Stehen Sie vor der Herausforderung, Mieteinnahmen zu versteuern und fühlen sich verloren? Was müssen Sie beachten? Hier erfahren Sie alles Notwendige.
Mieteinnahmen stellen für viele Immobilienbesitzer eine wesentliche Einkommensquelle dar. Doch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind auch einkommensteuerpflichtig und müssen daher akribisch in der Steuererklärung erfasst werden.
Diese Einnahmen zu versteuern, mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit dem richtigen Wissen und einer sorgfältigen Planung lässt sich die steuerliche Belastung oft optimieren.
Tipp
Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Unsere Empfehlung:Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>
Grundlegendes zur Besteuerung von Mieteinnahmen
Die Basis für die Besteuerung bildet der § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG), nach dem die Mieteinnahmen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählen.
Sie müssen in der Anlage V der Steuererklärung angegeben werden und fließen in das zu versteuernde Einkommen ein.
Freigrenzen und Freibeträge
Für geringere Mieteinnahmen besteht eine Freigrenze von 520 Euro pro Kalenderjahr. Überschreiten die Einkünfte diesen Wert nicht, bleiben sie steuerfrei. Dies trifft meist auf kurzfristige oder gelegentliche Vermietungen zu.
Was wird versteuert: Kaltmiete und umlegbare Nebenkosten
Hauptaugenmerk liegt auf der Kaltmiete, die ohne die Nebenkosten zu berücksichtigen ist. Die Warmmiete ist in der Steuererklärung nicht als solche relevant, jedoch müssen die umgelegten Nebenkosten ebenfalls angegeben werden, da sie Bestandteil des Mietverhältnisses sind.
Wie das Finanzamt von Mieteinnahmen erfährt
Das Finanzamt hat verschiedene Wege, um über Ihre Mieteinnahmen informiert zu werden. Dazu gehört der Vergleich des Mietvertrags mit der ortsüblichen Miete, die beispielsweise anhand des Mietspiegels festgestellt wird.
Umgang mit der Nichtversteuerung von Mieteinnahmen
Wer Mieteinnahmen nicht versteuert, riskiert Strafen wegen Steuerhinterziehung. Diese reichen von Geldbußen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuersumme.
Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können
Als Vermieter können Sie eine Reihe von Kosten von der Steuer absetzen, darunter Grundsteuer, Zinsen für Kredite, Abschreibungen sowie Instandhaltungs- und Verwaltungsaufwendungen.
Wie hoch sind die Steuern auf Mieteinnahmen?
Die Höhe der Steuern auf Ihre Mieteinnahmen richtet sich nach Ihrem individuellen Einkommensteuersatz. Dieser ist progressiv gestaltet und reicht von 14 Prozent bis zu 45 Prozent.
Für einen Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von 35.000 Euro würde sich beispielsweise ein Durchschnittssteuersatz von circa 17,76 Prozent ergeben. Demnach entspräche die Steuerlast für 1.000 Euro Mieteinnahmen etwa 177,60 Euro.
Die wichtigsten Schritte bei der Versteuerung
- Erfassen Sie alle Einnahmen, die durch die Vermietung entstanden sind, inklusive der Kaltmiete und umgelegten Nebenkosten.
- Sammeln Sie Belege über alle kostenrelevanten Vorgänge und Aufwendungen.
- Berechnen Sie Ihren Überschuss, indem Sie die Einnahmen mit den Werbungskosten gegenrechnen.
- Deklarieren Sie diesen Überschuss in Ihrer Steuererklärung im dafür vorgesehenen Formular Anlage V.
Steuern sparen: Tipps für Vermieter
Es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuerlast als Vermieter reduzieren können:
- Nehmen Sie Abschreibungen (AfA) für Abnutzung in Anspruch.
- Setzen Sie Instandhaltungskosten und Renovierungen ab.
- Berücksichtigen Sie laufende Kosten wie Grundsteuer oder Versicherungen.
- Optimieren Sie Ihre Darlehenszinsen durch eine Umschuldung, falls möglich.
Sonderfälle und Ausnahmen
In einigen Fällen gibt es besondere Regelungen. So ist es beispielsweise möglich, Angehörige mietfrei wohnen zu lassen, doch fallen dann die Möglichkeiten weg, bestimmte Kosten steuerlich abzusetzen.
Mieteinnahmen von Rentnern werden nicht auf die Altersrente angerechnet, können jedoch im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) relevant sein.
Fazit
Die korrekte Versteuerung von Mieteinnahmen erfordert etwas Aufwand. Durch die Nutzung sämtlicher steuerlichen Gestaltungsspielräume und Abzugsmöglichkeiten können Vermieter jedoch ihre Steuerlast deutlich minimieren.
Wichtig ist, dass alle Vorgänge ordentlich dokumentiert und fristgerecht dem Finanzamt gemeldet werden, um mögliche Strafen zu vermeiden.
In jedem Fall lohnt sich bei Unsicherheiten die Beratung durch einen Steuerberater oder einen anderen Experten, der Erfahrung mit Immobilieneinkünften hat, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Tipp
Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Unsere Empfehlung:Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>