwangsläufig zu einem Schufa-Eintrag.
- Erst wenn der Schuldner trotz mehrfacher Mahnungen und Inkassoschreiben nicht zahlt, kann Klarna oder das Inkassounternehmen einen negativen Schufa-Eintrag veranlassen.
Voraussetzung ist, dass die Forderung unbestritten, fällig und nachweislich mehrfach angemahnt wurde. Erst dann darf ein Eintrag erfolgen. Inkassounternehmen sind nicht befugt, eigenständig Schufa-Einträge vorzunehmen – sie benötigen die Zustimmung des Gläubigers, in diesem Fall Klarna.
Auswirkungen eines negativen Schufa-Eintrags
Ein negativer Schufa-Eintrag hat weitreichende Folgen:
- Kreditanträge werden erschwert oder abgelehnt
- Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche (Vermieter verlangen oft eine Schufa-Auskunft)
- Probleme beim Abschluss von Handy- oder Leasingverträgen
- Höhere Gebühren oder strengere Zahlungsbedingungen bei bestehenden Verträgen
Der Eintrag bleibt in der Regel drei Jahre gespeichert, auch wenn die Forderung später beglichen wird.
Wie erkenne ich, ob ein Schufa-Eintrag droht?
Betroffene werden in der Regel schriftlich von Klarna oder dem Inkassobüro informiert, wenn ein Schufa-Eintrag bevorsteht. Außerdem kann man eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anfordern, um den eigenen Status zu überprüfen.
Was tun bei Inkasso und drohendem Schufa-Eintrag?
Wer Post vom Inkassobüro erhält, sollte folgende Schritte beachten:
- Forderung prüfen: Ist sie berechtigt? Wurden die Waren tatsächlich bestellt und geliefert?
- Detaillierte Aufstellung der Forderung anfordern, falls Unklarheiten bestehen.
- Bei berechtigten Forderungen: Schnellstmöglich bezahlen, um weitere Kosten und einen Schufa-Eintrag zu vermeiden.
- Bei unberechtigten Forderungen: Schriftlich widersprechen und Beweise vorlegen.
- Nicht vorschnell Ratenzahlungsvereinbarungen unterschreiben, da damit die Forderung anerkannt wird.
- Bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.
Möglichkeiten zur Bereinigung eines Schufa-Eintrags
Wurde bereits ein negativer Schufa-Eintrag vorgenommen, gibt es folgende Möglichkeiten zur Bereinigung:
- Sofortige Begleichung der offenen Forderung
- Nachweis der Zahlung an Klarna oder das Inkassobüro
- Antrag auf Löschung oder Korrektur des Eintrags bei der Schufa, falls die Forderung unberechtigt war
- In manchen Fällen kann eine vorzeitige Löschung beantragt werden, wenn die Forderung innerhalb von sechs Wochen nach Eintrag beglichen wurde.
Prävention: So vermeiden Sie Inkasso und Schufa-Eintrag
Um gar nicht erst in diese Situation zu geraten, helfen folgende Maßnahmen:
- Rechnungen und Raten pünktlich bezahlen
- Bei finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig das Gespräch mit Klarna suchen und eine Lösung (z.B. Stundung oder Ratenzahlung) vereinbaren.
- Regelmäßig das eigene Schufa-Profil prüfen
- Auf Mahnungen zeitnah reagieren und offene Fragen klären
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ein Schufa-Eintrag darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen:
- Die Forderung muss unbestritten und fällig sein
- Der Schuldner muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein
- Zwischen der letzten Mahnung und dem Eintrag müssen mindestens vier Wochen liegen
- In der letzten Mahnung muss ausdrücklich auf den bevorstehenden Schufa-Eintrag hingewiesen werden
Inkassounternehmen sind verpflichtet, auf Anfrage detaillierte Informationen zur Forderung bereitzustellen (§11a RDG).
Typische Probleme und Irrtümer
- Viele Schuldner glauben, dass jede Inkassoforderung automatisch zu einem Schufa-Eintrag führt – das ist falsch.
- Auch eine Klarna-Kündigung allein hat keine Auswirkungen auf die Schufa, solange die offenen Beträge beglichen werden.
- Inkassounternehmen drohen oft mit Schufa-Einträgen, dürfen diese aber nicht eigenmächtig vornehmen.
- Bei unklaren oder fehlerhaften Forderungen sollte immer schriftlich widersprochen werden.
Was tun bei unberechtigten Forderungen?
Kommt es zu einer Forderung, die nicht nachvollziehbar ist, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Schriftliche Aufforderung an das Inkassobüro, die Forderung detailliert zu belegen (Vertrag, Rechnungen, Liefernachweise)
- Falls keine ausreichenden Nachweise erbracht werden, schriftlich widersprechen und ggf. die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt einschalten
- Nicht zahlen, solange die Forderung nicht eindeutig belegt ist
Fazit: Ruhe bewahren und informiert handeln
Eine Kündigung durch Klarna und die Androhung eines Inkassoverfahrens mit Schufa-Eintrag sind ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik. Entscheidend ist, besonnen zu handeln:
- Forderungen prüfen und berechtigte Schulden schnellstmöglich begleichen
- Bei Unklarheiten oder unberechtigten Forderungen schriftlich widersprechen
- Rechtzeitig reagieren, um zusätzliche Kosten und negative Schufa-Einträge zu vermeiden
Wer frühzeitig das Gespräch sucht und seine Rechte kennt, kann die meisten Probleme mit Klarna, Inkasso und Schufa vermeiden oder zumindest begrenzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann wird Inkasso bei Klarna eingeschaltet?
Inkasso wird meist nach mehr als 30 Tagen Zahlungsverzug und mehreren erfolglosen Mahnungen eingeschaltet.
Kann ich nach Übergabe an das Inkasso noch an Klarna zahlen?
Nein, ab diesem Zeitpunkt ist das Inkassobüro zuständig.
Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag bestehen?
In der Regel drei Jahre, auch nach Begleichung der Forderung.
Was tun, wenn ich nie eine Mahnung erhalten habe?
Das Inkassobüro muss den Zugang der Mahnungen nachweisen können. Bei Zweifeln schriftlich widersprechen und Nachweise anfordern.
Kann ich einen Schufa-Eintrag verhindern?
Ja, indem Sie offene Forderungen vor Einleitung des Schufa-Eintrags begleichen und auf Mahnungen reagieren.
Wichtige Adressen und Ansprechpartner
- Klarna Kundenservice
- Inkassobüro (z.B. coeo Inkasso GmbH)
- Schufa Holding AG (für Selbstauskunft)
- Verbraucherzentrale
- Rechtsanwalt für Bank- und Insolvenzrecht
Checkliste für Betroffene
- Forderung prüfen und ggf. Nachweise anfordern
- Bei berechtigter Forderung: Schnellstmöglich zahlen
- Bei unberechtigter Forderung: Schriftlich widersprechen
- Keine vorschnellen Ratenzahlungsvereinbarungen unterschreiben
- Schufa-Auskunft einholen
- Bei Problemen rechtlichen Rat suchen
Ausblick: Was bringt die Zukunft?
Mit der wachsenden Bedeutung von Online-Zahlungsdienstleistern wie Klarna steigt auch das Risiko von Zahlungsstörungen und Inkassoverfahren. Verbraucher sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein und verantwortungsvoll mit Zahlungszielen umgehen.
Zusammengefasst:
Eine Klarna-Kündigung führt nicht automatisch zu Inkasso oder Schufa-Eintrag. Erst bei anhaltender Nichtzahlung und nach mehreren Mahnungen kann ein Inkassoverfahren eingeleitet und ein negativer Schufa-Eintrag veranlasst werden. Wer rechtzeitig reagiert, kann schwerwiegende Folgen vermeiden.