7 % oder 19 % Mehrwertsteuer: Wann gilt was?

Wissen Sie, wann der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt und wann die vollen 19 % fällig sind? Dieser Artikel erklärt Ihnen die Unterschiede.

7% oder 19% Mehrwertsteuer Wann gilt was

Die Mehrwertsteuer – in Deutschland offiziell als Umsatzsteuer bezeichnet – ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates und betrifft nahezu jeden Einkauf von Waren und Dienstleistungen. Doch nicht immer fällt der gleiche Steuersatz an: In Deutschland gibt es den Regelsteuersatz von 19 % und einen ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Wann welcher Satz gilt, ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt und sorgt immer wieder für Verwirrung. Dieser Artikel erklärt ausführlich, wann 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer fällig werden, welche Ausnahmen und Sonderregelungen es gibt und wie sich die Gesetzeslage 2025 verändert.


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Grundlagen der Mehrwertsteuer in Deutschland

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird vom Verkäufer auf den Preis aufgeschlagen und anschließend an das Finanzamt abgeführt. Für den Endverbraucher ist sie im Bruttopreis enthalten, Unternehmen können die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

Die beiden Steuersätze im Überblick

  • Regelsteuersatz: 19 %
  • Ermäßigter Steuersatz: 7 %
  • Steuerbefreiung: 0 % (für bestimmte Leistungen, z. B. medizinische Behandlungen)

Wann gilt der Regelsteuersatz von 19 %?

Der Regelsteuersatz von 19 % ist die Standardbesteuerung für alle Waren und Dienstleistungen, für die keine besondere Ausnahme im Gesetz geregelt ist. Er betrifft die überwiegende Mehrheit aller Umsätze in Deutschland.

Typische Beispiele für 19 % Mehrwertsteuer:

  • Kleidung, Schuhe, Schmuck
  • Möbel, Haushaltswaren
  • Elektronik, Computer, Handys
  • Fahrzeuge und Zubehör
  • Dienstleistungen wie Handwerksarbeiten, Reparaturen, Friseurbesuche
  • Gastronomie: Speisen und Getränke, die im Restaurant verzehrt werden
  • Alkoholische Getränke (z. B. Bier, Wein, Spirituosen)

Wichtig: Auch viele digitale Dienstleistungen wie Streaming-Abos, Software oder E-Books werden ab 2025 wieder mit 19 % besteuert.

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wurde eingeführt, um lebensnotwendige Produkte und bestimmte kulturelle oder soziale Leistungen günstiger zu machen. Ziel ist es, Grundbedürfnisse bezahlbar zu halten und kulturelle sowie gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Typische Beispiele für 7 % Mehrwertsteuer:

  • Lebensmittel: Fast alle Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Obst, Gemüse, Fleisch und Käse. Ausnahmen gelten für Delikatessen und bestimmte verarbeitete Produkte.
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften: Gedruckte und ab 2025 auch digitale Ausgaben.
  • Kunstgegenstände: Originalgemälde, Skulpturen, Fotografien, sofern sie von Künstlern oder im gewerblichen Kunsthandel verkauft werden (ab 2025).
  • Personennahverkehr: Fahrkarten für Bus, Bahn, Straßenbahn, U-Bahn und Taxi.
  • Kulturelle Veranstaltungen: Eintrittskarten für Theater, Museen, Konzerte, Zirkus.
  • Hotelübernachtungen: Der Übernachtungspreis im Hotel, nicht jedoch Zusatzleistungen wie Frühstück oder Wellness.
  • Bestimmte medizinische Hilfsmittel: Orthopädische Produkte, Rollstühle, Hörgeräte.
  • Lebende Tiere: Soweit sie der landwirtschaftlichen Nutzung dienen.
  • Alkoholfreie Getränke: Säfte, Limonaden, Mineralwasser (im Einzelhandel, nicht in der Gastronomie).

Sonderfälle und Ausnahmen

Die Mehrwertsteuerregelungen sind komplex und es gibt zahlreiche Sonderfälle:

Gastronomie und Getränke

  • Speisen zum Mitnehmen: 7 % (z. B. Bäckerei, Imbiss, Take-Away).
  • Speisen im Restaurant: 19 % (Bewirtung vor Ort).
  • Alkoholfreie Getränke: 7 % im Einzelhandel, aber 19 % in der Gastronomie.
  • Alkoholische Getränke: Immer 19 %, unabhängig vom Ort des Konsums.

Kunst und Kulturgüter

  • Kunstverkauf durch Künstler: 7 %
  • Kunstverkauf durch gewerblichen Kunsthandel: Ab 2025 wieder 7 % (zuvor 19 %).

Digitale Dienstleistungen

  • E-Books, Streaming, Software-as-a-Service: Ab 2025 wieder 19 % (zuvor teils 7 %).

Personenbeförderung

  • Öffentlicher Nahverkehr: 7 %
  • Fernverkehr: 19 %

Medizinische Leistungen

  • Ärztliche Behandlungen: Steuerfrei (0 %).
  • Medizinische Hilfsmittel: Meist 7 %, sofern sie ärztlich verordnet sind.

Steuerbefreiungen (0 % Mehrwertsteuer)

Bestimmte Umsätze sind nach § 4 UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärztliche und zahnärztliche Leistungen
  • Kreditvermittlung, Versicherungen
  • Schul- und Bildungsleistungen
  • Vermietung und Verpachtung von Wohnraum
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen und Exporte

Gesetzliche Grundlage: § 12 UStG

Die rechtliche Grundlage für die Steuersätze bildet § 12 des Umsatzsteuergesetzes. Dort sind alle Produkte und Dienstleistungen aufgelistet, für die der ermäßigte Steuersatz gilt. Alles, was nicht ausdrücklich genannt ist, wird mit 19 % besteuert.

Aktuelle Änderungen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen in Kraft:

  • Digitale Dienstleistungen: Der Steuersatz für digitale Dienstleistungen wie Streaming, E-Books und SaaS steigt von 7 % auf 19 %.
  • Kunsthandel: Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt wieder für den gewerblichen Kunstverkauf.
  • Reverse-Charge-Verfahren: Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird auf weitere Branchen ausgeweitet, etwa im Bau und bei Elektroniklieferungen.

Beispiele aus dem Alltag

Produkt/DienstleistungSteuersatz 2025Anmerkung
Brot, Milch, Obst7 %Grundnahrungsmittel
Restaurantbesuch (Speisen)19 %Vor Ort verzehrt
Take-Away-Snack7 %Zum Mitnehmen
Bier, Wein, Spirituosen19 %Immer, auch im Einzelhandel
Mineralwasser im Supermarkt7 %Alkoholfrei, Einzelhandel
Cola im Restaurant19 %Gastronomie
Buch (gedruckt oder digital)7 %Auch Zeitungen und Zeitschriften
Konzertticket7 %Kulturelle Veranstaltungen
Friseurbesuch19 %Dienstleistung
Hotelübernachtung7 %Zusatzleistungen meist 19 %
Fahrkarte Bus/Bahn (Nahverkehr)7 %
Fahrkarte ICE (Fernverkehr)19 %
Arztbesuch0 %Steuerfrei
Software-Abo (SaaS)19 %Ab 2025, zuvor teils 7 %
Kunstverkauf (Galerie)7 %Ab 2025, zuvor 19 %

Warum gibt es unterschiedliche Steuersätze?

Der ermäßigte Steuersatz ist politisch motiviert. Ziel ist es, lebensnotwendige Güter und gesellschaftlich erwünschte Leistungen günstiger zu machen. So sollen Grundnahrungsmittel, Bildung, Kultur und Mobilität für alle bezahlbar bleiben.

Gleichzeitig nutzt der Staat den Regelsteuersatz, um Luxusgüter und nicht lebensnotwendige Produkte stärker zu besteuern und so zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Häufige Fragen und Irrtümer

Warum zahle ich manchmal 19 % auf Lebensmittel?
Nicht alle Lebensmittel sind automatisch mit 7 % besteuert. Fertiggerichte, Delikatessen oder Speisen im Restaurant werden mit 19 % besteuert.

Warum ist ein Hotelzimmer günstiger besteuert als das Frühstück?
Die Übernachtung gilt als Grundbedarf (7 %), das Frühstück als Zusatzleistung (19 %).

Gilt der ermäßigte Satz auch für digitale Bücher?
Ab 2025 werden digitale Bücher wieder mit 19 % besteuert, zuvor galten teils 7 %.

Fazit

Ob 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer zu zahlen sind, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um ein Grundbedürfnis oder eine gesellschaftlich geförderte Leistung handelt. Der Regelsteuersatz von 19 % ist die Norm, der ermäßigte Satz von 7 % die Ausnahme – klar geregelt in § 12 UStG.

Die Gesetzeslage wird regelmäßig angepasst, wie die Änderungen 2025 zeigen. Wer sich unsicher ist, kann im Umsatzsteuergesetz nachsehen oder beim Finanzamt nachfragen.

Kurz gesagt:

  • 19 % auf alles, was nicht ausdrücklich als Ausnahme gilt.
  • 7 % auf Grundnahrungsmittel, Kultur, Nahverkehr, bestimmte Bücher und Kunst.
  • 0 % für steuerbefreite Leistungen wie medizinische Behandlungen.

So bleibt die Mehrwertsteuer zwar komplex, aber mit etwas System durchschaubar.


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