Arbeitslosengeld 1 Nebenverdienst Freibetrag: Die Grenzen

Verdienen Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld I einen Nebenverdienst? Kennen Sie den Freibetrag? Wichtige Infos warten hier auf Sie.

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Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine finanzielle Unterstützung, die Menschen erhalten, wenn sie erwerbslos werden und zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.


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In einigen Fällen möchten Arbeitsuchende jedoch nebenbei arbeiten, um ihr Einkommen aufzubessern.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über den Nebenverdienst und den Freibetrag beim Bezug von Arbeitslosengeld 1.

Wie viel dürfen Sie in einem Nebenjob arbeiten und verdienen?

Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen und nebenbei arbeiten möchten, gibt es bestimmte Regeln und Grenzen, die Sie beachten müssen.

Arbeiten Sie 15 Stunden oder mehr pro Woche, müssen Sie sich aus der Erwerbslosigkeit abmelden und verlieren den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

Für Personen, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, gilt ein Freibetrag von 165 Euro im Monat. Das bedeutet, dass das Gehalt aus Ihrem Nebenjob bis zu dieser Grenze keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld hat.

Verdienen Sie jedoch mehr als 165 Euro im Monat, wird der übersteigende Betrag von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen.

In einigen Fällen kann der Freibetrag höher sein, wenn Sie den Nebenjob bereits mindestens 18 Monate vor Beginn der Beschäftigungslosigkeit hatten. Der Freibetrag hängt in diesem Szenario vom durchschnittlichen Einkommen ab, das Sie aus diesem Nebenjob generieren konnten.

Auswirkungen des Nebenverdienstes auf das Arbeitslosengeld

Der Nebenverdienst kann sich auf die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes auswirken. Für jeden Euro, den Sie über den Freibetrag von 165 Euro verdienen, wird ein bestimmter Betrag von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um das Nettoeinkommen handelt, also um den Betrag, den Sie tatsächlich auf Ihrem Konto erhalten.

Um Ihnen ein Beispiel zu geben: Angenommen, Sie verdienen monatlich 400 Euro netto in Ihrem Nebenjob. In diesem Fall werden 235 Euro von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen (400 Euro minus 165 Euro Freibetrag).

Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) und Bürgergeld (früher ALG 2/Hartz IV) zu kennen.

Während ALG 1 Personen erhalten, die zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, ist Bürgergeld eine bedarfsorientierte Leistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Beim Bezug von Bürgergeld gelten andere Regeln für den Nebenverdienst. Hier wird das Einkommen aus einem Minijob in einer besonderen Staffelung angerechnet.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, dürfen Sie nebenbei einen Nebenjob ausüben und bis zu einem Freibetrag von 100 Euro im Monat dazuverdienen, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird.

Für Einkommen zwischen 100,01 Euro und 1.000 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei. Mit der Einführung des Bürgergeldes können Aufstocker, die zwischen 520 und 1.000 Euro verdienen, 30% ihres Einkommens ohne Anrechnung behalten.

Ab dem 1. Juli 2023 dürfen Schüler, Studenten und Auszubildende zusätzlich 520 Euro pro Monat verdienen, ohne eine Kürzung des Bürgergeldes zu riskieren.

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Nebenjob bei Ihrem zuständigen Jobcenter anmelden. Wenn Sie Werbungskosten haben, wie Fahrtkosten, können diese Ihren Freibetrag erhöhen.

Zum Beispiel, wenn Sie in Ihrem Nebenjob 250 Euro im Monat verdienen und Fahrtkosten in Höhe von 25 Euro angeben, erhöht sich Ihr Freibetrag auf 125 Euro. Die verbleibenden 125 Euro werden Ihnen vom Bürgergeld abgezogen.

Fazit

Der Nebenverdienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 kann eine Möglichkeit sein, das eigene Einkommen zu erhöhen. Es ist jedoch wichtig, die Regeln und Grenzen zu beachten, insbesondere den Freibetrag von 165 Euro pro Monat. Überschreiten Sie diesen Betrag, wird das zusätzliche Einkommen von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen.

Wenn Sie vorhaben, nebenbei zu arbeiten, ist es ratsam, sich bei der zuständigen Arbeitsagentur oder der Bundesagentur für Arbeit über die genauen Regelungen und Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld zu informieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Vorschriften einhalten und finanzielle Überraschungen vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass sich die genauen Regelungen je nach individueller Situation unterscheiden können.


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