Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – Meldung bei der Schufa?

Möchten Sie wissen, ob die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) der Schufa gemeldet wird und welche Auswirkungen dies auf Ihre Kreditwürdigkeit hat?

Wird ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) der Schufa gemeldet

Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein zentrales Instrument zum Schutz von Schuldnern vor dem vollständigen Zugriff der Gläubiger auf ihr Girokonto. Doch wie verhält es sich mit der Meldung eines P-Kontos an die Schufa? Führt die Einrichtung eines P-Kontos zu einem negativen Schufa-Eintrag?

Welche rechtlichen Grundlagen gelten, und welche praktischen Auswirkungen hat das P-Konto auf die Bonität und den Alltag der Betroffenen? Dieser umfassende Artikel beantwortet alle relevanten Fragen rund um das Thema „Pfändungsschutzkonto und Schufa-Meldung“.


Tipp

Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Dann sind Sie hier genau richtig! Unsere Empfehlung: Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto mit einer besonderen Schutzfunktion: Es bewahrt einen gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag vor dem Zugriff durch Gläubiger. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt dieser Freibetrag 1.500 Euro pro Kalendermonat. Über diesen Betrag kann der Kontoinhaber auch bei einer laufenden Kontopfändung frei verfügen. Zusätzlich können auf Nachweis weitere Beträge, wie Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen, freigegeben werden.

Wesentliche Merkmale des P-Kontos:

  • Jeder Kontoinhaber darf nur ein P-Konto führen.
  • Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto ist kostenfrei und muss innerhalb von vier Bankarbeitstagen erfolgen.
  • Das P-Konto kann ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden, Überziehungen sind nicht möglich.
  • Der pfändungsfreie Betrag kann je nach Unterhaltspflichten erhöht werden.

Rechtliche Grundlagen: Warum wird das P-Konto der Schufa gemeldet?

Die Meldung eines P-Kontos an die Schufa ist gesetzlich vorgeschrieben. Der wesentliche Grund: Es darf pro Person nur ein P-Konto existieren. Um dies zu gewährleisten, müssen Banken bei der Schufa abfragen, ob für die betreffende Person bereits ein P-Konto besteht. Die Schufa speichert diese Information, damit keine Mehrfachführung möglich ist.

Gesetzliche Grundlage:
Die rechtliche Regelung findet sich in § 850k ZPO (Zivilprozessordnung) sowie ergänzend in § 909 Abs. 2 ZPO, der auch die Löschung der Schufa-Meldung nach Beendigung des P-Kontos regelt.

Welche Informationen werden an die Schufa gemeldet?

Die Schufa erhält von der Bank folgende Informationen:

  • Die Tatsache, dass ein Girokonto als P-Konto geführt wird.
  • Die Beendigung der P-Konto-Funktion (Widerruf/Löschung).
  • Keine weiteren Details, wie etwa Kontostand, Pfändungshöhe oder Gründe für die Umwandlung.

Wichtig: Die Schufa speichert ausschließlich die Information, dass ein P-Konto besteht – und verwendet diese ausschließlich, um anderen Banken auf Anfrage mitzuteilen, ob bereits ein P-Konto existiert. Eine Weitergabe an andere Vertragspartner (z. B. Vermieter, Mobilfunkanbieter) ist nicht zulässig.

Hat die Meldung eines P-Kontos Auswirkungen auf die Bonität?

Nein, die Einrichtung eines P-Kontos führt nicht zu einem negativen Schufa-Eintrag und beeinflusst die Bonität nicht unmittelbar. Die Schufa speichert die Information neutral. Sie dient ausschließlich dazu, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Einmaligkeit des P-Kontos zu gewährleisten.

Allerdings ist in der Praxis zu beachten: Kreditgeber oder Vermieter, die eine Schufa-Auskunft einholen, können erkennen, dass ein P-Konto besteht. Dies kann dazu führen, dass sie Rückschlüsse auf die finanzielle Situation ziehen und die Kreditvergabe oder Vertragsabschlüsse restriktiver handhaben, obwohl der Schufa-Score selbst nicht negativ beeinflusst wird.

Ablauf: So wird ein P-Konto bei der Schufa gemeldet

  1. Antragstellung: Der Kontoinhaber beantragt bei seiner Bank die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto.
  2. Meldung an die Schufa: Die Bank meldet die Umwandlung an die Schufa. Die Schufa speichert die Information, dass für diese Person ein P-Konto besteht.
  3. Abfrage durch andere Banken: Möchte die Person bei einer anderen Bank ein weiteres P-Konto eröffnen, erfolgt eine Schufa-Abfrage. Die Bank erhält die Information, dass bereits ein P-Konto besteht – eine weitere Eröffnung ist nicht möglich.
  4. Beendigung: Wird das P-Konto wieder in ein normales Girokonto umgewandelt oder gekündigt, meldet die Bank dies ebenfalls an die Schufa. Die Information wird dann gelöscht.

Weitergabe der P-Konto-Information: Wer erfährt davon?

Die Information über das P-Konto darf ausschließlich zu folgenden Zwecken weitergegeben werden:

  • An andere Banken, wenn dort die Eröffnung eines weiteren P-Kontos beantragt wird.
  • Im Falle einer Kontopfändung an den Gläubiger, wenn das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.

Eine Weitergabe an andere Vertragspartner (z. B. Vermieter, Mobilfunkanbieter, Versandhäuser) ist ausdrücklich untersagt.

Unterschied zwischen P-Konto und normalem Girokonto

MerkmalP-KontoNormales Girokonto
PfändungsschutzJa, bis zum FreibetragNein
Überziehung möglichNeinJa, mit Dispokredit
Anzahl pro PersonMaximal 1Beliebig viele
Schufa-MeldungJa, neutralJa, bei Kontoeröffnung
BesonderheitenSchutz bestimmter SozialleistungenKeine

Häufige Fragen und Missverständnisse

Führt ein P-Konto automatisch zu einem negativen Schufa-Eintrag?
Nein, die Meldung ist neutral und beeinflusst die Bonität nicht direkt.

Kann ich trotz P-Konto Kredite aufnehmen?
Rein rechtlich ja, praktisch kann es aber schwieriger werden, da Banken und Kreditgeber die Existenz eines P-Kontos als Hinweis auf eine angespannte finanzielle Lage werten könnten.

Wie lange bleibt die P-Konto-Information bei der Schufa gespeichert?
Die Information wird unmittelbar nach Beendigung der P-Konto-Funktion gelöscht. Der Gesetzgeber hat dies in § 909 Abs. 2 ZPO geregelt.

Kann ich ein P-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln?
Ja, dies ist jederzeit möglich. Die Bank meldet diese Änderung an die Schufa, die den Eintrag daraufhin entfernt.

Praktische Tipps für Betroffene

  • Umwandlung rechtzeitig beantragen: Bei drohender oder bestehender Kontopfändung sollte die Umwandlung in ein P-Konto umgehend beantragt werden. Der Pfändungsschutz gilt rückwirkend, wenn das Konto innerhalb von vier Wochen nach Pfändungsbeginn umgewandelt wird.
  • Freibetrag prüfen und ggf. erhöhen lassen: Wer Unterhaltspflichten hat oder bestimmte Sozialleistungen erhält, sollte die Erhöhung des Freibetrags beantragen.
  • Keine Mehrfachführung: Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt. Der Versuch, mehrere P-Konten zu führen, wird durch die Schufa verhindert und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Schufa-Auskunft nutzen: Jeder Bürger hat das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa, um zu prüfen, welche Daten gespeichert sind.

Fazit

Das Pfändungsschutzkonto ist ein wirksames Instrument, um Menschen in finanziellen Schwierigkeiten einen Mindestbetrag für den Lebensunterhalt zu sichern. Die Meldung des P-Kontos an die Schufa ist gesetzlich vorgeschrieben und dient ausschließlich der Einhaltung der Einmaligkeit des P-Kontos.

Sie hat keinen negativen Einfluss auf die Bonität und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Dennoch sollten Betroffene sich bewusst sein, dass die Existenz eines P-Kontos von Kreditgebern als Indiz für finanzielle Probleme gewertet werden kann, auch wenn dies rechtlich nicht zu einer Verschlechterung des Schufa-Scores führt.

Wichtig: Die Einrichtung eines P-Kontos ist ein Recht jedes Kontoinhabers. Die Schufa-Meldung ist neutral und schützt vor Missbrauch, indem sie die Mehrfachführung verhindert. Wer ein P-Konto benötigt, sollte sich von der Schufa-Meldung nicht abschrecken lassen, sondern aktiv den gesetzlichen Schutz für sich nutzen.


Tipp

Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Dann sind Sie hier genau richtig! Unsere Empfehlung: Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>