Arbeitslosengeld 1: Wie viel Geld bekommt man?

Unsicher, wie viel Arbeitslosengeld 1 Sie erhalten können? Welche Faktoren bestimmen den Betrag? In diesem Artikel klären wir Ihre Geld Fragen.

Arbeitslosengeld 1 Wie viel Geld bekommt man

Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine wichtige staatliche Unterstützung für Arbeitslose in Deutschland. Es sichert den Lebensunterhalt während der Arbeitssuche. Doch wie viel ALG 1 bekommt man eigentlich?

Was ist Arbeitslosengeld 1?

Das Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Es wird für einen befristeten Zeitraum an Arbeitslose gezahlt, um den Lebensunterhalt während der Arbeitssuche zu sichern.


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Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 2 handelt es sich beim ALG 1 nicht um eine Fürsorgeleistung, sondern um eine Versicherungsleistung. Denn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Dadurch erwirbt man einen Anspruch auf ALG 1.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Um ALG 1 zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Man ist arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Man hat die Anwartschaftszeit erfüllt, d.h. in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet.
  • Man ist dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, d.h. man kann und will eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche annehmen.
  • Man hat noch nicht das Regelaltersrenteneintrittsalter erreicht.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf ALG 1.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1?

Die Höhe des ALG 1 berechnet sich aus dem durchschnittlichen Netto-Entgelt der letzten 12 Monate. Dabei gibt es zwei mögliche Sätze:

  • 60 Prozent des Netto-Entgelts, wenn man keine Kinder hat
  • 67 Prozent des Netto-Entgelts, wenn man mindestens ein Kind hat

Das Arbeitslosengeld 1 beträgt also 60 oder 67 Prozent des letzten Netto-Gehalts. Es gibt aber eine Obergrenze: Das ALG 1 kann maximal die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung betragen. Diese liegt 2023 in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro brutto monatlich.

In den neuen Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 7.100 Euro brutto monatlich.

Wie lange wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt?

Die Bezugsdauer des ALG 1 ist abhängig vom Alter und von der Dauer der vorherigen Beschäftigung. Es gelten folgende Bezugsdauern:

  • Bis zum Alter von 50 Jahren: 6-12 Monate
  • Ab 50 Jahren: 15 Monate
  • Ab 55 Jahren: 18 Monate
  • Ab 58 Jahren: 24 Monate

Wer also älter ist und länger gearbeitet hat, erhält einen längeren ALG 1-Anspruch. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate.

Arbeitslosengeld 1 beantragen

Um ALG 1 zu erhalten, muss man einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Dies geht entweder persönlich vor Ort oder online über die Website der Bundesagentur für Arbeit.

Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:

  • Personalausweis oder Pass
  • Arbeitsbescheinigungen der letzten Arbeitgeber
  • Nachweis über gezahlte Arbeitslosenversicherungsbeiträge
  • Kündigungsschreiben bzw. Nachweis über Vertragsende

Nach der Antragstellung prüft die Agentur für Arbeit den Anspruch und Bewilligungshöhe. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält man einen Bewilligungsbescheid.

Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld 1

Bei einem vorwerfbaren Verhalten kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim ALG 1 verhängen. Das Arbeitslosengeld wird dann für eine bestimmte Zeit nicht gezahlt. Folgende Gründe können zu einer Sperrzeit führen:

  • Eigenkündigung ohne wichtigen Grund
  • Ablehnung einer zumutbaren Arbeit
  • Meldeversäumnis

Die Sperrzeit kann zwischen 1 und 12 Wochen betragen. Zudem verringert sich die Anspruchsdauer auf ALG 1 um die Dauer der Sperrzeit.

Arbeitslosengeld 1 und Hinzuverdienst

ALG 1-Empfänger dürfen in begrenztem Umfang hinzuverdienen. Wichtig ist, dass die Arbeitszeit unter 15 Stunden pro Woche bleibt.

Bis zu einem monatlichen Hinzuverdienst von 165 Euro wird das ALG 1 nicht gekürzt. Darüber hinausgehende Hinzuverdienste werden zu 80 Prozent auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Arbeitslosengeld 1 steuerfrei

Ein großer Vorteil des ALG 1 ist, dass es steuerfrei ausgezahlt wird. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, es erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen.

In der Steuererklärung muss das erhaltene Arbeitslosengeld trotzdem angegeben werden.

Fazit

  • Das Arbeitslosengeld 1 sichert als Versicherungsleistung den Lebensunterhalt von Arbeitslosen.
  • Voraussetzung sind die Arbeitslosmeldung und eine Mindestversicherungszeit von 12 Monaten.
  • Die Höhe beträgt 60 oder 67 Prozent des letzten Netto-Entgelts.
  • Die Bezugsdauer richtet sich nach Alter und Beschäftigungsdauer und beträgt maximal 24 Monate.
  • Mit Hinzuverdienst ist ALG 1 kombinierbar, ab 165 Euro wird es aber angerechnet.
  • Ein Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Das Arbeitslosengeld 1 stellt damit eine wichtige Absicherung bei Jobverlust dar. Seine Höhe und Dauer sind gesetzlich genau geregelt.


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