GEZ ummelden: Muss ich mich beim Beitragsservice ummelden?

GEZ ummelden. Wann man sich beim Beitragsservice (GEZ) als Rundfunkbeitragszahler ummelden muss sowie weitere Infos erfahren Sie hier.

Wann man sich beim Beitragsservice (GEZ) als Rundfunkbeitragszahler ummelden muss ist nicht nur auf einem Umzug beschränkt! Sie als Rundfunkbeitragszahler müssen sich nicht nur beim Umzug bei dem Beitragsservice (GEZ) ummelden, sondern auch wenn sich Ihr Name, Ihre Bankverbindung oder die Zahlweise ändert, sollten Sie den Beitragsservice davon unterrichten.


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Wo kann ich meine Rundfunkbeitragsdaten ändern?

Der Beitragsservice hat es uns Verbrauchern leicht gemacht, bei Änderung der Daten diese schnell und einfach zu melden bzw. ändern zu lassen. Ihnen stehen verschiedene online Formulare zur Verfügung.

Der Ablauf geht einfach und sicher online über die Internetseite des Beitragsservices unter Rundfunkbeitrag.de. Hier finden Sie das Änderungsformular, mit dem Sie die neuen Daten eintragen können.

Egal ob Sie beim Wohnungswechsel eine Ummeldung oder neue Bankverbindungsdaten ändern möchten, geht es beim Beitragsservice unproblematisch zu.

Wohnung beim Beitragsservice abmelden!

Wenn Sie beispielsweise zu einem anderen Beitragszahler umziehen oder ins Ausland ziehen wollen, gibt es dafür auch ein passendes Formular welches Sie hier unter „Wohnung abmelden“ finden können.

Neuanmeldung einer Wohnung für den Rundfunkbeitrag!

Wenn Sie eine neue Wohnung anmelden, können Sie den Beitragsservice davon unterrichten mit der Hilfe dieses Anmeldeformulars. Bei diesem Weg gehen Sie Ihren Bürgerlichen Pflichten nach und erleichtern die Sache dem Betragsservice.

Seit 2013 ist der (GEZ) in den Beitragsservice umgeändert worden. Wo früher die Mitarbeiter des (GEZ) Wohnungsbesuche machten um die (GEZ Gebühr) zu entrichten ist es heute egal, ob Sie den Service der ARD, ZDF und des Deutschlandradios nutzen, weil pauschal pro Wohnung ein Beitrag gezahlt wird.

In diesen Beitrag sind alle Nutzgeräte wie: TV, Radio und die Internet Nutzung enthalten.

Muss ich eine Zweitwohnung auch für die Rundfunkgebühren anmelden?

Ja, für eine Zweit- oder Nebenwohnung müssen Sie auch die Rundfunkgebühren (GEZ) entrichten. Sie können diese über das Formular „Zumeldung einer weiteren Wohnunghier anmelden.

Kann ich einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung beim Beitragsservice machen?

Ja, Sie haben die Möglichkeit beim Beitragsservice auf eine Ermäßigung und sogar die komplette Befreiung der Rundfunkgebühr zu bekommen.

Unter diesen gesundheitlichen Gründen ist eine Ermäßigung der Rundfunkbeitragsgebühr möglich!

Bei allen diesen aufgezählten gesundheitlichen Gründen sollte das Markenzeichen „RF“ zuerkannt worden sein.

  • Sehbehinderte oder blinde Menschen mit mindestens 60 Grad der Behinderung.
  • Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80.
  • Hörgeschädigte oder gehörlose Menschen.

Bei diesen gesundheitlichen Gründen ist eine komplette Befreiung der Rundfunkgebühr (GEZ Beitrag) möglich!

  • Taubblinde Menschen können einen Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühr machen.
  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e Bundesversorgungsgesetzes (BVG) haben auch das Recht auf die Befreiung.

Weiter Formulare, wichtige Informationen und Hilfe zu den Rundfunkgebühren (GEZ) erfahren Sie auf der Internetseite Rundfunkbeitrag.de.

Fazit:

Nicht nur bei einem Kontowechsel oder Namensänderung, sondern auch bei einem Wohnungswechsel ist eine GEZ-Ummeldung bzw. Korrektur erforderlich. Dadurch sparen Sie sich eventuell weitere Gebühren, die durch eine verspätete Ummeldung durch den Beitragsservice entstehen können. Wenn Sie sich rechtzeitig ummelden sind Sie auf der sicheren Seite, zumal die Beitragsgebührenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist.


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