Steuerfreie Renten: Bis wann gelten sie?

Wussten Sie, dass einige Renten steuerfrei sind? Doch wie lange gilt das noch – und welche Fristen oder Änderungen sollten Sie dabei im Blick behalten?

Steuerfreie Renten Bis wann gelten sie

Die steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rente hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Während Renten früher weitgehend steuerfrei waren, werden sie heute nach dem Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung schrittweise immer stärker besteuert.

Doch wie lange gibt es noch steuerfreie Renten? Und wie entwickeln sich Freibeträge und Besteuerungsanteile bis 2058? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Fakten, Hintergründe und Auswirkungen für Rentner in Deutschland.


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Die Entwicklung der Rentenbesteuerung seit 2005

Seit 2005 gilt in Deutschland das Alterseinkünftegesetz, das die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente eingeführt hat. Das bedeutet: Während die Beiträge zur Rentenversicherung im Erwerbsleben zunehmend steuerfrei gestellt werden, werden die Rentenzahlungen im Alter schrittweise steuerpflichtig.

  • Vor 2005: Renten waren größtenteils steuerfrei, da die Beiträge im Erwerbsleben bereits versteuert wurden.
  • Ab 2005: Einführung der nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt seither jährlich an, der steuerfreie Anteil (Rentenfreibetrag) sinkt entsprechend.

Wie funktioniert die Besteuerung der Rente?

Die Höhe des zu versteuernden Anteils der Rente hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil, bis er im Jahr 2058 bei 100 Prozent liegt.

Tabelle: Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag nach Rentenbeginn

Jahr des RenteneintrittsBesteuerungsanteil (%)Rentenfreibetrag (%)
Bis 20055050
20106040
20208020
202583,516,5
20308614
2040919
2050964
205799,50,5
Ab 20581000

Quelle: Gesetzliche Vorgaben und aktuelle Rentensteuertabellen.

Der Rentenfreibetrag: Wie lange bleibt ein Teil der Rente steuerfrei?

Der Rentenfreibetrag ist der Teil der gesetzlichen Rente, der dauerhaft steuerfrei bleibt. Er wird individuell berechnet und hängt vom Jahr des Renteneintritts sowie von der Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr ab.

  • Wer 2025 in Rente geht, erhält einen Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent.
  • Dieser Freibetrag gilt lebenslang in fester Eurohöhe, auch wenn die Rente durch Anpassungen steigt.
  • Mit jedem neuen Rentnerjahrgang sinkt der Freibetrag um 0,5 Prozentpunkte.
  • Ab 2058 entfällt der Rentenfreibetrag komplett. Dann ist die gesamte Rente steuerpflichtig.

Beispielrechnung

Ein Rentner tritt 2025 mit einer Jahresbruttorente von 20.000 Euro in den Ruhestand:

  • 16,5 Prozent davon (3.300 Euro) bleiben dauerhaft steuerfrei.
  • 83,5 Prozent (16.700 Euro) sind steuerpflichtig.
  • Künftige Rentenerhöhungen sind in voller Höhe steuerpflichtig, der Freibetrag bleibt unverändert.

Grundfreibetrag: Wann bleibt die Rente steuerfrei?

Neben dem Rentenfreibetrag gibt es den allgemeinen Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht. Er sorgt dafür, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt.

  • 2025 liegt der Grundfreibetrag für Ledige bei 12.096 Euro, für Verheiratete bei 24.192 Euro.
  • Wer mit seiner gesamten Rente (und sonstigen Einkünften) unter dem Grundfreibetrag bleibt, zahlt keine Einkommensteuer – unabhängig vom steuerpflichtigen Rentenanteil.
  • Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, fällt Einkommensteuer an.

Wichtig: Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen, also auch für Rentner. Er wird jährlich angepasst.

Welche Rentenarten sind betroffen?

Die nachgelagerte Besteuerung betrifft nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch:

  • Erwerbsminderungsrenten
  • Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer-, Waisenrenten)
  • Betriebsrenten
  • Private Rentenversicherungen (je nach Vertragsart)
  • Riester- und Rürup-Renten

Was bedeutet das für heutige und künftige Rentner?

Rentner mit Rentenbeginn vor 2005

  • 50 Prozent der Rente bleiben steuerfrei.
  • Der steuerfreie Anteil bleibt lebenslang in fester Eurohöhe bestehen.

Rentner mit Rentenbeginn zwischen 2005 und 2057

  • Jedes Jahr sinkt der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte.
  • Der steuerfreie Betrag wird zum Renteneintritt festgelegt und bleibt konstant.
  • Künftige Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

Rentner mit Rentenbeginn ab 2058

  • Es gibt keinen steuerfreien Rentenanteil mehr.
  • Die gesamte Rente ist steuerpflichtig.
  • Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt vom Grundfreibetrag und weiteren Einkünften ab.

Doppelbesteuerung: Ein umstrittenes Thema

Ein häufig diskutiertes Problem ist die sogenannte Doppelbesteuerung. Sie entsteht, wenn auf die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung bereits Steuern gezahlt wurden und im Alter die Rentenauszahlungen nochmals besteuert werden.

  • Für ältere Rentnerjahrgänge besteht die Gefahr, dass ein Teil der Rente doppelt besteuert wird.
  • Die Politik hat darauf reagiert und die Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge im Erwerbsleben schrittweise erhöht.
  • Seit 2023 können die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu 100 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Fazit: Bis wann gelten steuerfreie Renten?

  • Der steuerfreie Rentenanteil (Rentenfreibetrag) sinkt für Neurentner jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte.
  • Für Rentner, die spätestens 2057 in Rente gehen, bleibt ein individueller steuerfreier Anteil lebenslang bestehen.
  • Ab 2058 entfällt der steuerfreie Rentenanteil komplett. Dann ist die gesamte Rente steuerpflichtig.
  • Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt weiterhin vom Grundfreibetrag und den persönlichen Einkommensverhältnissen ab.

Häufig gestellte Fragen

1. Muss jeder Rentner Steuern zahlen?
Nein. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen (nach Abzug aller Freibeträge) über dem Grundfreibetrag liegt, fällt Einkommensteuer an.

2. Wie wird der Rentenfreibetrag berechnet?
Er wird beim Renteneintritt aus der ersten vollen Jahresbruttorente und dem gültigen Freibetragsprozentsatz berechnet und bleibt dann als fester Eurobetrag lebenslang bestehen.

3. Was passiert bei Rentenerhöhungen?
Rentenerhöhungen sind in voller Höhe steuerpflichtig, der Freibetrag bleibt unverändert.

4. Gilt die Besteuerung auch für Betriebsrenten und private Renten?
Ja, auch viele Betriebsrenten und private Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, allerdings nach unterschiedlichen Regeln.

Ausblick: Was erwartet künftige Rentner?

Mit dem vollständigen Wegfall des Rentenfreibetrags ab 2058 wird die Steuerpflicht auf Renten maximal ausgeweitet. Die Politik begründet dies mit der vollständigen steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge im Erwerbsleben.

Dennoch bleibt die Frage, ob der Grundfreibetrag und weitere steuerliche Entlastungen ausreichen, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern und das Existenzminimum im Alter zu sichern.

Wichtiger Hinweis: Die individuelle Steuerbelastung im Alter hängt von vielen Faktoren ab. Eine persönliche Steuerberatung ist empfehlenswert, um die eigene Situation richtig einzuschätzen.

Zusammenfassung

  • Die steuerfreie Rente gibt es nur noch für Bestandsrentner und Neurentner bis einschließlich 2057.
  • Der steuerfreie Rentenanteil sinkt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte.
  • Ab 2058 ist die gesamte Rente steuerpflichtig, der Rentenfreibetrag entfällt.
  • Der Grundfreibetrag schützt weiterhin das Existenzminimum vor Besteuerung.
  • Die tatsächliche Steuerlast hängt von der Höhe der Rente und weiteren Einkünften ab.

Damit endet die Ära der steuerfreien Rente in Deutschland spätestens 2058. Wer bis dahin in Rente geht, profitiert noch von einem individuellen Freibetrag – danach gilt die volle Steuerpflicht für Rentenbezüge.


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