Grundrente: Wer hat Anspruch darauf?

Fragen Sie sich, ob Sie Anspruch auf die Grundrente haben? Wer profitiert, welche Voraussetzungen gelten und wie die Berechnung erfolgt, erfahren Sie hier.

Grundrente Wer hat Anspruch darauf

Die Grundrente ist seit 2021 ein zentrales sozialpolitisches Instrument in Deutschland, das langjährig Versicherten mit niedrigem Einkommen im Ruhestand einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente gewährt.

Ziel ist es, Altersarmut zu mindern und die Lebensleistung von Menschen mit geringen Löhnen anzuerkennen. Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie läuft die Berechnung ab? Dieser umfassende Artikel gibt einen detaillierten Überblick.


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Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch, sondern ein individueller Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Sie wird zusätzlich zur regulären Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente oder Hinterbliebenenrente gezahlt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Finanziert wird die Grundrente aus Steuermitteln.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Grundvoraussetzungen

Anspruch auf die Grundrente haben Rentner, die

  • bereits eine gesetzliche Rente beziehen (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente oder Hinterbliebenenrente)
  • mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können
  • während ihres Erwerbslebens im Durchschnitt zwischen 30 % und 80 % des deutschen Durchschnittseinkommens verdient haben

Die 33 Jahre Grundrentenzeiten

Zu den Grundrentenzeiten zählen:

  • Pflichtbeitragszeiten aus versicherungspflichtiger Beschäftigung (auch Teilzeit oder Minijobs, sofern Beiträge gezahlt wurden)
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen
  • Zeiten mit Bezug von Krankengeld oder während einer medizinischen Rehabilitation
  • Ersatzzeiten (z. B. Wehr- oder Zivildienst)

Nicht angerechnet werden:

  • Zeiten der Schulausbildung oder des Studiums
  • Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung ohne Beitragszahlung
  • freiwillige Beitragszeiten
  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I oder II (Bürgergeld)

Einkommensgrenzen

Entscheidend ist das durchschnittliche Einkommen während der Grundrentenzeiten:

  • Der Verdienst muss im Schnitt zwischen 30 % und 80 % des deutschen Durchschnittsverdienstes gelegen haben.
  • Für das Jahr 2025 entspricht das einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa 1.262 Euro bis 3.366 Euro.
  • Wer im Durchschnitt mehr als 80 % verdient hat, hat keinen Anspruch auf die Grundrente.

Keine Bedürftigkeitsprüfung, aber Einkommensanrechnung

Eine klassische Bedürftigkeitsprüfung findet nicht statt. Allerdings wird das aktuelle Einkommen (z. B. aus Betriebsrenten, Vermietung, Kapitalerträgen) oberhalb bestimmter Freibeträge auf die Grundrente angerechnet und kann zu einer Kürzung führen.

Wer ist typischerweise anspruchsberechtigt?

  • Menschen, die viele Jahre in schlecht bezahlten Berufen gearbeitet haben (z. B. Einzelhandel, Reinigung, Pflege)
  • Personen mit längeren Phasen der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen
  • Viele Frauen, insbesondere aus Ostdeutschland, die häufiger in Teilzeit oder mit geringem Verdienst beschäftigt waren
  • Erwerbsminderungsrentner, sofern sie die Mindestjahre erfüllen und das Einkommen passt

Wer ist ausgeschlossen?

  • Personen mit weniger als 33 Jahren Grundrentenzeiten
  • Menschen, die nie oder nur sehr kurz gearbeitet haben
  • Versicherte, deren durchschnittliches Einkommen über 80 % des Durchschnittsverdienstes lag
  • Wer keine gesetzliche Rente bezieht, hat keinen Anspruch auf die Grundrente, sondern kann ggf. Grundsicherung im Alter beantragen.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Die Berechnung der Grundrente ist komplex und individuell. Sie basiert auf sogenannten Entgeltpunkten, die jährlich entsprechend dem Einkommen gesammelt werden.

  • Für einen vollen Zuschlag sind 35 Grundrentenjahre erforderlich, ab 33 Jahren beginnt der gestaffelte Anspruch.
  • Die Entgeltpunkte aus den Grundrentenzeiten werden aufgewertet, maximal auf 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr, sofern sie unter diesem Wert liegen.
  • Die Höhe des Zuschlags hängt vom individuellen Versicherungsverlauf ab und kann zwischen wenigen Euro und über 450 Euro monatlich liegen. Im Durchschnitt beträgt der Zuschlag aktuell rund 86 bis 92 Euro brutto im Monat.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ein Antrag ist in der Regel nicht notwendig. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch bei jedem Rentenbezug, ob die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt dann zusammen mit der regulären Rente.

Freibeträge und Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen

Um zu verhindern, dass die Grundrente auf andere Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Wohngeld voll angerechnet wird, gibt es spezielle Freibeträge. So bleibt ein Teil der Grundrente auch bei Bezug dieser Leistungen anrechnungsfrei.

Fallbeispiele

Beispiel 1: Frau mit langer Teilzeitbeschäftigung

  • 35 Jahre in Teilzeit im Einzelhandel, durchschnittlich 60 % des Durchschnittsverdienstes
  • 2 Kinder erzogen
  • Keine weiteren Einkünfte
  • Ergebnis: Anspruch auf vollen Grundrentenzuschlag

Beispiel 2: Mann mit Erwerbsminderungsrente

  • 37 Jahre Pflichtbeiträge, davon 10 Jahre mit Pflege von Angehörigen
  • Durchschnittliches Einkommen bei 65 % des Durchschnittsverdienstes
  • Keine weiteren Einkünfte
  • Ergebnis: Anspruch auf Grundrente als Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente

Häufige Fragen zur Grundrente

Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein, die Prüfung und Auszahlung erfolgt automatisch durch die Rentenversicherung.

Werden Auslandszeiten berücksichtigt?
Ja, sofern ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder das Land zur EU gehört. Ausnahmen sind z. B. die USA und die Türkei.

Was passiert bei zusätzlichem Einkommen im Ruhestand?
Einkommen oberhalb bestimmter Freibeträge wird auf die Grundrente angerechnet und kann den Zuschlag mindern oder entfallen lassen.

Fazit

Die Grundrente ist ein wichtiger Baustein zur Anerkennung der Lebensleistung von Menschen mit niedrigen Einkommen im Alter. Anspruch haben alle, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.

Die Höhe des Zuschlags ist individuell und orientiert sich am Versicherungsverlauf sowie dem durchschnittlichen Einkommen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, eine Beantragung ist nicht erforderlich.

Trotz der Komplexität der Regelungen sorgt die Grundrente dafür, dass langjährige Beitragszahler im Alter besser abgesichert sind und ihre Lebensleistung mehr Wertschätzung erfährt.

Zusammengefasst:

  • Anspruch ab 33 Jahren Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege)
  • Durchschnittliches Einkommen zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittsverdienstes
  • Zuschlag zur gesetzlichen Rente, keine eigenständige Rente
  • Automatische Prüfung durch die Rentenversicherung
  • Durchschnittlicher Zuschlag aktuell rund 86 bis 92 Euro monatlich, individuell auch mehr möglich

Die Grundrente ist damit ein gezieltes Instrument gegen Altersarmut und für mehr soziale Gerechtigkeit im deutschen Rentensystem.


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