Wissen Sie, welche Dinge als Wirtschaftsgüter gelten – und welche überraschenderweise nicht? Entdecken Sie, was aus der Definition herausfällt und warum.

Wirtschaftsgüter sind ein zentrales Konzept der Betriebswirtschaft und des Steuerrechts. Sie bilden die Grundlage für Bewertungen, Abschreibungen und steuerliche Regelungen in Unternehmen.
Doch während die Definition von Wirtschaftsgütern weit gefasst ist, gibt es klare Abgrenzungen: Nicht alles, was im Unternehmen vorhanden ist oder genutzt wird, zählt automatisch als Wirtschaftsgut.
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In diesem Artikel wird ausführlich erläutert, was Wirtschaftsgüter sind, wie sie klassifiziert werden und – besonders wichtig – was nicht zu den Wirtschaftsgütern gehört.
Was sind Wirtschaftsgüter?
Begriff und Merkmale
Wirtschaftsgüter sind alle Sachen, Rechte, vermögenswerte Vorteile, tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten, die einen wirtschaftlichen Wert besitzen und im Unternehmen genutzt werden. Sie können materiell (z. B. Maschinen, Rohstoffe) oder immateriell (z. B. Patente, Lizenzen, Software) sein. Entscheidend ist, dass ihnen ein wirtschaftlicher Nutzen zukommt und sie grundsätzlich übertragbar und knapp sind.
Klassifikation von Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter lassen sich nach verschiedenen Kriterien einteilen:
- Materielle und immaterielle Güter
- Bewegliche und unbewegliche Güter
- Abnutzbare und nicht abnutzbare Güter
- Anlage- und Umlaufvermögen
- Kurzlebige und langlebige Güter
- Entgeltlich oder unentgeltlich erworbene Güter
Beispiele für Wirtschaftsgüter
- Materielle Güter: Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude, Rohstoffe
- Immaterielle Güter: Patente, Markenrechte, Software
- Rechte: Mietrechte, Nutzungsrechte
- Vermögenswerte Vorteile: Kundenstamm, Geschäftsbeziehungen
Die Abgrenzung: Was zählt nicht zu den Wirtschaftsgütern?
Nicht alles, was im Unternehmen existiert oder genutzt wird, erfüllt die Voraussetzungen eines Wirtschaftsguts. Die Abgrenzung ist insbesondere für die Buchhaltung, Bilanzierung und steuerliche Behandlung von großer Bedeutung.
**Freie Güter
Freie Güter stehen in unbegrenzter Menge zur Verfügung und haben keinen Preis, da sie nicht knapp sind. Beispiele sind:
- Luft (sofern nicht technisch aufbereitet)
- Sonnenlicht
- Regenwasser (sofern nicht gesammelt und verarbeitet)
Diese Güter müssen nicht bewirtschaftet werden und sind daher keine Wirtschaftsgüter im betriebswirtschaftlichen oder steuerlichen Sinne.
**Nicht selbstständig nutzbare Gegenstände
Ein Wirtschaftsgut muss eigenständig nutzbar sein. Gegenstände, die nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern verwendet werden können, gelten nicht als selbstständige Wirtschaftsgüter. Beispiele:
- Computer-Monitor (ohne Computer nicht nutzbar)
- Computermaus oder Tastatur (nur mit PC verwendbar)
- Einzelne Regalteile (nur als Teil eines Regals nutzbar)
- Lampen eines komplexen Beleuchtungssystems (ohne Steuergerät nicht nutzbar)
- Software-Updates (nur als Ergänzung zu bestehender Software)
Solche Komponenten werden entweder als nachträgliche Anschaffungskosten dem Hauptwirtschaftsgut zugeschlagen oder als Erhaltungsaufwand behandelt.
**Wirtschaftlich wertlose oder nicht übertragbare Gegenstände
Ein Wirtschaftsgut muss einen wirtschaftlichen Wert besitzen und übertragbar sein. Dinge ohne wirtschaftlichen Wert oder ohne Möglichkeit der Übertragung sind keine Wirtschaftsgüter. Beispiele:
- Persönliche Erinnerungsstücke ohne Marktwert
- Individuelle Fähigkeiten oder Erfahrungen von Mitarbeitern
- Nicht veräußerbare Lizenzen, die nur persönlich gebunden sind
**Nicht aktivierungsfähige Aufwendungen
Bestimmte Aufwendungen im Unternehmen stellen keine Wirtschaftsgüter dar, da sie keinen bleibenden Wert haben oder nicht aktiviert werden dürfen. Dazu zählen:
- Laufende Betriebsausgaben wie Miete, Strom oder Gehälter
- Verbrauchsmaterialien mit sehr kurzer Nutzungsdauer (z. B. Papier, Kugelschreiber)
- Dienstleistungen, die bereits erbracht und verbraucht wurden
Solche Ausgaben erscheinen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung und nicht als Wirtschaftsgut in der Bilanz.
**Rein ideelle Werte
Ideelle Werte, die keinen wirtschaftlichen Vorteil oder Marktwert besitzen, zählen nicht zu den Wirtschaftsgütern. Beispiele:
- Firmenimage oder „guter Ruf“ (sofern nicht als immaterieller Vermögenswert bilanziert)
- Interne Unternehmenskultur
- Ehrenamtliche Leistungen
Die wichtigsten Abgrenzungskriterien im Überblick
Kriterium | Wirtschaftsgut | Kein Wirtschaftsgut |
---|---|---|
Knappheit | Ja | Nein (freie Güter) |
Wirtschaftlicher Wert | Ja | Nein (wertlose Dinge) |
Selbstständige Nutzbarkeit | Ja | Nein (unselbstständige Teile) |
Übertragbarkeit | Ja | Nein (persönliche Rechte) |
Aktivierungsfähigkeit | Ja | Nein (Aufwand, Verbrauch) |
Beispiele: Was gehört nicht zu den Wirtschaftsgütern?
Freie Güter
- Luft, Sonnenlicht, Regenwasser (sofern nicht technisch verarbeitet)
Nicht selbstständig nutzbare Gegenstände
- Computer-Monitor ohne Computer
- Einzelne Tastatur oder Maus ohne PC
- Lampen eines komplexen Systems ohne Steuergerät
Wirtschaftlich wertlose Dinge
- Private Erinnerungsstücke ohne Marktwert
- Persönliche Fähigkeiten von Mitarbeitern
Nicht aktivierungsfähige Aufwendungen
- Verbrauchtes Büromaterial
- Bereits erbrachte Dienstleistungen
Ideelle Werte
- Guter Ruf, der nicht bilanziert werden kann
- Unternehmenskultur
Typische Missverständnisse: Was oft fälschlich als Wirtschaftsgut angesehen wird
Viele Unternehmen machen den Fehler, bestimmte Dinge als Wirtschaftsgut zu behandeln, obwohl sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. Zu den häufigsten Missverständnissen zählen:
- Verbrauchsmaterialien: Sie werden zwar gekauft, gelten aber wegen der kurzen Nutzungsdauer und fehlenden Aktivierungsfähigkeit nicht als Wirtschaftsgut im bilanziellen Sinne.
- Dienstleistungen: Bereits erbrachte und verbrauchte Dienstleistungen sind keine Wirtschaftsgüter, sondern Aufwand.
- Nicht selbstständig nutzbare Komponenten: Einzelteile, die nur im Verbund mit anderen genutzt werden können, sind keine eigenständigen Wirtschaftsgüter.
- Firmenimage: Der gute Ruf eines Unternehmens ist zwar wertvoll, aber ohne konkrete Bilanzierungsmöglichkeit kein Wirtschaftsgut.
Wirtschaftsgüter im Steuerrecht: Die Besonderheiten
Im Steuerrecht ist der Begriff des Wirtschaftsgutes sehr weit gefasst. Er umfasst alle Rechtsgegenstände und vermögenswerten Vorteile, einschließlich tatsächlicher Zustände und konkreter Möglichkeiten. Dennoch gelten auch hier die oben genannten Abgrenzungen: Freie Güter, nicht selbstständig nutzbare Komponenten und rein ideelle Werte sind keine Wirtschaftsgüter im steuerlichen Sinne.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Ein Spezialfall sind die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter. Sie müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Beweglich
- Abnutzbar
- Selbstständig nutzbar
- Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 Euro netto
Nicht zu den GWG zählen unselbstständige Wirtschaftsgüter, wie z. B. Monitore ohne Computer, einzelne Regalteile oder Software-Updates.
Fazit: Nicht alles ist ein Wirtschaftsgut
Die Definition von Wirtschaftsgütern ist umfassend, aber klar abgegrenzt. Nicht zu den Wirtschaftsgütern gehören insbesondere:
- Freie Güter (z. B. Luft, Sonnenlicht)
- Nicht selbstständig nutzbare Komponenten (z. B. Monitore ohne PC)
- Wirtschaftlich wertlose oder nicht übertragbare Dinge (z. B. Erinnerungsstücke, persönliche Fähigkeiten)
- Nicht aktivierungsfähige Aufwendungen (z. B. Verbrauchsmaterialien, bereits verbrauchte Dienstleistungen)
- Ideelle Werte ohne wirtschaftlichen Vorteil (z. B. guter Ruf, Unternehmenskultur)
Eine sorgfältige Abgrenzung ist für die korrekte Buchführung, Bilanzierung und steuerliche Behandlung unerlässlich. Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob ein Gegenstand oder ein Recht tatsächlich die Merkmale eines Wirtschaftsguts erfüllt, um Fehler bei der Aktivierung und Bewertung zu vermeiden.
Zusammengefasst: Wirtschaftsgüter sind knappe, wirtschaftlich nutzbare und übertragbare Werte. Alles, was diese Kriterien nicht erfüllt – insbesondere freie Güter, unselbstständige Komponenten, wertlose Dinge, nicht aktivierbare Aufwendungen und rein ideelle Werte – gehört nicht zu den Wirtschaftsgütern.
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