Pflegegrad 3: Geldleistungen für Angehörige im Überblick

Möchten Sie wissen, welche Geldleistungen Angehörigen bei Pflegegrad 3 zustehen und wie Sie diese finanziell unterstützen können? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Pflegegrad 3 Geldleistungen für Angehörige im Überblick

Pflegebedürftigkeit betrifft Millionen Menschen in Deutschland. Besonders die häusliche Pflege durch Angehörige ist eine tragende Säule im Pflegesystem.

Mit Pflegegrad 3 erhalten Betroffene und ihre Familien eine Vielzahl an finanziellen Leistungen und Unterstützungsangeboten, die im Folgenden umfassend und praxisnah dargestellt werden.


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Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird Menschen zuerkannt, die eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Das betrifft sowohl körperliche als auch kognitive oder psychische Einschränkungen. Betroffene benötigen regelmäßig und in erheblichem Umfang Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der Gestaltung des Alltags.

Die wichtigsten Geldleistungen bei Pflegegrad 3

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist die zentrale Geldleistung für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – etwa als Anerkennung für die Pflege durch Angehörige oder zur Deckung von Pflegekosten.

  • Höhe des Pflegegeldes 2025: 599 Euro pro Monat.
  • Voraussetzung: Die Pflege muss im häuslichen Umfeld ohne oder nur mit geringem Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes erfolgen.
  • Verwendung: Das Pflegegeld kann für die Anerkennung der Pflege durch Angehörige, für Hilfsmittel, Haushaltshilfen oder andere individuelle Bedarfe eingesetzt werden.

„Die pflegebedürftige Person kann über dieses Geld frei verfügen, meist werden die Pflegegrad 3 Geldleistung für Angehörige genutzt, um deren Engagement anzuerkennen.“

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst vorgesehen. Sie werden nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

  • Höhe der Pflegesachleistungen 2025: 1.497 Euro monatlich.
  • Kombination mit Pflegegeld: Wer sowohl einen Pflegedienst als auch Angehörige einsetzt, kann die Kombinationsleistung nutzen. Dabei werden die beiden Leistungen anteilig gewährt.

Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel zu kombinieren. Wird der Höchstbetrag der Sachleistungen nicht ausgeschöpft, kann das verbleibende Pflegegeld anteilig ausgezahlt werden.

Weitere finanzielle Leistungen und Unterstützungen

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser ist zweckgebunden und dient der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, wie etwa Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsgruppen.

  • Höhe: 131 Euro pro Monat (seit 2025).
  • Verwendung: Nachweisbare Kosten für anerkannte Entlastungsleistungen werden erstattet.

Verhinderungspflege

Kann die Hauptpflegeperson (z. B. ein Angehöriger) vorübergehend die Pflege nicht übernehmen – etwa wegen Krankheit oder Urlaub –, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.

  • Höhe: Bis zu 1.685 Euro pro Jahr (seit 2025).
  • Zusätzlich: Bis zu 806 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege können auf die Verhinderungspflege übertragen werden, sodass maximal 2.491 Euro pro Jahr möglich sind.
  • Dauer: Bis zu 6 Wochen pro Jahr.
  • Besonderheit: Wird die Verhinderungspflege von einem nahen Angehörigen übernommen, beträgt der Satz höchstens das 1,5-fache des Pflegegeldes, also maximal 898,50 Euro pro Monat bei Pflegegrad 3.

Kurzzeitpflege

Nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisensituationen kann eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig sein.

  • Höhe: Bis zu 1.854 Euro pro Jahr für maximal 8 Wochen.
  • Kombination: Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können anteilig für die Kurzzeitpflege verwendet werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Zuschüsse zur Wohnraumanpassung

Um die häusliche Pflege zu erleichtern, können bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für Umbaumaßnahmen (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift) beantragt werden.

Zuschuss für Hausnotruf

Für die Installation und den Betrieb eines Hausnotrufs werden monatlich 25,50 Euro sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation übernommen.

Pflegeberatung und Beratungseinsatz

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz nachweisen (§ 37.3 SGB XI). Dieser ist kostenlos und dient der Sicherstellung der Pflegequalität sowie der Beratung der Angehörigen.

Leistungen für pflegende Angehörige

Soziale Absicherung

Pflegende Angehörige können sich die Pflegezeit unter bestimmten Voraussetzungen auf die Rente anrechnen lassen. Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, sofern die Pflegeperson mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.

Pflegeunterstützungsgeld

Bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung aufgrund der Pflege eines Angehörigen kann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beantragt werden.

Pflegekurse und Beratung

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse und individuelle Beratung, um die Pflege zu erleichtern und die eigene Gesundheit zu schützen.

Leistungen bei teilstationärer und vollstationärer Pflege

Tages- und Nachtpflege (teilstationär)

  • Höhe: Bis zu 1.357 Euro pro Monat für die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.

Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)

  • Höhe: Bis zu 1.319 Euro pro Monat als Zuschuss zu den Heimkosten.
  • Leistungszuschlag: Der Eigenanteil an den Pflegekosten sinkt, je länger die Person im Heim lebt (z. B. 15 % im ersten Jahr, bis zu 75 % ab dem 4. Jahr).

Übersicht: Leistungen bei Pflegegrad 3 (2025)

LeistungBetrag pro Monat/JahrHinweise
Pflegegeld599 €Auszahlung an Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen1.497 €Für ambulante Pflegedienste
KombinationsleistunganteiligKombination aus Pflegegeld und Sachleistungen
Entlastungsbetrag131 €Für anerkannte Entlastungsleistungen
Verhinderungspflege1.685 € / JahrBis zu 6 Wochen, ggf. aufstockbar
Kurzzeitpflege1.854 € / JahrBis zu 8 Wochen, kombinierbar
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €Für Einmalprodukte
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 € je MaßnahmeFür barrierefreie Umbaumaßnahmen
Hausnotruf25,50 € + 10,49 € einmaligFür Installation und Betrieb
Tages- und Nachtpflege1.357 €Teilstationäre Betreuung
Vollstationäre Pflege1.319 €Zuschuss zu Heimkosten

Beantragung und Voraussetzungen

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

  • Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Antragstellung bei der Pflegekasse
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
  • Feststellung des Pflegegrades anhand eines Punktesystems

Beantragung der Leistungen

  • Antrag bei der Pflegekasse
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • Bei Pflegegeld: Nachweis der häuslichen Pflege durch Angehörige
  • Regelmäßige Beratungseinsätze als Voraussetzung für den weiteren Bezug des Pflegegeldes

Tipps für pflegende Angehörige

  • Beratung nutzen: Pflegekassen und Pflegestützpunkte bieten individuelle Beratung und Unterstützung an.
  • Kombinationsmöglichkeiten prüfen: Die flexible Kombination von Geld- und Sachleistungen kann optimal auf die Pflegesituation abgestimmt werden.
  • Entlastungsangebote wahrnehmen: Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege helfen, Überlastung zu vermeiden.
  • Soziale Absicherung sichern: Pflegezeiten können sich positiv auf die Rente auswirken – rechtzeitig informieren!
  • Dokumentation führen: Für die Erstattung vieler Leistungen sind Quittungen und Nachweise erforderlich.

Fazit

Pflegegrad 3 bringt für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen erhebliche finanzielle Entlastungen und vielfältige Unterstützungsangebote. Das monatliche Pflegegeld von 599 Euro würdigt die häusliche Pflege durch Angehörige, während Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie zahlreiche weitere Zuschüsse und Beratungsangebote die Versorgung und die Lebensqualität sichern.

Wer die Möglichkeiten kennt und gezielt nutzt, kann die Pflege zu Hause bestmöglich gestalten und die eigenen Ressourcen schonen.

Für eine individuelle Beratung empfiehlt sich der Kontakt zur Pflegekasse oder zu einem Pflegestützpunkt, um alle Ansprüche optimal auszuschöpfen und die Pflege langfristig zu sichern.


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