Kfz-Steuer berechnen – so wird’s gemacht

Erfahren Sie, wie Sie die Kfz-Steuer einfach berechnen. Wir zeigen Ihnen, welche Faktoren eine Rolle spielen und wie Sie die genaue Summe herausfinden.

Kfz-Steuer berechnen - so wird’s gemacht

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine wichtige Komponente der Autokosten in Deutschland. Sie wird jährlich erhoben und richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Fahrzeugart, Antriebsart, Hubraum und CO2-Ausstoß.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur Berechnung der Kfz-Steuer und wie Sie die Höhe Ihrer individuellen Steuerlast ermitteln können.


Tipp

Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Unsere Empfehlung:
Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>

Grundlagen der Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer dient dem Staat als Einnahmequelle und soll gleichzeitig Anreize für umweltfreundlichere Fahrzeuge schaffen. Aktuell nimmt der deutsche Staat jährlich rund 9,5 Milliarden Euro durch die Kfz-Steuer ein. Die genauen Berechnungsgrundlagen sind im Kraftfahrzeugsteuergesetz festgelegt.

Einflussfaktoren auf die Steuerhöhe

Folgende Hauptfaktoren bestimmen die Höhe der Kfz-Steuer:

  • Fahrzeugart (z.B. PKW, Motorrad, LKW)
  • Antriebsart (Benzin, Diesel, Elektro)
  • Hubraum des Motors
  • CO2-Ausstoß
  • Erstzulassungsdatum
  • Schadstoffklasse

Grundsätzlich gilt: Je größer und schwerer ein Fahrzeug ist und je mehr Schadstoffe es ausstößt, desto höher fällt in der Regel die Steuer aus.

Berechnung der Kfz-Steuer für PKW

Die Berechnung der Kfz-Steuer für Personenkraftwagen erfolgt in mehreren Schritten und hängt vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs ab.

Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009

Für PKW, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Komponenten zusammen:

  1. Hubraumbezogener Sockelbetrag
  2. CO2-abhängiger Zuschlag

Hubraumbezogener Sockelbetrag

Der Sockelbetrag wird wie folgt berechnet:

  • Benzinmotoren: 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum
  • Dieselmotoren: 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum

CO2-abhängiger Zuschlag

Zusätzlich zum Sockelbetrag wird ein Zuschlag basierend auf dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs erhoben. Dabei gilt eine Freigrenze von 95 g CO2 pro Kilometer. Für jedes Gramm CO2 über dieser Grenze werden zusätzlich 2,00 Euro fällig.

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 2011 liegt die Freigrenze bei 120 g/km, für Erstzulassungen bis 2013 bei 110 g/km.

Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gilt eine neue, stärker am CO2-Ausstoß orientierte Berechnungsmethode. Der hubraumbezogene Sockelbetrag bleibt unverändert, aber der CO2-abhängige Zuschlag wird nun in Stufen berechnet:

CO2-AusstoßSteuer pro g CO2/km (ab 95 g)
über 95 g/km bis zu 115 g/km2,00 Euro
über 115 g/km bis zu 135 g/km2,20 Euro
über 135 g/km bis zu 155 g/km2,50 Euro
über 155 g/km bis zu 175 g/km2,90 Euro
über 175 g/km bis zu 195 g/km3,40 Euro
über 195 g/km4,00 Euro

Diese Staffelung soll einen stärkeren Anreiz für den Kauf emissionsarmer Fahrzeuge schaffen.

Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009

Für ältere Fahrzeuge gelten andere Berechnungsmethoden:

  • Erstzulassung bis 4. November 2008: Berechnung nach Hubraum und Schadstoffklasse
  • Erstzulassung zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009: Günstigerprüfung zwischen alter und neuer Berechnungsmethode

Beispielrechnung für einen PKW

Nehmen wir an, Sie besitzen einen Benziner mit folgenden Daten:

  • Hubraum: 1500 cm³
  • CO2-Ausstoß: 135 g/km
  • Erstzulassung: 1. März 2022

Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Hubraumbezogener Sockelbetrag:
    15 × 2,00 Euro = 30,00 Euro
  2. CO2-abhängiger Zuschlag:
  • 95 g/km sind steuerfrei
  • Für die restlichen 40 g/km gilt:
    20 g × 2,00 Euro = 40,00 Euro
    20 g × 2,20 Euro = 44,00 Euro

Gesamtsteuer pro Jahr: 30,00 + 40,00 + 44,00 = 114,00 Euro

Kfz-Steuer für andere Fahrzeugarten

Motorräder

Für Motorräder gilt eine vereinfachte Berechnungsmethode. Leichtkrafträder mit einem Hubraum unter 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11 kW sind von der Kfz-Steuer befreit. Für alle anderen Motorräder beträgt die Steuer 1,84 Euro je angefangene 25 cm³ Hubraum.

LKW

Bei Lastkraftwagen ist das zulässige Gesamtgewicht neben der Schadstoff- und Geräuschklasse entscheidend für die Steuerberechnung. Der Steuerbetrag wird in 200 kg-Schritten ab einem Wert von 6,42 Euro je angefangene 200 Kilogramm berechnet.

Leichtfahrzeuge

Zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge wie Quads, Buggys und Trikes werden steuerrechtlich als PKW behandelt. Die Steuer variiert je nach Schadstoffausstoß, Hubraum und Antriebsart.

Sonderregelungen und Ausnahmen

Elektrofahrzeuge

Um die Attraktivität von Elektroautos zu steigern, sind reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Dies gilt nicht für Hybridfahrzeuge, die sowohl einen Elektro- als auch einen Verbrennungsmotor besitzen.

Oldtimer

Fahrzeuge, die als historisch eingestuft sind (in der Regel 30 Jahre alt oder älter), können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden. Für diese Fahrzeuge gilt ein pauschaler Steuersatz von 191 Euro pro Jahr, unabhängig von Hubraum und Emissionen.

Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit bestimmten Behinderungen gibt es Ermäßigungen oder sogar vollständige Befreiungen von der Kfz-Steuer. Die genauen Bedingungen hierfür sind im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt.

Möglichkeiten zur Steuerersparnis

Es gibt verschiedene Wege, um bei der Kfz-Steuer zu sparen:

  1. Wahl eines emissionsarmen Fahrzeugs: Je niedriger der CO2-Ausstoß, desto geringer die Steuer.
  2. Kleinere Motoren: Fahrzeuge mit geringerem Hubraum werden niedriger besteuert.
  3. Umrüstung auf alternative Antriebe: Die Umrüstung eines Fahrzeugs auf Gas kann zu Steuervergünstigungen führen.
  4. Abmeldung bei längerer Nichtnutzung: Wird ein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet, entfällt die Steuerpflicht für diesen Zeitraum.
  5. Wechsel zu einem Elektrofahrzeug: Reine Elektroautos sind bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit.

Praktische Tipps zur Berechnung

Um die genaue Höhe Ihrer Kfz-Steuer zu ermitteln, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Online-Rechner: Zahlreiche Websites bieten kostenlose Kfz-Steuer-Rechner an. Der Rechner des Bundesfinanzministeriums gilt als besonders zuverlässig.
  2. Zulassungsbescheinigung: In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) finden Sie alle relevanten Daten für die Berechnung.
  3. Fahrzeughändler oder Hersteller: Bei Neuwagen können Sie die zu erwartende Steuerhöhe beim Händler oder Hersteller erfragen.
  4. Finanzamt: Im Zweifelsfall können Sie sich auch direkt an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Fazit und Ausblick

Die Berechnung der Kfz-Steuer mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, folgt aber einem logischen System. Mit den richtigen Informationen und Hilfsmitteln lässt sich die Steuerhöhe für jedes Fahrzeug einfach ermitteln.

Zukünftig ist davon auszugehen, dass die Kfz-Steuer weiterhin als Lenkungsinstrument genutzt wird, um den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern. Autofahrer sollten daher bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs neben den Anschaffungskosten auch die laufenden Kosten wie die Kfz-Steuer berücksichtigen.

Die Kenntnis der Berechnungsgrundlagen kann nicht nur bei der Budgetplanung helfen, sondern auch bei der Entscheidung für ein neues Fahrzeug. Ein vermeintlich günstiges Auto mit hohem Verbrauch kann sich durch höhere Steuern und Kraftstoffkosten langfristig als teurer erweisen als ein sparsameres Modell mit höherem Anschaffungspreis.

Letztendlich trägt jeder Autofahrer durch die Zahlung der Kfz-Steuer zur Finanzierung der Infrastruktur und zum Umweltschutz bei. Ein bewusster Umgang mit diesem Thema kann sowohl dem eigenen Geldbeutel als auch der Umwelt zugutekommen.


Tipp

Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Unsere Empfehlung:
Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>