Beerdigungskosten ohne Geld – Wer zahlt im Ernstfall?

Sie haben kein Geld für eine Beerdigung? Wer übernimmt die Beerdigungskosten im Todesfall, wenn kein Erbe oder Vermögen vorhanden ist?

Wer zahlt Beerdigungskosten, wenn kein Geld da ist

Der Tod eines geliebten Menschen ist immer eine emotionale Ausnahmesituation. Doch neben der Trauer stehen die Hinterbliebenen oft vor einer weiteren Herausforderung: Wer kommt für die Beerdigungskosten auf, wenn kein Geld vorhanden ist?

Dieser Artikel beleuchtet ausführlich die rechtlichen Grundlagen, die Reihenfolge der Kostentragung, Möglichkeiten der Kostenübernahme durch das Sozialamt und gibt praktische Hinweise für Betroffene.


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Was kosten Beerdigungen in Deutschland?

Die Kosten für eine Beerdigung variieren stark, je nach Art der Bestattung, Region und individuellen Wünschen. Im Durchschnitt liegen sie zwischen 7.000 und 12.000 Euro. Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Friedhofsgebühren
  • Sarg oder Urne
  • Überführung und Aufbewahrung
  • Trauerfeier und Trauerhalle
  • Grabstein und Grabpflege

Selbst eine schlichte, sogenannte Sozialbestattung verursacht mehrere Tausend Euro an Ausgaben.

Wer ist grundsätzlich zahlungspflichtig?

Gesetzliche Grundlage:
Laut § 1968 BGB sind die Erben verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu tragen. Wer als Erbe gilt, richtet sich nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge.

Mehrere Erben:
Gibt es mehrere Erben, haften sie gemeinschaftlich für die Kosten.

Ausschlagung des Erbes:
Schlägt ein Erbe das Erbe aus, geht die Verpflichtung auf die nächsten Erbberechtigten über. Haben alle Erben ausgeschlagen, fällt der Nachlass an den Staat (Fiskalerbschaft).

Reihenfolge der Kostentragung:
Falls das Erbe nicht ausreicht oder kein Erbe vorhanden ist, werden nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer folgende Personen in dieser Reihenfolge herangezogen:

  • Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
  • Volljährige Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Weitere Verwandte (Großeltern, Enkelkinder, entferntere Verwandte bis zum 3. Grad)

Sind keine der genannten Personen vorhanden oder zahlungsfähig, übernimmt die Kommune die Kosten für eine schlichte Bestattung.

Was passiert, wenn das Erbe nicht ausreicht?

Überschuldeter Nachlass:
Reicht das Erbe nicht aus, um die Beerdigungskosten zu decken, müssen die Erben dennoch zahlen, solange sie das Erbe angenommen haben. Erst wenn nachweislich keine eigenen Mittel vorhanden sind, kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden.

Unterhaltspflichtige:
Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, können unterhaltspflichtige Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) zur Zahlung herangezogen werden.

Wann übernimmt das Sozialamt die Kosten?

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
Das Sozialamt springt ein, wenn:

  • Kein oder ein zu geringes Erbe vorhanden ist,
  • Keine zahlungsfähigen oder unterhaltspflichtigen Angehörigen existieren,
  • Die Pflichtigen nachweislich nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen.

Antragstellung:
Der Antrag auf Kostenübernahme muss schriftlich beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Benötigte Unterlagen sind u.a.:

  • Sterbeurkunde
  • Nachweise über das Vermögen des Verstorbenen
  • Einkommens- und Vermögensnachweise der Antragsteller.

Das Sozialamt prüft die Bedürftigkeit und übernimmt im Regelfall nur die „notwendigen Kosten“ einer einfachen Bestattung.

Wie läuft eine Sozialbestattung ab?

Leistungen des Sozialamts:
Das Sozialamt übernimmt nur die Kosten für eine schlichte, würdige Bestattung. Dazu zählen:

  • Überführung und Aufbewahrung des Verstorbenen
  • Nutzung der Trauerhalle
  • Friedhofsgebühren
  • Einfache Erd- oder Feuerbestattung
  • Krematoriumsgebühren

Individuelle Wünsche:
Zusätzliche Wünsche wie ein aufwendiger Grabstein, besondere Blumenarrangements oder eine große Trauerfeier werden nicht übernommen. Diese müssten privat finanziert werden.

Ablauf:
Nach Bewilligung durch das Sozialamt wird der Betrag direkt an das Bestattungsunternehmen gezahlt. Angehörige können sich im Vorfeld beim Sozialamt beraten lassen.

Möglichkeiten zur Vorsorge und Kostensenkung

Sterbegeldversicherung:
Da die gesetzliche Krankenkasse seit 2004 kein Sterbegeld mehr zahlt, kann eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein. Sie gewährleistet, dass im Todesfall die Beerdigungskosten gedeckt sind und entlastet die Angehörigen finanziell.

Kostengünstige Bestattungsformen:

  • Urnenbestattung statt Erdbestattung
  • Anonyme Bestattung
  • Verzicht auf aufwendige Trauerfeier

Diese Optionen können die Kosten erheblich senken, entsprechen aber nicht immer den persönlichen Wünschen.

Praktische Tipps für Betroffene

  • Frühzeitig informieren: Rechtzeitig über die eigenen Möglichkeiten und Pflichten informieren, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.
  • Beratung nutzen: Im Todesfall das zuständige Sozialamt oder einen Bestatter aufsuchen und beraten lassen.
  • Antragstellung: Alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig zusammenstellen und den Antrag auf Sozialbestattung zeitnah stellen.
  • Kostenvoranschläge einholen: Mehrere Angebote von Bestattern vergleichen, um die Kosten möglichst gering zu halten.
  • Erbe prüfen: Vor Annahme eines überschuldeten Erbes genau prüfen, ob die Annahme sinnvoll ist oder eine Ausschlagung ratsam wäre.

Fazit

Die Frage, wer im Ernstfall die Beerdigungskosten trägt, ist klar gesetzlich geregelt: Zuerst sind die Erben in der Pflicht, dann unterhaltspflichtige Angehörige. Erst wenn nachweislich keine eigenen Mittel vorhanden sind, übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine schlichte Bestattung.

Eine frühzeitige Vorsorge, etwa durch eine Sterbegeldversicherung, kann Angehörige finanziell entlasten. Wer betroffen ist, sollte sich nicht scheuen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen und alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung zu prüfen.

Eine würdevolle Bestattung muss kein finanzielles Desaster bedeuten – mit dem richtigen Wissen und den passenden Schritten lässt sich auch im Ernstfall eine Lösung finden.


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