Urlaub und Aussteuerung: Was passiert damit?

Stehen Sie vor dem Renteneintritt oder Jobwechsel und fragen sich, was mit Ihrem Urlaub und der Aussteuerung passiert? Hier erfahren Sie, was gilt.

Urlaub und Aussteuerung Was passiert damit

Das Thema „Urlaub und Aussteuerung“ betrifft viele Arbeitnehmer, die nach längerer Krankheit aus dem Krankengeldbezug herausfallen. Die sogenannte Aussteuerung ist ein einschneidendes Ereignis im Arbeitsleben und wirft zahlreiche Fragen auf – insbesondere zum verbleibenden Urlaubsanspruch und dessen finanzieller Abgeltung.

Dieser Artikel beleuchtet umfassend, was mit dem Urlaubsanspruch bei und nach der Aussteuerung passiert, wie lange Ansprüche bestehen bleiben, wie eine Auszahlung abläuft und welche steuerlichen sowie sozialrechtlichen Folgen sich daraus ergeben.


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Was bedeutet Aussteuerung?

Definition und Ablauf

Von Aussteuerung spricht man, wenn das Krankengeld nach maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit endet. Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld mehr. Die Betroffenen sind in der Regel weiterhin arbeitsunfähig, das Arbeitsverhältnis besteht aber meist fort, sofern es nicht gekündigt wurde. Viele wenden sich nun an die Agentur für Arbeit, um Arbeitslosengeld zu beantragen.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Grundlagen

Rechtslage nach dem Bundesurlaubsgesetz

Jeder Arbeitnehmer hat laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechstagewoche beziehungsweise 20 Tage bei einer Fünftagewoche. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Bei längerer Krankheit bleiben die Urlaubsansprüche bestehen und können bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend gemacht werden.

Urlaubsanspruch während und nach der Aussteuerung

Erwerb von Urlaubsanspruch trotz Aussteuerung

Auch während der Aussteuerung – also nach dem Ende des Krankengeldbezugs – bleibt das Arbeitsverhältnis in vielen Fällen bestehen. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch wird weiterhin erworben, sofern das Arbeitsverhältnis nicht endet.

Für das laufende Kalenderjahr besteht der volle Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Wird das Arbeitsverhältnis im Folgejahr vor dem 1. Juli beendet, besteht ein anteiliger Anspruch, nach dem 30. Juni der volle Anspruch für das Jahr.

Verfall von Urlaubsansprüchen

Urlaubsansprüche verfallen bei langandauernder Krankheit nicht wie üblich am 31. Dezember oder 31. März des Folgejahres, sondern erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Das bedeutet: Wer 2023 erkrankt war, kann den Urlaub aus diesem Jahr bis zum 31. März 2025 beanspruchen.

Resturlaub und Urlaubsabgeltung nach Aussteuerung

Urlaubsabgeltung: Was ist das?

Kann der Urlaub wegen Krankheit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden, entsteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Das heißt: Die verbleibenden Urlaubstage werden ausgezahlt, sobald das Arbeitsverhältnis endet.

Berechnung der Urlaubsabgeltung

Die Höhe der Urlaubsabgeltung richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Kompliziert wird es, wenn während dieser Zeit Krankengeld bezogen wurde, da dann kein reguläres Arbeitsentgelt gezahlt wurde. Die Gerichte sind sich uneinig, ob der Verdienst vor Beginn der Krankheit oder der hypothetische Verdienst während der Krankheit als Berechnungsgrundlage dient. Das kann insbesondere bei zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Beispiel zur Berechnung

Hat ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch 20 offene Urlaubstage, werden diese mit dem durchschnittlichen Tagesverdienst der letzten 13 Wochen vor der Arbeitsunfähigkeit multipliziert und ausgezahlt.

Steuerliche und sozialrechtliche Folgen der Urlaubsabgeltung

Besteuerung

Die Urlaubsabgeltung wird steuerlich wie regulärer Arbeitslohn behandelt und ist daher steuerpflichtig. Es fallen zudem Sozialabgaben an. Auch während des Bezugs von Krankengeld ist die Urlaubsabgeltung nicht steuerfrei.

Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

Wer nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld beantragt und sich den Resturlaub auszahlen lässt, muss mit einer sogenannten Ruhenszeit rechnen. Diese entspricht der Anzahl der abgegoltenen Urlaubstage. Während der Ruhenszeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, das heißt, die Auszahlung verschiebt sich nach hinten.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer

Urlaub vor Beginn des Krankengeldes nehmen

Viele Arbeitnehmer nehmen vor Beginn des Krankengeldes noch offenen Urlaub, um weiterhin das volle Gehalt zu erhalten. Dies ist möglich, solange der Urlaubsanspruch besteht und die Arbeitsunfähigkeit noch nicht ärztlich bescheinigt ist.

Urlaubsanspruch sichern

  • Lassen Sie sich den Resturlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen.
  • Achten Sie darauf, dass Urlaubsansprüche bei langer Krankheit erst nach 15 Monaten verfallen.
  • Prüfen Sie, ob im Arbeits- oder Tarifvertrag zusätzliche Regelungen zum Urlaub bestehen.

Vorsicht bei Arbeitslosengeld

Planen Sie nach der Aussteuerung den Übergang zum Arbeitslosengeld sorgfältig. Die Auszahlung von Urlaubsabgeltung verzögert den Beginn des Arbeitslosengeldes um die entsprechende Anzahl an Tagen.

Sonderfälle und häufige Fragen

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung während der Krankheit?

Wird das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und wird in Form der Urlaubsabgeltung ausgezahlt.

Kann Urlaub während des Bezugs von Krankengeld genommen werden?

Während der Arbeitsunfähigkeit kann Urlaub nicht genommen werden. Erst nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist Urlaub möglich. Besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und wird ggf. später abgegolten.

Was gilt für zusätzliche Urlaubstage (über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus)?

Für zusätzliche Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, gelten die Regelungen des Arbeits- oder Tarifvertrags. Hier kann eine andere Verfallfrist vereinbart sein.

Fazit

Der Urlaubsanspruch bleibt auch bei langer Krankheit und nach Aussteuerung erhalten. Nicht genommene Urlaubstage verfallen erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Endet das Arbeitsverhältnis, muss der Resturlaub ausgezahlt werden.

Die Urlaubsabgeltung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig und kann den Beginn des Arbeitslosengeldes verzögern. Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche kennen und rechtzeitig geltend machen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Urlaubsanspruch bleibt auch bei langer Krankheit und nach Aussteuerung bestehen.
  • Nicht genommener Urlaub verfällt erst nach 15 Monaten.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Resturlaub ausgezahlt (Urlaubsabgeltung).
  • Die Urlaubsabgeltung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Die Auszahlung verzögert den Beginn des Arbeitslosengeldes um die entsprechende Anzahl an Tagen.
  • Für zusätzliche Urlaubstage gelten ggf. abweichende Regelungen aus Arbeits- oder Tarifvertrag.

Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig informieren und beraten lassen, um ihre Rechte optimal zu nutzen und finanzielle Einbußen zu vermeiden.


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