Wann überweist das Jobcenter das Bürgergeld?

Wann wird das Bürgergeld vom Jobcenter überwiesen? Sind Sie unsicher über die genauen Bedingungen? Hier erfahren Sie alles Notwendige.

Wann überweist das Jobcenter das Bürgergeld Auszahlung

Viele Bürger fragen sich, wann sie nach einem Antrag auf Bürgergeld die erste Zahlung vom Jobcenter erhalten. Die Regelungen rund um die Auszahlung des Bürgergelds sind allerdings komplex.

In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, wann nach der Antragstellung mit der ersten Überweisung zu rechnen ist.


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Antragstellung beim Jobcenter

Sie können den Antrag auf Bürgergeld auf verschiedene Arten beim Jobcenter stellen:

  • Persönlich: Holen Sie die Antragsunterlagen in Ihrem zuständigen Jobcenter ab und füllen Sie diese vor Ort aus. So kann die Antragstellung direkt aufgenommen und Ihre Identität überprüft werden.
  • Schriftlich: Laden Sie sich die Antragsunterlagen online herunter oder fordern Sie diese schriftlich an. Füllen Sie die Formulare zu Hause aus und senden Sie diese per Post an das Jobcenter.
  • Online: Mittlerweile können Sie den Bürgergeld-Antrag auch online über die Website Ihres Jobcenters oder auf www.jobcenter-digital.de stellen.
  • Telefonisch: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Jobcenter und teilen Sie telefonisch mit, dass Sie Bürgergeld beantragen möchten.

Folgende Unterlagen müssen Sie in der Regel für den Antrag einreichen:

  • Ausgefüllter Antrag auf Bürgergeld
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Kontostand und Einkommen
  • Bescheinigung über Krankenversicherung
  • Ausweisdokumente

Achten Sie darauf, den Antrag vollständig auszufüllen und alle notwendigen Unterlagen in Kopie beizufügen. Nur dann kann das Jobcenter zeitnah mit der Bearbeitung beginnen. Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter des Jobcenters gerne weiter.

Bearbeitungsdauer beim Jobcenter

Nach Eingang des vollständigen Antrags auf Bürgergeld benötigt das Jobcenter in der Regel einige Wochen für die Bearbeitung und Prüfung.

Die konkrete Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art des Antrags (Erst- oder Weiterbewilligung)
  • Umfang der einzureichenden Unterlagen
  • Arbeitsbelastung und Personalsituation des Jobcenters

Für einen Erstantrag auf Bürgergeld sollte man mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 4 Wochen rechnen. Bei Weiterbewilligungsanträgen kann es bis zu 5 Wochen dauern.

Wichtig ist, dass Sie als Antragsteller alle notwendigen Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen. Fehlen noch Papiere, verzögert sich die Bearbeitung.

Mit etwas Geduld und in enger Abstimmung mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter lässt sich der Prozess aber gut bewältigen. Fragen Sie im Zweifel nach, ob Ihr Antrag bearbeitet wird oder noch Unterlagen fehlen.

Bewilligung des Bürgergelds

Nach Abschluss der Prüfung des Antrags erhalten Sie als Antragsteller einen schriftlichen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter.

In diesem Bescheid werden Sie über Folgendes informiert:

  • Die Höhe des bewilligten Bürgergelds (Regelsatz und eventuelle Mehrbedarfe)
  • Den Bewilligungszeitraum (in der Regel 6–12 Monate)
  • Das Datum, ab dem die Zahlungen beginnen

Das Jobcenter prüft beim Bürgergeld-Antrag, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die Bedürftigkeit, also dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Zudem wird geprüft, ob Sie erwerbsfähig sind und Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen. Nur, wenn diese Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie einen positiven Bewilligungsbescheid.

Sollten noch Fragen offen sein, wird sich Ihr persönlicher Ansprechpartner beim Jobcenter mit Ihnen in Verbindung setzen. Ansonsten können Sie nach Erhalt des Bescheids mit der ersten Zahlung rechnen.

Wie viel Bürgergeld kann man bekommen?

Die Höhe des Bürgergelds richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Grundsätzlich setzt sich das Bürgergeld aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Regelsatz: Dieser deckt den Grundbedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege etc. ab. Seit 01.01.2023 beträgt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 502 Euro pro Monat.
  • Kosten für Unterkunft und Heizung: Diese werden in der Regel in tatsächlicher Höhe übernommen. Es gelten bestimmte Angemessenheitsgrenzen.
  • Mehrbedarfe: Bei besonderen Bedürfnissen, z.B. Schwangerschaft oder Behinderung, können Mehrbedarfe bewilligt werden.
  • Einmalige Beihilfen: In besonderen Notlagen können einmalige Zuschüsse gezahlt werden.
  • Freibeträge beim Einkommen: Ein Teil des Einkommens wird nicht angerechnet. Die Freibeträge hängen von der Bedarfsgemeinschaft ab.

In den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs gilt eine Karenzzeit. In dieser wird Vermögen bis 40.000 Euro (plus 15.000 Euro pro weiterer Person) nicht berücksichtigt.

Insgesamt lässt sich pauschal sagen: Alleinlebende Erwachsene erhalten etwa 500 bis 800 Euro Bürgergeld. In Bedarfsgemeinschaften mit Kindern liegt der Regelsatz höher.

Die konkrete Höhe des Bürgergelds berechnet das zuständige Jobcenter anhand der individuellen Situation. Nutzen Sie die Beratung vor Ort, um Ihren Anspruch zu klären.

Überweisung der ersten Rate

Nach Erhalt des positiven Bewilligungsbescheids für das Bürgergeld wird die erste Zahlung in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Entscheidend für den Zahlungseingang ist das im Bewilligungsbescheid genannte Auszahlungsdatum. Dieses Datum hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Bearbeitungsdauer beim Jobcenter
  • Postlaufzeiten
  • Banklaufzeiten

Prüfen Sie den Bewilligungsbescheid daher genau auf das Auszahlungsdatum. Spätestens 2 Wochen nach diesem Termin sollte die erste Rate auf Ihrem Konto eingegangen sein.

Sollte die Zahlung ausbleiben, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter in Verbindung. Gemeinsam wird dann geklärt, woran es liegt.

Häufig lassen sich Verzögerungen bei der Auszahlung durch eine enge Abstimmung zwischen Ihnen und dem Jobcenter vermeiden.

Folgeraten des Bürgergelds

Nachdem Sie die erste Zahlung erhalten haben, erfolgen die weiteren monatlichen Überweisungen des Bürgergelds in regelmäßigen Abständen. Man spricht hier von Folgeraten.

Die Folgeraten werden Ihnen immer zum gleichen Datum eines Monats überwiesen, zum Beispiel immer am 5. eines Monats. Dieser Zahlungsrhythmus ergibt sich aus:

  • Dem im Bewilligungsbescheid festgelegten Auszahlungsdatum
  • Der Bearbeitungsdauer beim Jobcenter und den Banken

Sobald sich dieses regelmäßige Zahlungsdatum eingespielt hat, können Sie mit den Folgeraten des Bürgergelds entsprechend planen.

Halten Sie hierfür den Bewilligungsbescheid bereit. Sollte eine Zahlung unerwartet ausbleiben, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Jobcenter in Verbindung. Gemeinsam wird geklärt, woran es liegt.

Wichtig ist, dass Sie Änderungen in Ihren Verhältnissen umgehend dem Jobcenter mitteilen. Dies kann Einfluss auf Ihren Bürgergeld-Anspruch und die Höhe der Zahlungen haben.

Änderungsmitteilungen

Wenn sich die Voraussetzungen für Ihren Bürgergeld-Anspruch ändern, müssen Sie das Jobcenter umgehend schriftlich informieren.

Folgende Änderungen sind besonders wichtig für die Berechnung Ihrer Leistungen:

  • Umzug
  • Änderung des Einkommens (z.B. durch neue Arbeit)
  • Änderung im Familienstand (z.B. Heirat, Geburt)
  • Kontowechsel

Reichen Sie die Veränderungsmitteilung möglichst frühzeitig ein, am besten schon im Voraus. Nutzen Sie dafür die Vordrucke Ihres Jobcenters.

Bei verspäteter oder fehlender Information können Ihnen Nachteile entstehen:

  • Verzögerung bei der Auszahlung
  • Rückforderung von Leistungen
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren

Besprechen Sie im Zweifel mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner, welche Änderungen relevant sind. So stellen Sie sicher, dass Ihr Bürgergeld korrekt berechnet wird.

Widerspruch und Klage

Sollten Sie mit einem Bescheid des Jobcenters nicht einverstanden sein, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:

  • Widerspruch beim Jobcenter einlegen: Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Sie schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Das Jobcenter überprüft den Bescheid dann noch einmal.
  • Klage beim Sozialgericht einreichen: Wenn Ihr Widerspruch vom Jobcenter abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.
  • Einstweiligen Rechtsschutz beantragen: Sie können parallel zum Widerspruchs- oder Klageverfahren beim Gericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, um eine vorläufige Entscheidung zu erwirken.

Sowohl Widerspruch als auch Klage haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, der ursprüngliche Bescheid des Jobcenters bleibt erst einmal gültig.

Mit einem Anwalt steigen Ihre Chancen, im Widerspruchs- oder Klageverfahren Recht zu bekommen. Vor den Sozialgerichten besteht kein Anwaltszwang. Klagen haben oft Erfolg – nutzen Sie diese Möglichkeit.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auszahlung des Bürgergelds ein mehrstufiger Prozess ist, der durch die enge Zusammenarbeit zwischen Antragsteller und Jobcenter möglichst reibungslos ablaufen sollte.

Nach Antragstellung und Bearbeitung durch das Jobcenter folgt die Bewilligung per Bescheid. In der Regel erfolgt die erste Zahlung 1–2 Wochen nach Bescheiderhalt. Danach werden die Folgeraten monatlich überwiesen.

Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Antragsteller Änderungen umgehend mitteilen und bei Unklarheiten frühzeitig Rücksprache mit dem Jobcenter halten. Bei Ablehnung können Betroffene Widerspruch und Klage einlegen.

Mit etwas Geduld und Offenheit lassen sich die Abläufe gut bewältigen. Das Bürgergeld stellt dann eine wichtige Unterstützung für die persönliche Lebenssituation dar.


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