Möchten Sie wissen, welche Geldleistungen Angehörigen bei Pflegegrad 3 zustehen und wie Sie diese finanziell unterstützen können? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Pflegebedürftigkeit betrifft Millionen Menschen in Deutschland. Besonders die häusliche Pflege durch Angehörige ist eine tragende Säule im Pflegesystem.
Mit Pflegegrad 3 erhalten Betroffene und ihre Familien eine Vielzahl an finanziellen Leistungen und Unterstützungsangeboten, die im Folgenden umfassend und praxisnah dargestellt werden.
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Was bedeutet Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird Menschen zuerkannt, die eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Das betrifft sowohl körperliche als auch kognitive oder psychische Einschränkungen. Betroffene benötigen regelmäßig und in erheblichem Umfang Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der Gestaltung des Alltags.
Die wichtigsten Geldleistungen bei Pflegegrad 3
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist die zentrale Geldleistung für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – etwa als Anerkennung für die Pflege durch Angehörige oder zur Deckung von Pflegekosten.
- Höhe des Pflegegeldes 2025: 599 Euro pro Monat.
- Voraussetzung: Die Pflege muss im häuslichen Umfeld ohne oder nur mit geringem Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes erfolgen.
- Verwendung: Das Pflegegeld kann für die Anerkennung der Pflege durch Angehörige, für Hilfsmittel, Haushaltshilfen oder andere individuelle Bedarfe eingesetzt werden.
„Die pflegebedürftige Person kann über dieses Geld frei verfügen, meist werden die Pflegegrad 3 Geldleistung für Angehörige genutzt, um deren Engagement anzuerkennen.“
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst vorgesehen. Sie werden nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
- Höhe der Pflegesachleistungen 2025: 1.497 Euro monatlich.
- Kombination mit Pflegegeld: Wer sowohl einen Pflegedienst als auch Angehörige einsetzt, kann die Kombinationsleistung nutzen. Dabei werden die beiden Leistungen anteilig gewährt.
Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel zu kombinieren. Wird der Höchstbetrag der Sachleistungen nicht ausgeschöpft, kann das verbleibende Pflegegeld anteilig ausgezahlt werden.
Weitere finanzielle Leistungen und Unterstützungen
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser ist zweckgebunden und dient der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, wie etwa Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsgruppen.
- Höhe: 131 Euro pro Monat (seit 2025).
- Verwendung: Nachweisbare Kosten für anerkannte Entlastungsleistungen werden erstattet.
Verhinderungspflege
Kann die Hauptpflegeperson (z. B. ein Angehöriger) vorübergehend die Pflege nicht übernehmen – etwa wegen Krankheit oder Urlaub –, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.
- Höhe: Bis zu 1.685 Euro pro Jahr (seit 2025).
- Zusätzlich: Bis zu 806 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege können auf die Verhinderungspflege übertragen werden, sodass maximal 2.491 Euro pro Jahr möglich sind.
- Dauer: Bis zu 6 Wochen pro Jahr.
- Besonderheit: Wird die Verhinderungspflege von einem nahen Angehörigen übernommen, beträgt der Satz höchstens das 1,5-fache des Pflegegeldes, also maximal 898,50 Euro pro Monat bei Pflegegrad 3.
Kurzzeitpflege
Nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisensituationen kann eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig sein.
- Höhe: Bis zu 1.854 Euro pro Jahr für maximal 8 Wochen.
- Kombination: Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können anteilig für die Kurzzeitpflege verwendet werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung
Um die häusliche Pflege zu erleichtern, können bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für Umbaumaßnahmen (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift) beantragt werden.
Zuschuss für Hausnotruf
Für die Installation und den Betrieb eines Hausnotrufs werden monatlich 25,50 Euro sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation übernommen.
Pflegeberatung und Beratungseinsatz
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz nachweisen (§ 37.3 SGB XI). Dieser ist kostenlos und dient der Sicherstellung der Pflegequalität sowie der Beratung der Angehörigen.
Leistungen für pflegende Angehörige
Soziale Absicherung
Pflegende Angehörige können sich die Pflegezeit unter bestimmten Voraussetzungen auf die Rente anrechnen lassen. Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, sofern die Pflegeperson mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.
Pflegeunterstützungsgeld
Bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung aufgrund der Pflege eines Angehörigen kann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beantragt werden.
Pflegekurse und Beratung
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse und individuelle Beratung, um die Pflege zu erleichtern und die eigene Gesundheit zu schützen.
Leistungen bei teilstationärer und vollstationärer Pflege
Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
- Höhe: Bis zu 1.357 Euro pro Monat für die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.
Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)
- Höhe: Bis zu 1.319 Euro pro Monat als Zuschuss zu den Heimkosten.
- Leistungszuschlag: Der Eigenanteil an den Pflegekosten sinkt, je länger die Person im Heim lebt (z. B. 15 % im ersten Jahr, bis zu 75 % ab dem 4. Jahr).
Übersicht: Leistungen bei Pflegegrad 3 (2025)
Leistung | Betrag pro Monat/Jahr | Hinweise |
---|---|---|
Pflegegeld | 599 € | Auszahlung an Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege durch Angehörige |
Pflegesachleistungen | 1.497 € | Für ambulante Pflegedienste |
Kombinationsleistung | anteilig | Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen |
Entlastungsbetrag | 131 € | Für anerkannte Entlastungsleistungen |
Verhinderungspflege | 1.685 € / Jahr | Bis zu 6 Wochen, ggf. aufstockbar |
Kurzzeitpflege | 1.854 € / Jahr | Bis zu 8 Wochen, kombinierbar |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | Für Einmalprodukte |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € je Maßnahme | Für barrierefreie Umbaumaßnahmen |
Hausnotruf | 25,50 € + 10,49 € einmalig | Für Installation und Betrieb |
Tages- und Nachtpflege | 1.357 € | Teilstationäre Betreuung |
Vollstationäre Pflege | 1.319 € | Zuschuss zu Heimkosten |
Beantragung und Voraussetzungen
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
- Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Antragstellung bei der Pflegekasse
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
- Feststellung des Pflegegrades anhand eines Punktesystems
Beantragung der Leistungen
- Antrag bei der Pflegekasse
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit
- Bei Pflegegeld: Nachweis der häuslichen Pflege durch Angehörige
- Regelmäßige Beratungseinsätze als Voraussetzung für den weiteren Bezug des Pflegegeldes
Tipps für pflegende Angehörige
- Beratung nutzen: Pflegekassen und Pflegestützpunkte bieten individuelle Beratung und Unterstützung an.
- Kombinationsmöglichkeiten prüfen: Die flexible Kombination von Geld- und Sachleistungen kann optimal auf die Pflegesituation abgestimmt werden.
- Entlastungsangebote wahrnehmen: Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege helfen, Überlastung zu vermeiden.
- Soziale Absicherung sichern: Pflegezeiten können sich positiv auf die Rente auswirken – rechtzeitig informieren!
- Dokumentation führen: Für die Erstattung vieler Leistungen sind Quittungen und Nachweise erforderlich.
Fazit
Pflegegrad 3 bringt für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen erhebliche finanzielle Entlastungen und vielfältige Unterstützungsangebote. Das monatliche Pflegegeld von 599 Euro würdigt die häusliche Pflege durch Angehörige, während Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie zahlreiche weitere Zuschüsse und Beratungsangebote die Versorgung und die Lebensqualität sichern.
Wer die Möglichkeiten kennt und gezielt nutzt, kann die Pflege zu Hause bestmöglich gestalten und die eigenen Ressourcen schonen.
Für eine individuelle Beratung empfiehlt sich der Kontakt zur Pflegekasse oder zu einem Pflegestützpunkt, um alle Ansprüche optimal auszuschöpfen und die Pflege langfristig zu sichern.
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