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Kann ich einen Schufa Eintrag selber wieder austragen lassen?
Sie haben einen Schufa Negativeintrag und möchten wissen, ob es möglich ist, diesen Schufa Eintrag selber löschen zu lassen?
Unsere Antwort darauf ist definitiv ja Sie können! Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie am besten dabei vorgehen sollen, wenn Sie Ihren Schufa Negativeintrag löschen möchten! Es gibt dabei aber einiges zu beachten, denn nicht alle Negativmerkmale lassen sich auch löschen!
Tipp
Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Dann sind Sie hier genau richtig! Unsere Empfehlung: Kredit von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA!*Wie entsteht ein Negativeintrag?

Für diejenigen die es vielleicht nicht wissen möchten wir die Entstehung eines negativen Schufa Eintrages kurz erklären.
Die Schufa ist eine Auskunftei, welche mit verschiedenen Institutionen wie Banken und Versicherungen zusammenarbeitet.
[asg-content-box boxcolor=“yellow“ boxtitle=““ boldtitle=“false“ boxexpand=“false“ showcontent=“false“]Die Schufa speichert allerlei Daten über die Verbraucher, welche das genau sind, können Sie hier nachlesen: Schufa Score Tabelle und das Scoringverfahren erklärt![/asg-content-box]
Die Institutionen bzw. Partner melden der Schufa jede nicht vertragsgemäße Handlung eines Verbrauchers wie beispielsweise nicht bezahlen der Monatsbeiträge und die daraus resultierende Kündigung!
Die Schufa wird über die Kündigung unterrichtet und speichert diesen als ein Negativmerkmal in den Datenbestand des Kunden ab.
Wie lösche ich ein Schufa Negativeintrag?
Jeder Verbraucher hat die Möglichkeit einen Schufa Negativeintrag selber aus der Schufa zu löschen aber nur die Negativeinträge, die diese Voraussetzung erfüllen!
[asg-content-box boxcolor=“blue“ boxtitle=““ boldtitle=“false“ boxexpand=“false“ showcontent=“false“]Sie können natürlich alle Negativeinträge löschen lassen welche als veraltet gelten oder auch diejenige die als Falscheinträge zu bezeichnen sind![/asg-content-box]
Die Schufa erlaubt eine sofortige Löschung eines Negativeintrages, wenn dieser nicht 2.000 Euro überschreitet. Die Schulden müssen innerhalb von 6 Wochen beglichen worden sein und der Gläubiger es der Schufa auch mitgeteilt hat!
Denken Sie daran, dass der Gläubiger der Schufa die Begleichung unbedingt innerhalb der Frist mitteilt! Nach verstreichen der Frist haben Sie keine Möglichkeit auf eine frühzeitige Löschung des Negativeintrages!
Nun wissen Sie das es möglich ist einen Schufa Negativeintrag selber löschen zu lassen, aber nur diejenigen Einträge die vorgeschriebene Schufa Voraussetzungen erfüllen!