Wohngeld: Maximales Einkommen für den Anspruch erklärt

Wissen Sie, welches maximale Einkommen für den Anspruch auf Wohngeld gilt und wie Sie Ihre Förderung optimal berechnen können?

Wie viel Geld darf ich haben, um Wohngeld zu bekommen

Das Wohngeld ist eine zentrale Sozialleistung in Deutschland, die Menschen mit niedrigem Einkommen finanziell entlastet und ihnen ein angemessenes Wohnen ermöglichen soll. Gerade angesichts steigender Mieten und Lebenshaltungskosten gewinnt das Thema immer mehr an Bedeutung. Doch wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wie hoch darf das Einkommen maximal sein, um förderfähig zu bleiben? Und wie wird das relevante Einkommen überhaupt berechnet? Dieser Artikel beantwortet alle Fragen rund um das maximale Einkommen beim Wohngeld und beleuchtet die aktuellen Regelungen für das Jahr 2025.


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Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es richtet sich sowohl an Mieter (als Mietzuschuss) als auch an Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum (als Lastenzuschuss). Das Ziel ist, die Wohnkostenbelastung auf ein tragbares Maß zu reduzieren und soziale Härten abzufedern. Wohngeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich alle Personen, die:

  • Einen eigenen Haushalt führen,
  • Miete oder Belastungen für selbstgenutztes Wohneigentum zahlen,
  • und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die bereits Bürgergeld (ehemals Hartz IV), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, da in diesen Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind.

Die Faktoren für den Wohngeldanspruch

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Gesamteinkommen des Haushalts
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Mietstufe der Gemeinde oder Stadt
  • Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung

Diese Faktoren bestimmen die individuelle Förderhöhe und die maximal zulässigen Einkommensgrenzen.

Was zählt zum Einkommen beim Wohngeld?

Für die Berechnung des Wohngeldes wird das sogenannte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder herangezogen. Dabei gelten die Maßstäbe des Einkommensteuergesetzes (§ 2 EStG). Berücksichtigt werden:

  • Alle steuerpflichtigen positiven Einkünfte (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Tätigkeit, Renten, Unterhalt),
  • Bestimmte steuerfreie Einnahmen,
  • Abzüglich anerkannter Freibeträge (z.B. Werbungskosten, Sozialabgaben, Freibeträge für Alleinerziehende oder Menschen mit Schwerbehinderung).

Das Kindergeld zählt nicht zum Einkommen, da es eine zweckgebundene Leistung ist.

Freibeträge beim Wohngeld

Vom Bruttoeinkommen werden verschiedene Freibeträge abgezogen, bevor das maßgebliche Einkommen für das Wohngeld berechnet wird. Dazu zählen unter anderem:

PersonengruppeHöhe des Freibetrags pro Jahr
Menschen mit Schwerbehinderung1.800 €
Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren1.320 €
Opfer nationalsozialistischer Verfolgung750 €

Diese Freibeträge mindern das berücksichtigte Einkommen und können so den Wohngeldanspruch erhöhen.

Wie wird das Gesamteinkommen ermittelt?

Das maßgebliche Gesamteinkommen wird als Prognose für den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate) ermittelt. Dabei wird das voraussichtliche Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder zusammengerechnet und durch zwölf geteilt. Änderungen während des Bewilligungszeitraums müssen der Wohngeldstelle gemeldet werden.

Mindesteinkommen beim Wohngeld

Neben einer Einkommensobergrenze gibt es auch ein Mindesteinkommen. Wer zu wenig verdient, erhält kein Wohngeld, sondern wird auf andere Sozialleistungen wie das Bürgergeld verwiesen. Das Mindesteinkommen orientiert sich am Bürgergeld-Regelsatz (2025: 563 € für Alleinstehende) zuzüglich der Warmmiete und ggf. weiterer Mehrbedarfe.

Maximales Einkommen für den Wohngeldanspruch

Grundsätzliches

Das Wohngeld ist eine bedarfsorientierte Leistung. Die Einkommensgrenzen sind nicht bundesweit einheitlich, sondern hängen ab von:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • der Mietstufe des Wohnorts (insgesamt 7 Stufen, je höher die Stufe, desto teurer die Region)
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete

Mit steigender Haushaltsgröße und höherer Mietstufe steigen auch die zulässigen Einkommensgrenzen.

Einkommensgrenzen im Überblick

Um die Unterschiede zu verdeutlichen, hier einige Beispiele für 2025:

Beispiel: Ein-Personen-Haushalt

  • Mietstufe 1 (günstige Region): ca. 1.500 € brutto pro Monat
  • Mietstufe 7 (teure Großstadt): bis zu 2.300 € brutto pro Monat

Beispiel: Vier-Personen-Haushalt

  • Mietstufe 1: ca. 3.200 € brutto pro Monat
  • Mietstufe 7: bis zu 4.500 € brutto pro Monat

Beispiel: Berlin (Mietstufe 4)

HaushaltsmitgliederGrenze für monatliches Einkommen (Wohngeld-Netto)Entspricht Bruttoeinkommen (ca.)
11.541 €2.201 €
22.080 €2.971 €
32.600 €3.715 €
43.516 €5.022 €
54.032 €5.760 €

Beispiel: München (Mietstufe 7)

Hier liegen die Grenzen noch höher, da die Mieten besonders teuer sind. Ein Ein-Personen-Haushalt kann bis zu 2.300 € brutto monatlich verdienen, eine vierköpfige Familie bis zu 4.500 € brutto.

Beispiel: Mietstufe 5 (2025)

Mitglieder im HaushaltMonatliche Einkommensgrenze (brutto, ohne Kindergeld)
11.568 €
22.114 €
32.640 €
43.570 €
54.089 €
64.598 €
75.047 €
85.257 €
95.956 €
106.699 €
117.279 €
127.640 €

Selbst bei einem Haushaltseinkommen von über 7.000 € kann in bestimmten Fällen noch Wohngeld beantragt werden – etwa wenn zwölf Personen im Haushalt leben und die Mieten entsprechend hoch sind.

Wie werden die Einkommensgrenzen festgelegt?

Die Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst, um die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Mieten zu berücksichtigen. Mit der Wohngeldreform 2025 wurden die Grenzen erneut angehoben und das Wohngeld selbst um durchschnittlich 15 Prozent erhöht.

Die genaue Berechnung erfolgt nach einem komplexen Schema, das die individuellen Verhältnisse des Haushalts berücksichtigt. Ein Wohngeldrechner kann dabei helfen, eine erste Einschätzung zu erhalten.

Was passiert, wenn das Einkommen knapp über der Grenze liegt?

Liegt das Einkommen nur geringfügig über der maßgeblichen Grenze, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Es gibt keinen gleitenden Übergang oder eine Härtefallregelung. Allerdings werden bei der Berechnung zahlreiche Freibeträge und Abzüge berücksichtigt, sodass das tatsächlich relevante Einkommen oft niedriger liegt als das Bruttoeinkommen.

Welche Rolle spielt die Mietstufe?

Deutschland ist in sieben Mietstufen unterteilt. Während Mietstufe 1 für besonders günstige Regionen gilt, umfasst Mietstufe 7 die teuersten Städte wie München oder Frankfurt. Je höher die Mietstufe, desto höher darf auch das Einkommen sein, um noch Wohngeld zu erhalten.

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • dem anrechenbaren Gesamteinkommen,
  • der zuschussfähigen Miete oder Belastung,
  • und der Mietstufe des Wohnorts.

Je niedriger das Einkommen und je höher die Miete, desto höher fällt der Zuschuss aus. Im Durchschnitt lag das Wohngeld 2025 bei rund 330 € pro Monat.

Wohngeldrechner: Ein praktisches Hilfsmittel

Da die Berechnung sehr komplex ist, empfiehlt sich die Nutzung eines Wohngeldrechners. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt einen aktuellen Rechner zur Verfügung, der eine erste Orientierung gibt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.

Antragstellung: So funktioniert es

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann Wohngeld bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und folgende Unterlagen enthalten:

  • Nachweise über das Einkommen aller Haushaltsmitglieder,
  • Mietvertrag oder Nachweis über die Belastung bei Eigentum,
  • Nachweise über gezahlte Mieten/Belastungen,
  • ggf. Nachweise über Freibeträge (z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Alleinerziehendenstatus).

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Kommune, beträgt aber meist mehrere Wochen.

Wohngeld und andere Sozialleistungen

Wohngeld ist eine eigenständige Leistung und wird nicht gezahlt, wenn bereits andere Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezogen werden. In diesen Fällen sind die Wohnkosten bereits in der jeweiligen Leistung enthalten.

Wohngeldreform 2025: Was hat sich geändert?

Mit der Wohngeldreform 2025 wurden die Einkommensgrenzen und die Höhe des Wohngelds deutlich angehoben. Ziel ist es, mehr Haushalte zu entlasten und den steigenden Wohnkosten Rechnung zu tragen. Im Durchschnitt stieg das Wohngeld um rund 15 Prozent. Zudem ist geplant, Wohngeld und Kinderzuschlag künftig zusammenzulegen, um die Antragstellung zu vereinfachen.

Sonderfälle und Besonderheiten

  • Große Haushalte: Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher ist die zulässige Einkommensgrenze. In Ausnahmefällen kann selbst bei einem Haushaltseinkommen von über 7.000 € noch ein Anspruch bestehen, etwa bei sehr großen Familien und hohen Mieten.
  • Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung: Sie profitieren von zusätzlichen Freibeträgen, die das anrechenbare Einkommen senken und so den Wohngeldanspruch erhöhen können.
  • Eigentümer: Auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als Lastenzuschuss erhalten.

Fazit

Das maximale Einkommen für den Wohngeldanspruch ist nicht pauschal festgelegt, sondern hängt von mehreren Faktoren ab: der Haushaltsgröße, der Mietstufe des Wohnorts und der Höhe der zuschussfähigen Miete.

Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die Grenze 2025 zwischen 1.500 und 2.300 € brutto monatlich, für eine vierköpfige Familie bei bis zu 4.500 € brutto. In Regionen mit besonders hohen Mieten und bei großen Haushalten können die Grenzen noch deutlich höher liegen.

Wer wissen möchte, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, sollte einen Wohngeldrechner nutzen und einen Antrag bei der Wohngeldbehörde stellen. Die aktuellen Regelungen und die Wohngeldreform 2025 sorgen dafür, dass mehr Menschen von dieser wichtigen Sozialleistung profitieren können.

Tipp: Die genaue Berechnung ist komplex und individuell. Nutzen Sie den Wohngeldrechner des Bundesministeriums oder Ihrer Kommune, um Ihre Chancen auf Wohngeld zu prüfen.


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