Möchten Sie ein VR-Konto eröffnen, obwohl Ihre Schufa negativ ist? Erfahren Sie, welche Möglichkeiten und Voraussetzungen es für Sie gibt.

Ein Girokonto ist heute unverzichtbar: Gehalt, Miete, Strom, Online-Shopping – ohne Konto läuft im Alltag kaum noch etwas. Doch was, wenn die Schufa negativ ist und die Bank den Antrag auf ein klassisches Konto ablehnt? Besonders bei den Volksbanken Raiffeisenbanken (VR-Banken) fragen sich viele: Kann ich dort trotz schlechter Schufa ein Konto eröffnen?
Welche Rechte habe ich? Welche Alternativen gibt es? Und worauf sollte man achten? Dieser umfassende Ratgeber liefert Antworten, Hintergründe und praktische Tipps für alle, die trotz negativer Schufa ein VR-Konto oder ein alternatives Girokonto eröffnen möchten.
Tipp
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Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Auskunftei für Bonitätsdaten. Banken, darunter auch die VR-Banken, prüfen bei der Kontoeröffnung in der Regel die Schufa-Daten des Antragstellers. Ein negativer Eintrag – etwa wegen nicht bezahlter Rechnungen, Mahnverfahren oder Insolvenz – signalisiert der Bank ein erhöhtes Ausfallrisiko. Die Folge: Das klassische Girokonto mit Dispositionskredit und Kreditkarte wird meist abgelehnt.
Doch nicht jeder Schufa-Eintrag ist gleich schwerwiegend. Es gibt „harte“ Negativmerkmale wie eine Privatinsolvenz, aber auch „weiche“ wie verspätete Zahlungen. Banken bewerten die Schufa individuell und unterschiedlich streng. Dennoch: Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, muss damit rechnen, dass der Antrag auf ein reguläres VR-Girokonto abgelehnt wird.
Recht auf ein Basiskonto: Gesetzliche Grundlage
Seit 2016 gilt in Deutschland das Zahlungskontengesetz (ZKG). Es garantiert jedem Verbraucher – unabhängig von Bonität, Wohnsitz oder Aufenthaltsstatus – das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto. Dieses Konto muss jede Bank, die Zahlungskonten für Privatkunden anbietet, zur Verfügung stellen. Dazu zählen auch die Volksbanken Raiffeisenbanken.
Das Basiskonto im Überblick:
- Konto auf Guthabenbasis (kein Dispo, keine Kreditkarte)
- Grundfunktionen: Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Bargeld einzahlen und abheben
- Zugang zu Online-Banking, wenn generell angeboten
- Keine Ablehnung wegen negativer Schufa, außer bei bereits bestehendem Basiskonto
Banken dürfen die Eröffnung nur in Ausnahmefällen verweigern – etwa, wenn der Kunde bereits ein Basiskonto bei einer anderen Bank besitzt. Die Schufa wird zwar auch beim Basiskonto abgefragt, aber nur, um zu prüfen, ob schon ein Basiskonto besteht, nicht zur Bonitätsbewertung.
Basiskonto bei der VR-Bank: So funktioniert die Eröffnung
Schritt für Schritt zur Kontoeröffnung
- Antrag stellen: In der Filiale oder online, mit Personalausweis/Reisepass, Meldebescheinigung und Steuer-ID.
- Schufa-Abfrage: Die Bank prüft, ob bereits ein Basiskonto existiert.
- Kontoeröffnung: Bei negativem Schufa-Eintrag wird das Basiskonto auf Guthabenbasis eröffnet – ohne Dispo und Kreditkarte.
- Nutzung: Alle Grundfunktionen stehen zur Verfügung, inklusive Online-Banking und Debitkarte (sofern angeboten).
Gebühren und Konditionen
Ein Basiskonto ist in der Regel nicht kostenlos. Die monatlichen Kontoführungsgebühren liegen meist zwischen 5 und 10 Euro, können aber je nach Bank auch höher ausfallen. Zusatzleistungen wie Papierauszüge oder Bargeldeinzahlungen können weitere Kosten verursachen.
Was tun, wenn die VR-Bank das Konto ablehnt?
Auch wenn die VR-Bank verpflichtet ist, ein Basiskonto zu eröffnen, kann es in der Praxis zu Problemen kommen – etwa bei Missverständnissen oder formalen Fehlern. In diesem Fall:
- Schriftlich auf das Recht auf ein Basiskonto hinweisen (Zahlungskontengesetz § 31 ff.)
- Ablehnung schriftlich verlangen: Die Bank muss eine schriftliche Begründung liefern.
- Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen.
Wichtig: Die Bank darf das Basiskonto nur ablehnen, wenn bereits eines besteht oder bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit Konten vorliegen.
Alternative Wege: Girokonto ohne Schufa bei Fintechs und Direktbanken
Neben dem Basiskonto bei klassischen Banken gibt es inzwischen zahlreiche Fintechs und Direktbanken, die Konten ohne Schufa-Prüfung anbieten. Diese Konten sind meist reine Guthabenkonten, bieten aber oft ähnliche Leistungen wie ein reguläres Girokonto – inklusive Debitkarte, Online-Banking und App-Nutzung.
Beliebte Anbieter ohne Schufa-Prüfung:
Anbieter | Monatliche Gebühr | Deutsche IBAN | Debitkarte | Schufa-Prüfung |
---|---|---|---|---|
N26 Flex | 8,90 € | Ja | Ja | Nein |
bunq Easy | 3,99 € | Ja | Ja | Nein |
Revolut | 0 € (Standard) | Nein (LT) | Ja | Nein |
Tomorrow | ab 3 € | Ja | Ja | Nein |
Wise | 0 € | Ja | Ja | Nein |
Vivid | 0 € | Ja | Ja | Nein |
Vorteile dieser Konten:
- Kein Schufa-Check bei der Eröffnung
- Schnelle Online-Kontoeröffnung
- Moderne Banking-Apps
- Debitkarten (Mastercard/Visa)
- Teilweise kostenlose Kontoführung
Nachteile:
- Kein Dispokredit
- Häufig keine klassische Girocard
- Bei manchen Anbietern keine deutsche IBAN (z. B. Revolut)
- Begrenzte Bargeldabhebungen
- Höhere Gebühren für Zusatzleistungen möglich
Konto auf Guthabenbasis: Die sichere Alternative
Viele Banken bieten auch klassische Girokonten auf Guthabenbasis an – oft als „Guthabenkonto“ oder „Prepaid-Konto“ bezeichnet. Auch hier gibt es keinen Dispo und keine Kreditkarte, aber alle anderen Funktionen stehen zur Verfügung. Die Schufa-Abfrage entfällt entweder ganz oder ist für die Kontoeröffnung nicht entscheidend.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Schutz bei finanziellen Problemen
Wer mit Pfändungen rechnen muss, kann ein Basiskonto oder Guthabenkonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Das P-Konto schützt einen monatlichen Freibetrag vor Zugriffen von Gläubigern. Auch hier gilt: Jeder hat einen Anspruch auf ein P-Konto, unabhängig von der Schufa.
Tipps für die Kontoeröffnung trotz negativer Schufa
- Dispo und Kreditkarte abwählen: Beantragen Sie nur ein Konto auf Guthabenbasis, um die Chancen zu erhöhen.
- Mehrere Anbieter vergleichen: Nicht jede Bank bewertet die Schufa gleich. Versuchen Sie es bei verschiedenen Banken und Fintechs.
- Persönlich vorsprechen: In Filialen kann oft individueller auf Ihre Situation eingegangen werden.
- Schufa-Eintrag prüfen: Fordern Sie eine kostenlose Selbstauskunft an. Fehlerhafte Einträge können gelöscht werden.
- Konto nicht auf fremden Namen eröffnen: Das ist unzulässig und kann zu Problemen führen.
Häufige Fragen und Antworten
Kann ich bei der VR-Bank trotz negativer Schufa ein Konto eröffnen?
Ja, Sie haben Anspruch auf ein Basiskonto, das auf Guthabenbasis geführt wird. Die VR-Bank darf die Eröffnung nur in Ausnahmefällen verweigern.
Wird bei der VR-Bank immer die Schufa abgefragt?
Ja, bei der Kontoeröffnung erfolgt eine Schufa-Abfrage – beim Basiskonto aber nur, um zu prüfen, ob bereits ein Basiskonto besteht.
Was kostet ein Basiskonto bei der VR-Bank?
Die Gebühren variieren, liegen aber meist zwischen 5 und 10 Euro pro Monat. Zusatzleistungen können extra kosten.
Welche Alternativen gibt es zur VR-Bank?
Fintechs wie N26, bunq, Revolut, Tomorrow, Wise und Vivid bieten Konten ohne Schufa-Prüfung an – meist günstiger, aber mit Einschränkungen.
Kann ich ein Geschäftskonto ohne Schufa eröffnen?
Für Geschäftskonten ist die Schufa-Prüfung bei den VR-Banken verpflichtend. Einige Fintechs bieten aber Geschäftskonten ohne Schufa an (z. B. Wise, Qonto).
Fazit: Jeder hat ein Recht auf ein Konto – auch mit negativer Schufa
Ein negativer Schufa-Eintrag ist kein Grund, vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen zu werden. Dank des gesetzlichen Anspruchs auf ein Basiskonto können Sie auch bei der VR-Bank ein Konto eröffnen – allerdings nur auf Guthabenbasis und meist gegen Gebühr.
Wer flexibler sein will, kann auf moderne Fintechs und Direktbanken ausweichen, die Konten ohne Schufa-Prüfung anbieten. Wichtig ist, Angebote und Gebühren sorgfältig zu vergleichen und keine unseriösen Anbieter zu wählen.
Tipp: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Ein Konto ist Ihr gutes Recht – und mit den richtigen Informationen und etwas Geduld finden Sie garantiert die passende Lösung, auch mit negativer Schufa.
Hinweis: Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Rechtsberatung. Im Zweifel wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bankrecht.