Sie haben eine Überweisung getätigt und möchten diese rückgängig machen? Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.
Eine Überweisung zurückzuholen ist gar nicht so einfach. Anders als bei Lastschriften gibt es bei Überweisungen keine generelle Frist, innerhalb derer man das Geld problemlos zurückbuchen lassen kann.
Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, eine fehlerhafte Überweisung rückgängig zu machen.
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Wann kann ich eine Überweisung zurückholen?
Grundsätzlich gilt: Eine getätigte Überweisung ist ein unwiderruflicher Zahlungsauftrag. Das heißt, sobald die Überweisung bei der Bank eingegangen ist, kann man sie nicht mehr ohne Weiteres stoppen.
Es gibt aber drei Ausnahmen, bei denen eine Rückholung möglich ist:
- Noch vor der Ausführung: Solange die Überweisung noch nicht ausgeführt und das Geld noch nicht abgebucht wurde, kann man sie noch stoppen.
- Innerhalb der Ausführungsfrist: Laut Gesetz müssen Überweisungen innerhalb von maximal einem Tag ausgeführt werden. Innerhalb dieses Zeitraums ist ein Rückruf oft noch möglich.
- Mit Zustimmung des Empfängers: Der Überweisungsempfänger kann freiwillig zustimmen, dass das Geld zurücküberwiesen wird.
Schnelles Handeln ist in jedem Fall entscheidend! Je früher man mit der Bank Kontakt aufnimmt, desto höher sind die Chancen, das Geld zurückzuholen.
Schritt 1: Sofort mit der Bank in Verbindung setzen
Sobald man einen Fehler bei einer Überweisung bemerkt, sollte man umgehend seine Bank kontaktieren – am besten telefonisch. Die meisten Banken haben hierfür eine eigene Rückruf-Hotline.
Folgende Angaben benötigt die Bank:
- Kontonummer und Name des Überweisenden
- IBAN und Name des Empfängers
- Überweisungsbetrag
- Datum der Überweisung
- Grund für den Rückruf (z.B. Tippfehler, Betrugsverdacht)
Die Bank leitet dann die Rückabwicklung in die Wege. Je nach Fall kann dies aber einige Zeit dauern. Eine Garantie auf Erfolg gibt die Bank in der Regel nicht.
Schritt 2: Rückbuchungsauftrag über das Online-Banking
Viele Banken bieten auch die Möglichkeit, die Rückholung direkt selbst über das Online-Banking zu veranlassen.
Dafür loggt man sich in das Online-Banking ein, sucht die fehlerhafte Überweisung und wählt in der Regel die Option „Rückruf“ oder „Überweisung zurückholen“. Anschließend werden noch einmal alle Daten abgefragt.
Auch hier gilt: Je eher, desto besser! Denn die Online-Rückholung funktioniert nur, solange die Überweisung noch nicht ausgeführt wurde.
Schritt 3: Gebühren für die Rücküberweisung einplanen
Egal ob die Bank den Rückruf übernimmt oder man ihn selbst online veranlasst: In der Regel fallen Gebühren an. Die Höhe ist von Bank zu Bank unterschiedlich, meistens sind es aber um die 10-30 Euro.
Diese Gebühren werden fällig, auch wenn die Rückholung nicht klappt. Deshalb sollte man genau abwägen, ob sich der Aufwand lohnt oder ob es günstiger ist, den Empfänger um eine Rücküberweisung zu bitten.
Schritt 4: Empfänger um Rücküberweisung bitten
Ist die Überweisung bereits beim Empfänger eingegangen, bleibt nur noch, nett um eine Rücküberweisung zu bitten.
Viele ehrliche Finder überweisen fehlerhafte Beträge zurück, wenn sie vom Versehen erfahren. Es schadet also nicht, es zumindest zu versuchen.
Am besten per E-Mail, Brief oder Telefon Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt schildern. Eventuell auch Belege, wie Kontoauszüge, beifügen.
Allerdings ist der Empfänger nicht verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen. Ohne seine Zustimmung bleibt nur der Klageweg.
Wann muss die Bank eine Überweisung zurückholen?
Laut Gesetz muss die Bank in bestimmten Fällen eine Überweisung zurückholen oder Schadensersatz leisten:
- Bei nicht autorisierten Überweisungen, z.B. nach Phishing oder Bankdaten-Diebstahl
- Bei einer fehlerhaften Überweisung durch die Bank
- Bei Betrugsverdacht, wenn die Bank keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat
- Bei verspäteter Ausführung einer Überweisung
Die Details sind in § 675x BGB geregelt. Die Bank kommt allerdings um eine Rückerstattung herum, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat.
Besonderheit: Auslandsüberweisungen zurückholen
Bei Auslandsüberweisungen gelten teilweise andere Fristen. Die EU-Überweisung ist zwar auch hier nur bis zur Ausführung widerrufbar, es fehlt aber die 1-Tages-Frist.
Bei Überweisungen in Länder außerhalb der EU gibt es oft überhaupt keine Vorgaben zu Ausführungsfristen. Theoretisch ist ein Rückruf daher noch nach Tagen oder Wochen möglich.
Allerdings kann es je nach Land schwierig sein, das Geld zurück zu transferieren. Ohne Mitwirkung der Empfängerbank geht es meist nicht.
Tipps, um Überweisungsfehler zu vermeiden
Damit es gar nicht erst zu fehlerhaften Überweisungen kommt, gibt es einige Vorkehrungen:
- IBAN und Empfänger genau überprüfen: Am besten IBAN und Name nochmal gegenchecken, bevor man die TAN eingibt.
- Zweites Gerät für Freigabe nutzen: Die Überweisung auf einem anderen Gerät oder Browser nochmal kontrollieren.
- Überweisungslimit festlegen: Bei der Bank ein tägliches oder monatliches Limit für Überweisungen einrichten.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung: Zusätzliche Sicherheit durch eine 2FA-App oder SMS-TAN.
- Push-TAN nutzen: Damit werden Überweisungsdaten nochmal auf dem Smartphone angezeigt.
- FinTechs mit Rückholfunktion: Manche Direktbanken bieten automatische Rückrufe bei Fehlüberweisungen.
Fazit: Rasch handeln ist bei Rückholung entscheidend
Eine fehlerhafte Überweisung zurückzuholen ist schwierig, aber nicht unmöglich. Mit schnellem Handeln, dem Rückholservice der Bank und etwas Glück bekommt man sein Geld zurück.
Ansonsten bleibt nur der Weg über den Empfänger oder im Zweifel ein Gerichtsverfahren. Deshalb ist es wichtig, Überweisungen immer sorgfältig zu prüfen und Betrugsmaschen zu kennen.
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