Ist Ihr Konto nicht gedeckt bei einer Lastschrift der Sparkasse? Wissen Sie, welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten, um Probleme zu vermeiden?

Eine nicht gedeckte Lastschrift ist für viele Bankkunden ein unangenehmes, aber keineswegs seltenes Ereignis. Besonders bei der Sparkasse, einer der größten Banken Deutschlands, kommt es regelmäßig vor, dass Lastschriften mangels Kontodeckung nicht eingelöst werden können.
Die Folgen reichen von Rücklastschriftgebühren bis hin zu Mahnverfahren und möglichen Einschränkungen im Zahlungsverkehr. In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren, welche Kosten und Konsequenzen drohen und wie Sie künftige Probleme vermeiden können.
Tipp
Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Dann sind Sie hier genau richtig! Unsere Empfehlung: Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>Was ist eine nicht gedeckte Lastschrift?
Eine Lastschrift gilt als „nicht gedeckt“, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist, um die Zahlung auszuführen. Die Sparkasse prüft bei jeder Lastschrift, ob das Guthaben oder ein eingeräumter Dispokredit ausreicht. Ist dies nicht der Fall, wird die Lastschrift zurückgegeben und nicht ausgeführt.
Typische Ursachen:
- Unvorhergesehene Ausgaben
- Verzögerte Geldeingänge (z. B. Gehalt)
- Dauerhafte Überziehung ohne Dispokredit
- Falsche Kalkulation der laufenden Kosten
Ablauf bei einer geplatzten Lastschrift
- Prüfung der Kontodeckung: Die Sparkasse kontrolliert bei jeder Lastschrift, ob das Konto ausreichend gedeckt ist.
- Rückgabe der Lastschrift: Ist kein ausreichendes Guthaben vorhanden, verweigert die Bank die Ausführung. Die Lastschrift wird mit einem Rückgabecode (z. B. AM04 – Deckung ungenügend) an den Zahlungsempfänger zurückgegeben.
- Benachrichtigung: Sie als Kontoinhaber und der Zahlungsempfänger werden über die nicht eingelöste Lastschrift informiert.
- Gebühren: Die Sparkasse berechnet für die Rücklastschrift eine Gebühr, die sich an den tatsächlichen Kosten orientieren muss.
- Forderung bleibt offen: Der Zahlungsempfänger hat weiterhin Anspruch auf die Zahlung und kann Mahngebühren oder weitere Maßnahmen einleiten.
Konsequenzen einer nicht gedeckten Lastschrift
1. Bankgebühren
- Für jede Rücklastschrift erhebt die Sparkasse eine Gebühr, die meist zwischen 3 und 8,75 Euro liegt (Stand 2025).
- Überhöhte Gebühren, etwa 40 Euro, sind unzulässig und können angefochten werden.
2. Mahngebühren und Inkasso
- Der Gläubiger kann Mahngebühren verlangen, maximal jedoch 2,50 Euro pro Mahnung.
- Bei wiederholter Nichtzahlung kann ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden, was die Kosten deutlich erhöht.
3. Sperrung und Einschränkungen
- Bei wiederholten Rücklastschriften kann die Sparkasse das Konto vorübergehend sperren oder in eine interne Sperrdatei aufnehmen.
- Bestimmte Zahlungsarten, wie Lastschrift, können für Sie eingeschränkt werden.
4. Auswirkungen auf die SCHUFA
- Solange kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, hat eine einzelne Rücklastschrift keine Auswirkungen auf Ihre Bonität.
- Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid kann ein SCHUFA-Eintrag erfolgen, der Ihren Score negativ beeinflusst.
Was tun, wenn das Konto nicht gedeckt ist?
Ruhe bewahren und Kontoauszüge prüfen
- Kontrollieren Sie Ihre Kontobewegungen und prüfen Sie, welche Lastschrift nicht eingelöst wurde.
- Überprüfen Sie, ob weitere Lastschriften in den nächsten Tagen anstehen und ob Ihr Kontostand ausreicht.
Kontakt mit dem Zahlungsempfänger aufnehmen
- Melden Sie sich umgehend beim Gläubiger (z. B. Mobilfunkanbieter, Stromversorger) und erklären Sie die Situation.
- Vereinbaren Sie einen neuen Zahlungstermin oder bieten Sie eine alternative Zahlungsweise an.
Konto ausgleichen
- Überweisen Sie das fehlende Geld so schnell wie möglich auf Ihr Girokonto, um künftige Rücklastschriften zu vermeiden.
- Falls möglich, nutzen Sie einen Dispokredit – beachten Sie aber die hohen Zinsen (durchschnittlich rund 9,4%).
Gebühren prüfen und ggf. widersprechen
- Kontrollieren Sie die Höhe der Rücklastschriftgebühren und Mahnkosten auf Rechtmäßigkeit.
- Widersprechen Sie überhöhten Gebühren schriftlich und fordern Sie eine Korrektur.
Dauerhafte Lösungen finden
- Prüfen Sie, ob Ihr monatliches Budget ausreicht, um alle laufenden Kosten zu decken.
- Richten Sie ggf. einen Haushaltsplan ein oder passen Sie Ihre Ausgaben an.
Sonderfall: Mehrere Lastschriften nicht gedeckt
Kommt es häufiger vor, dass Lastschriften mangels Deckung platzen, kann die Sparkasse Ihr Konto stärker überwachen oder sogar sperren. Die Benachrichtigung über Rücklastschriften erfolgt meist einzeln, je nach Sparkasse aber auch gebündelt. Bei wiederholten Vorfällen drohen zudem Einschränkungen im Zahlungsverkehr oder die Kündigung des Kontos.
Was passiert bei wiederholten Rücklastschriften?
- Die Sparkasse kann Ihr Konto in eine interne Sperrdatei aufnehmen, was zu Einschränkungen bei Lastschriftzahlungen führt.
- Der Gläubiger kann nach mehrfachen Mahnungen ein Inkassounternehmen einschalten oder ein gerichtliches Mahnverfahren anstoßen.
- Im schlimmsten Fall droht ein SCHUFA-Eintrag, der Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigt.
Was tun bei finanziellen Engpässen?
Dispokredit einrichten
- Sprechen Sie mit Ihrer Sparkasse über einen Dispokredit, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken.
- Beachten Sie die hohen Zinsen und nutzen Sie den Dispo nur kurzfristig.
Ratenzahlung vereinbaren
- Viele Gläubiger bieten die Möglichkeit, offene Beträge in Raten zu zahlen.
- Kontaktieren Sie den Zahlungsempfänger frühzeitig, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Haushaltsbuch führen
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben.
- So erkennen Sie frühzeitig, wenn das Budget knapp wird.
Beratung suchen
- Bei dauerhaften finanziellen Problemen kann eine Schuldnerberatung helfen, Lösungen zu finden und Schulden abzubauen.
Wie können Sie Rücklastschriften in Zukunft vermeiden?
- Behalten Sie Ihren Kontostand regelmäßig im Blick, besonders vor Fälligkeit wichtiger Lastschriften.
- Richten Sie Benachrichtigungen im Online-Banking ein, um über niedrige Kontostände informiert zu werden.
- Planen Sie Ihre Ausgaben und vermeiden Sie unnötige Belastungen.
- Prüfen Sie, ob alle erteilten Lastschriftmandate noch aktuell und notwendig sind.
Rücklastschrift aus Kundensicht: Rechte und Fristen
- Sie können einer Lastschrift bis zu acht Wochen nach der Belastung widersprechen, wenn Sie das Mandat erteilt haben.
- Bei unberechtigten Lastschriften (ohne Mandat) beträgt die Frist sogar 13 Monate.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und melden Sie unberechtigte Abbuchungen sofort Ihrer Sparkasse.
Häufige Fragen und Antworten
Was kostet eine Rücklastschrift bei der Sparkasse?
Die Gebühren liegen meist zwischen 3 und 8,75 Euro pro Rücklastschrift. Überhöhte Gebühren sind unzulässig und können angefochten werden.
Beeinträchtigt eine Rücklastschrift meine SCHUFA?
Nein, solange kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Erst bei einem Mahnbescheid kann ein SCHUFA-Eintrag erfolgen.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Der Gläubiger kann Mahngebühren und Inkassokosten verlangen, im schlimmsten Fall droht ein gerichtliches Mahnverfahren und ein negativer SCHUFA-Eintrag.
Kann die Sparkasse mein Konto sperren?
Ja, bei wiederholten Rücklastschriften oder anhaltender Zahlungsunfähigkeit kann die Sparkasse das Konto vorübergehend sperren oder kündigen.
Praktische Tipps für Sparkassen-Kunden
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und richten Sie Online-Banking-Benachrichtigungen ein.
- Halten Sie Rücklagen für laufende Kosten bereit.
- Kommunizieren Sie offen mit Gläubigern, wenn es zu Zahlungsproblemen kommt.
- Nutzen Sie Beratungsangebote der Sparkasse oder unabhängige Schuldnerberatungen bei finanziellen Schwierigkeiten.
Fazit
Eine nicht gedeckte Lastschrift ist kein Weltuntergang – vorausgesetzt, Sie reagieren schnell und verantwortungsbewusst. Prüfen Sie Ihre Kontobewegungen, gleichen Sie offene Beträge zügig aus und nehmen Sie Kontakt mit Gläubigern auf, um weitere Kosten und rechtliche Schritte zu vermeiden.
Mit einer guten Kontoführung und vorausschauender Planung lassen sich künftige Rücklastschriften und die damit verbundenen Probleme weitgehend vermeiden.
Weitere Informationen und individuelle Beratung erhalten Sie direkt bei Ihrer Sparkasse oder bei unabhängigen Verbraucherzentralen.