Sie planen, Ihre Saga-Wohnung unterzuvermieten, wissen aber nicht, ob das überhaupt möglich ist? Sie stehen vor rechtlichen Fragen und sind unsicher?
Die SAGA Unternehmensgruppe ist mit über 138.000 Wohnungen einer der größten Vermieter in Hamburg.
Viele Mieter stellen sich daher die Frage, ob und unter welchen Bedingungen eine Untervermietung einer Saga Wohnung möglich ist. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen für Mieter zusammen.
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Was ist eine Untervermietung?
Unter einer Untervermietung versteht man, wenn der Hauptmieter einen Teil der gemieteten Wohnung oder einzelne Zimmer eines Untermieters überlässt. Der Untermieter schließt dabei einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter ab, nicht mit dem eigentlichen Vermieter.
Der Hauptmieter bleibt auch bei einer Untervermietung voll dafür verantwortlich, dass die Pflichten aus dem Mietvertrag mit dem Vermieter erfüllt werden, insbesondere die fristgerechte Zahlung der Miete. Zwischen Vermieter und Untermieter besteht kein direktes Vertragsverhältnis.
Ist eine Untervermietung bei der Saga erlaubt?
Die SAGA erlaubt grundsätzlich eine teilweise Untervermietung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine vollständige Untervermietung der gesamten Wohnung ist laut den Bestimmungen der SAGA jedoch nicht gestattet.
Der Hauptmieter benötigt in jedem Fall die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Vermieters für die Untervermietung. Ohne Genehmigung ist die Untervermietung nicht zulässig.
Unter welchen Bedingungen erlaubt die Saga eine Untervermietung?
Folgende Bedingungen müssen für eine Genehmigung der Untervermietung durch die SAGA erfüllt sein:
- Es darf keine vollständige Untervermietung der gesamten Wohnung vorliegen. Mindestens ein Zimmer muss vom Hauptmieter selbst bewohnt werden.
- Die Wohnung muss nach Untervermietung angemessenen Wohnraum für die Anzahl der Bewohner bieten. Es darf keine Überbelegung entstehen.
- Der Untermieter muss zuverlässig und kreditwürdig sein. Die SAGA überprüft die Person des Untermieters.
- Der Hauptmieter muss nachvollziehbare Gründe für die Untervermietung angeben, z.B. vorübergehende Abwesenheit.
- Für jeden Untermieter wird ein Untermietzuschlag von derzeit ca. 10 Euro pro Monat fällig.
Die SAGA prüft jeden Antrag auf Untervermietung individuell. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung.
Wie beantragt man als Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung?
Als Mieter müssen Sie einen schriftlichen Antrag mit dem Formular „Untervermietung“ bei der SAGA einreichen. Das Formular finden Sie in zwei Ausfertigungen. Einmal für die SAGA und einmal für die Mietpartei. Den Saga-Untermietvertrag können Sie hier herunterladen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Ihre Kontaktdaten als Hauptmieter
- Daten zur untervermietenden Wohnung (Adresse, Zimmeranzahl)
- Zeitraum der geplanten Untervermietung
- Kontaktdaten und Informationen zur Bonität des Untermieters
- Nachweis der Registrierung des Untermieters beim Einwohnermeldeamt
- Begründung für die Untervermietung
Die Bearbeitungsdauer beim Vermieter beträgt ca. 4 Wochen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird.
Was passiert bei einer Untervermietung ohne Erlaubnis?
Eine Untervermietung ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar. In diesem Fall kann der Vermieter folgende Maßnahmen ergreifen:
- Abmahnung des Mieters
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Räumungsklage gegen den Mieter
- Schadenersatzforderungen gegen den Mieter
Zudem wird der Mieter für weitere Anmietungen von SAGA-Wohnungen gesperrt. Die unerlaubte Untervermietung kann auch zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Mieter riskieren hohe Kosten durch eine Untervermietung ohne Erlaubnis.
Was gilt steuerlich bei einer Untervermietung?
Die Einnahmen aus der Untervermietung sind steuerpflichtig. Der Untermietzuschlag muss in der Steuererklärung in Anlage V angegeben werden.
Von den Mieteinnahmen können anteilige Kosten abgesetzt werden, z.B. für Renovierungen oder Reparaturen im untervermieteten Zimmer. Überschreiten die Mieteinnahmen die absetzbaren Werbungskosten, unterliegt der Gewinn der Einkommenssteuer.
Besonderheiten bei Untervermietung an Familienangehörige
Möchte der Mieter ein Kind, den Ehepartner oder Lebenspartner in die Wohnung aufnehmen, gelten Sonderregeln. Hier ist keine Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Allerdings darf nur die Nebenkostenpauschale angepasst werden, kein weiterer Untermietzuschlag verlangt werden.
Tipps für Hauptmieter bei der Untervermietung
Als Hauptmieter sollten Sie bei einer Untervermietung bestimmte Tipps beachten:
- Untermietvertrag schriftlich abschließen und aufbewahren
- Regeln zur Nutzung der Wohnung und Gemeinschaftsräume festlegen
- Untermieter bei Einwohnermeldeamt anmelden
- Untermieter in Nebenkostenabrechnung aufnehmen
- Untermieter in Hausratversicherung einschließen
- Bei Auszug Untermieters Wohnung überprüfen und Renovierungsbedarf dokumentieren
- Steuererklärung nicht vergessen
Kündigung und Auszug des Untermieters
Endet das Untermietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung des Hauptmieters, muss der Untermieter am Ende der Kündigungsfrist ausziehen.
Kündigt jedoch der Vermieter das Hauptmietverhältnis oder wird der Hauptmieter zwangsgeräumt, wird dadurch das Untermietverhältnis nicht berührt. Der Untermieter kann in der Wohnung bleiben und hat sogar das Recht auf Abschluss eines direkten Mietvertrags mit dem Vermieter.
Fazit
Die SAGA ermöglicht ihren Mietern grundsätzlich eine teilweise Untervermietung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste Voraussetzung ist die Erlaubnis des Vermieters, die schriftlich eingeholt werden muss.
Eine Untervermietung ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und kann schwerwiegende Folgen haben. Mieter sollten die Untervermietung daher immer mit der SAGA absprechen und die Regeln beachten, um Ärger zu vermeiden. Mit der nötigen Sorgfalt ist eine Untervermietung aber eine echte Möglichkeit, die Mietkosten einer SAGA-Wohnung zu reduzieren.
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