Wird eine Kontopfändung der Schufa gemeldet?

Kontopfändungen sind normalerweise die letzten Schritte eines Mahnverfahrens. Schufa Einträge entstehen schon am Anfang eines Mahnverfahrens oder bei Kündigungen von Verträgen wie z. B. eines Handyvertrages oder eines Bankkredites.

Das heißt, die Pfändung eines Girokontos ist der letzte Schritt in einem Verfahren. Und ja eine Kontopfändung wird der Schufa übermittelt bzw. gemeldet.


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Der Ablauf in Kurzform:

  1. Sie kommen mit der Zahlung in Verzug!
  2. Der Mobilvertrag Anbieter oder die Bank erinnert Sie mit Mahnbriefen!
  3. Sie reagieren nicht.
  4. Ihnen wird der Vertrag gekündigt!
  5. Die Bank bzw. der Schufapartner übermittelt die Kündigung der Schufa!
  6. Die Schufa vermerkt den Eintrag als negativ“der Sogenannte negative Schufa Eintrag entsteht“!
  7. Der Gläubiger fordert sein Geld!
  8. Sie antworten nicht!
  9. Dieser stellt beim Gericht einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen!
  10. Ihnen wird das Konto gepfändet!

Wenn der Titel schon drin ist, haben Sie nur die Möglichkeit die geforderte Summe zu zahlen. Die titulierte Forderung ist bis zu 30 Jahre rechtskräftig. Wenn Sie die Schulden beglichen haben, bleibt der negative Schufa Eintrag noch bis zu 3 Jahre in der Schufa gespeichert.

Wenn es Ihnen möglich ist, lassen Sie es erst nicht dazu kommen. Zahlen Sie fleißig Ihre Rechnungen und Ihnen wird der Ärger erspart.

Sie können sich vor Pfändungen schützen!

Wussten Sie, das es Möglichkeiten gibt eine Pfändung auszusetzen oder ruhend zu lassen. Sie können sich vor Kontopfändungen währen in dem Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten lassen. Damit ist Ihr Gehalt bzw. Ihr Guthaben auf dem Bankkonto bis zu dem pfändungssicheren Betrag sicher.

Fazit:

Eine Kontopfändung wird immer der Schufa übermittelt bzw. gemeldet. Diese Daten gehören zu den üblichen Daten, die bei einem Verfahren gegen Sie ermittelt werden.

Eine Kontopfändung entsteht nur in Verbindung mit einem gerichtlichen Titel, der gegen Sie erwirkt worden ist. Somit ist die Meldung an die Schufa über die Kontopfändung gerechtfertigt und kann nicht bestritten werden.


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