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Arbeitslosengeld 1 Nebenverdienst Freibetrag?
Sie beziehen Arbeitslosengeld 1 und möchten wissen, ob Sie einen Nebenverdienst ausüben dürfen und wenn ja wie viel dem Arbeitslosengeld 1 angerechnet wird!
Ein Nebenverdienst bei Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 Bezug ist grundsätzlich erlaubt. Doch Sie dürfen die vorgeschriebenen 15 Stunden Woche nicht überschreiten welche Sie arbeiten dürfen.
Tipp
Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Dann sind Sie hier genau richtig! Unsere Empfehlung: Kredit von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA!*Diese Regelung gilt auch für den Nebenverdienst aus einer selbstständigen Arbeit. Sollten Sie die 15 Stunden pro Woche überschreiten, gelten Sie ab dem Moment nicht mehr als arbeitslos und haben keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld mehr.
[asg-content-box boxcolor=“red“ boxtitle=““ boldtitle=“false“ boxexpand=“false“ showcontent=“false“]Nebenverdienst der Agentur für Arbeit unbedingt melden! Denken Sie Bitte daran, dass die Aufnahme eines Nebenverdienstes meldepflichtig ist. Sie MÜSSEN den Nebenverdienst der Agentur für Arbeit melden unabhängig von der Höhe des Verdienstes sonst handeln Sie ordnungswidrig.[/asg-content-box]
Dadurch ersparen Sie sich eine Menge Ärger, welcher auf Sie kommen würde, sollte die Agentur für Arbeit das erfahren. Sie hätten eine Sperrung des Arbeitslosengeldes sowie ein Bußgeld oder sogar eine Strafanzeige wäre die Folge!
Arbeitslosengeld 1 Freibetrag!

Jeder Arbeitslose, der Arbeitslosengeld 1 bezieht, hat einen Freibetrag von 165 Euro pro Monat, den er dazuverdienen darf ohne Abzüge bzw. das es dem Arbeitslosengeld 1 angerechnet wird.
Jeder Euro mehr der dazu verdient wird, zieht die Agentur für Arbeit das dem Arbeitslosengeld ab. Also sollten Sie sich das gut ausrechnen lassen, ob sich die Mehrarbeit für Sie am Ende lohnt.
Beispielrechnung: Sie beziehen 600 Euro Arbeitslosengeld 1 und haben einen Nebenverdienst, bei welchem Sie 350 Euro pro Monat verdienen. Das heißt, Sie haben 185 Euro über dem 165 Euro Freibetrag verdient und das rechnet sich so am Ende für Sie. 600 Euro Arbeitslosengeld 1 – 185 Euro Mehrverdienst = 415 Euro Arbeitslosengeld. Diese 415 Euro Arbeitslosengeld + 350 Euro Nebenverdienst = 765 Euro, was Ihnen am Ende zusteht.
Arbeitslosengeld 1 Freibetragsgrenze Sonderfall Minijob!
Eine Ausnahme gibt es bei einem Minijob auf 450-Euro-Basis. Der Verdienst aus einem Minijob wird dem Arbeitslosengeld 1 nicht angerechnet aber nur dann, wenn der Minijob mindestens für 12 Monate innerhalb von 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurde.