Beglichenen Schufa-Eintrag löschen – Anleitung & Tipps

Möchten Sie wissen, wie Sie einen beglichenen Schufa-Eintrag löschen können? Erfahren Sie hier praktische Tipps und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Beglichenen Schufa-Eintrag löschen – Anleitung & Tipps

Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Folgen haben: Kreditanträge werden abgelehnt, Handyverträge verweigert und selbst Mietverträge können scheitern. Besonders ärgerlich ist es, wenn ein solcher Eintrag trotz beglichener Forderung weiterhin bestehen bleibt. Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Löschung haben – und dass dies seit einem aktuellen Gerichtsurteil sogar sofort möglich ist.

In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie, wie Sie beglichene Schufa-Einträge löschen lassen können, welche Fristen gelten, welche Rechte Sie haben und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.


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Was ist ein Schufa-Eintrag?

Die Schufa Holding AG ist Deutschlands größte Auskunftei für Bonitätsdaten. Banken, Mobilfunkanbieter, Vermieter und viele weitere Unternehmen melden offene Forderungen, Kredite, Mahnungen oder auch die Eröffnung eines Girokontos an die Schufa. Aus diesen Informationen berechnet die Schufa einen sogenannten Score-Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit widerspiegelt.

Ein negativer Eintrag entsteht meist, wenn eine Forderung nicht pünktlich beglichen wird, ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde oder eine Insolvenz vorliegt. Doch auch nach der Begleichung bleibt der Eintrag häufig bestehen – und genau hier setzt die Möglichkeit zur Löschung an.

Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung

Speicherfristen und Löschfristen

Traditionell galt: Ein negativer Schufa-Eintrag bleibt nach Begleichung der Forderung noch drei Jahre gespeichert. Erst dann erfolgt die automatische Löschung. Doch diese Praxis wurde durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (April 2025) gekippt: Die Schufa muss beglichene Einträge auf Antrag sofort löschen. Die bisherige Speicherpraxis ist damit nicht mehr haltbar.

Wichtige Fristen im Überblick:

Art des EintragsLöschfrist nach Begleichung
Negativeintrag (beglichen)Sofortlöschung auf Antrag möglich
Sonstige EinträgeIn der Regel 3 Jahre
Restschuldbefreiung6 Monate nach Erteilung

Voraussetzungen für die Löschung eines beglichenen Schufa-Eintrags

Nicht jeder Eintrag lässt sich sofort entfernen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Forderung wurde vollständig beglichen.
  • Es handelt sich um einen negativen Eintrag (z. B. Zahlungsverzug, Mahnbescheid, titulierte Forderung).
  • Der Gläubiger hat die Erledigung bestätigt oder Sie können diese nachweisen.

Achtung: Falsche oder unberechtigte Einträge (z. B. durch Verwechslung, doppelte Meldung, veraltete Daten) können ebenfalls jederzeit gelöscht werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Beglichenen Schufa-Eintrag löschen

Eigene Schufa-Auskunft einholen

Fordern Sie zunächst Ihre kostenlose Schufa-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Diese können Sie einmal jährlich kostenfrei direkt bei der Schufa beantragen. Prüfen Sie alle Einträge sorgfältig auf Richtigkeit und Aktualität.

Tipp: Nutzen Sie ausschließlich den offiziellen Weg über die Schufa – kostenpflichtige Drittanbieter sind unnötig.

Einträge prüfen und Belege sammeln

  • Überprüfen Sie, ob der negative Eintrag tatsächlich beglichen wurde.
  • Sammeln Sie alle relevanten Nachweise: Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Schriftverkehr mit dem Gläubiger.
  • Prüfen Sie, ob der Gläubiger die Erledigung bereits an die Schufa gemeldet hat.

Antrag auf Löschung stellen

So gehen Sie vor:

  • Kontaktieren Sie den Gläubiger und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Begleichung sowie die Meldung an die Schufa.
  • Reichen Sie einen formlosen Antrag auf Löschung bei der Schufa ein. Fügen Sie alle Nachweise bei (Zahlungsbeleg, Bestätigung des Gläubigers).

Adresse der Schufa:

SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden

Oder per Online-Formular auf der Schufa-Website.

Musterbrief:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Löschung des folgenden Schufa-Eintrags, da die zugrundeliegende Forderung am [Datum] vollständig beglichen wurde.

  • Eintragsnummer: [Nummer]
  • Gläubiger: [Name]
  • Datum des Eintrags: [Datum]

Als Nachweis füge ich folgende Unterlagen bei:

  • Zahlungsbeleg
  • Bestätigung des Gläubigers

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Löschung.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Bearbeitung durch die Schufa abwarten

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Löschung oder eine Begründung, falls die Löschung abgelehnt wird.

Kontrolle und ggf. weitere Schritte

  • Prüfen Sie nach Erhalt der Bestätigung Ihre Schufa-Auskunft erneut.
  • Ist der Eintrag weiterhin vorhanden, wenden Sie sich an den Ombudsmann oder suchen Sie anwaltliche Unterstützung.

Tipps für die erfolgreiche Löschung

  • Sorgfältige Dokumentation: Bewahren Sie alle Unterlagen und Schriftwechsel auf.
  • Direkter Kontakt zum Gläubiger: Oft geht die Löschung schneller, wenn der Gläubiger die Erledigung meldet.
  • Hartnäckigkeit: Lassen Sie sich nicht abwimmeln, bestehen Sie auf Ihr Recht.
  • Musterbriefe nutzen: Viele Verbraucherzentralen und Rechtsportale bieten kostenlose Vorlagen an.
  • Anwaltliche Hilfe: Bei Problemen oder verweigerter Löschung kann ein Anwalt helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange bleibt ein beglichener Schufa-Eintrag bestehen?

Nach alter Praxis drei Jahre, nach aktuellem Urteil ist eine sofortige Löschung auf Antrag möglich.

Kann ich auch falsche Einträge löschen lassen?

Ja, fehlerhafte, veraltete oder unberechtigte Einträge müssen umgehend gelöscht oder korrigiert werden.

Was tun, wenn die Schufa die Löschung verweigert?

Wenden Sie sich an den Ombudsmann oder suchen Sie anwaltliche Hilfe. Sie können auch Schadensersatzansprüche prüfen lassen, wenn Ihnen durch den Eintrag ein Nachteil entstanden ist.

Welche Unterlagen brauche ich für den Löschungsantrag?

  • Schufa-Auskunft
  • Zahlungsnachweis
  • Bestätigung des Gläubigers (falls vorhanden)
  • Schriftverkehr

Sonderfälle und Besonderheiten

Titulierte Forderungen

Titulierte Forderungen (gerichtlich bestätigte Schulden) können vorzeitig gelöscht werden, wenn die Schuld beglichen und dies gerichtlich vermerkt ist. Häufig ist die Zustimmung des Gläubigers erforderlich.

Restschuldbefreiung

Seit 2023 werden Einträge zur Restschuldbefreiung nur noch sechs Monate gespeichert und danach automatisch gelöscht.

Verjährte Forderungen

Forderungen, die verjährt sind, dürfen nicht mehr als offene Schulden gespeichert werden. Sie können eine Löschung verlangen, wenn die Forderung verjährt ist und dies nachweisen.

Auswirkungen eines gelöschten Schufa-Eintrags

Die Löschung eines negativen Eintrags führt zu einer sofortigen Verbesserung Ihres Schufa-Scores. Das erhöht die Chancen auf Kredite, Mietverträge und andere Verträge deutlich.

Prävention: So vermeiden Sie zukünftige negative Schufa-Einträge

  • Rechnungen stets pünktlich bezahlen
  • Mahnschreiben ernst nehmen und schnell reagieren
  • Regelmäßig Schufa-Auskunft prüfen
  • Fehlerhafte Einträge sofort reklamieren
  • Nicht zu viele Kredite oder Konten gleichzeitig

Fazit

Das Löschen eines beglichenen Schufa-Eintrags ist Ihr gutes Recht – und dank aktueller Rechtsprechung einfacher denn je. Entscheidend ist, dass Sie aktiv werden, Ihre Daten regelmäßig prüfen und im Zweifel hartnäckig bleiben.

Mit der richtigen Vorbereitung, den passenden Nachweisen und einer klaren Kommunikation mit Gläubiger und Schufa können Sie Ihre Bonität schnell wiederherstellen und finanzielle Nachteile vermeiden.

Weiterführende Links und Musterbriefe

  • Offizielle Schufa-Seite: Selbstauskunft und Kontaktformulare
  • Verbraucherzentralen: Musterbriefe und Beratung
  • Ombudsmann der Schufa: Vermittlung bei Streitfällen
  • Anwaltliche Hilfe bei verweigerter Löschung

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen oder verweigerter Löschung empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung.


Tipp

Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Dann sind Sie hier genau richtig! Unsere Empfehlung: Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>