Kfz Steuer: Hauptzollamt Ermächtigung zur Abbuchung

Erfahren Sie, wie Sie dem Hauptzollamt eine Ermächtigung zur Abbuchung der Kfz-Steuer erteilen und so den Zahlungsprozess vereinfachen können.

Kfz Steuer Hauptzollamt Ermächtigung zur Abbuchung

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle des Bundes und betrifft alle Halter von zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland. Um den Einzug dieser Steuer zu vereinfachen, wurde das SEPA-Lastschriftmandat eingeführt.

In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Kfz-Steuer und das Lastschriftverfahren.


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Grundlagen der Kfz-Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland für alle zugelassenen Fahrzeuge erhoben und dient unter anderem der Förderung klimafreundlicher Mobilität. Sie fällt jährlich an und muss von jedem Fahrzeughalter entrichtet werden. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Hubraum des Motors
  • CO₂-Emissionen
  • Fahrzeugtyp
  • Antriebsart
  • Erstzulassungsdatum

Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 berechnet sich die Kfz-Steuer aus einem Sockelbetrag pro 100 cm³ Hubraum (2 Euro für Benziner, 9,50 Euro für Diesel) plus einem CO₂-abhängigen Zuschlag.

Das SEPA-Lastschriftmandat

Seit dem 1. Februar 2014 muss für jede Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgegeben werden. Dieses Mandat ermächtigt die Zollverwaltung, die fällige Kfz-Steuer direkt vom Konto des Fahrzeughalters oder eines von ihm benannten Kontoinhabers einzuziehen.

Wichtige Punkte zum SEPA-Lastschriftmandat:

  1. Es muss im Original vorgelegt oder vor Ort ausgefüllt werden.
  2. Zwei Unterschriften sind erforderlich: vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter.
  3. IBAN und BIC müssen angegeben werden.
  4. Das ausgefüllte Mandat darf nachträglich nicht mehr verändert werden.

Ablauf der Kfz-Steuer-Abbuchung

Nach Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats läuft der Prozess wie folgt ab:

  1. Der Fahrzeughalter erhält einen Steuerbescheid vom zuständigen Hauptzollamt.
  2. Die Steuer wird in der Regel für 12 Monate im Voraus abgebucht.
  3. Bei Saisonzulassungen kann der Zeitraum kürzer sein.
  4. Der Steuerbescheid bleibt gültig, bis ein Abmelde- oder Änderungsbescheid ergeht.

Besonderheiten und Ausnahmen

Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge genießen eine Sonderstellung bei der Kfz-Steuer:

  • Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 sind für bis zu zehn Jahre von der Steuer befreit.
  • Die Befreiung gilt maximal bis Ende 2030.
  • Nach Ablauf der Befreiung wird nur die Hälfte der regulären Steuer fällig.

Hybridfahrzeuge

Plug-in-Hybride werden nach ihrem CO₂-Ausstoß besteuert, wobei der emissionsfreie Anteil des Fahrzeugs eine Steuerreduktion bewirken kann.

Oldtimer

Für Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt eine pauschale Besteuerung.

Änderungen und Entwicklungen für 2025

Für das Jahr 2025 sind einige relevante Änderungen geplant:

  1. Die CO₂-Steuer steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne CO₂, was zu einer Erhöhung der Kraftstoffpreise um etwa 3 Cent pro Liter führen wird.
  2. Die Quotenverpflichtung für die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) soll auf 10,5 Prozent angehoben werden.
  3. Für Elektrofahrzeuge mit einem CO₂-Wert unter 95 g/km gilt bis Ende 2025 weiterhin ein jährlicher Steuerfreibetrag von 30 Euro.

Praktische Tipps für Fahrzeughalter

Ausfüllen des SEPA-Lastschriftmandats

Beim Ausfüllen des SEPA-Lastschriftmandats sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Verwenden Sie das aktuelle Formular 032021 des Zolls.
  2. Geben Sie die Postleitzahl des Fahrzeughalters ein, um das zuständige Hauptzollamt zu ermitteln.
  3. Füllen Sie alle grau unterlegten Felder vollständig aus.
  4. Tragen Sie die IBAN korrekt ein (in Deutschland: DE + 20 Ziffern).
  5. Vermerken Sie das Datum der Zulassung auf den aktuellen Fahrzeughalter im Feld „S26“.
  6. Unterschreiben Sie das Formular entsprechend (Kontoinhaber und ggf. Fahrzeughalter).

Einreichung des Mandats

Nach dem Ausfüllen und Unterschreiben haben Sie folgende Möglichkeiten zur Einreichung:

  • Per Post an das zuständige Hauptzollamt
  • Per Fax
  • Per E-Mail (beachten Sie dabei mögliche Sicherheitsrisiken)

Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Hauptzollamts finden Sie auf der offiziellen Website des Zolls.

Online-Erteilung des Mandats

Alternativ können Sie das SEPA-Mandat auch online über das Zoll-Portal erteilen oder ändern. Dafür benötigen Sie:

  1. Eine Registrierung auf www.zoll-portal.de
  2. Ein ELSTER-Zertifikat oder einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  3. Nach der Anmeldung finden Sie die Funktion unter dem Reiter „Dienstleistungen“

Steueroptimierung und Sparmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kfz-Steuer zu optimieren:

  1. Wahl eines emissionsarmen Fahrzeugs: Fahrzeuge mit geringem CO₂-Ausstoß werden steuerlich begünstigt.
  2. Saisonkennzeichen: Für Fahrzeuge, die nur zeitweise genutzt werden, kann ein Saisonkennzeichen Steuern sparen.
  3. Nachrüstung: In einigen Fällen kann eine technische Nachrüstung zu einer günstigeren Einstufung in der Schadstoffklasse führen.
  4. Elektrofahrzeuge: Die zehnjährige Steuerbefreiung für E-Autos bietet erhebliches Sparpotenzial.
  5. THG-Quote: Halter von Elektrofahrzeugen können durch den Verkauf ihrer THG-Quote zusätzliche Einnahmen generieren.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer und zum Lastschriftverfahren

F: Wer muss die Kfz-Steuer zahlen?
A: Die Kfz-Steuer muss vom Halter des Fahrzeugs gezahlt werden, also der Person, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingetragen ist.

F: Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Elektroauto?
A: Elektroautos sind bis 2030 komplett von der Kfz-Steuer befreit. Danach wird eine Steuer erhoben, die jedoch unter der von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor liegen wird.

F: Was passiert, wenn ich das SEPA-Lastschriftmandat nicht erteile?
A: Ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden.

F: Kann ich das SEPA-Lastschriftmandat auch für mehrere Fahrzeuge nutzen?
A: Für Halter mit vielen Fahrzeugen gibt es die Möglichkeit eines Großkundenmandats. Dieses muss beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.

F: Was muss ich tun, wenn sich meine Bankverbindung ändert?
A: Bei Änderungen der Bankverbindung müssen Sie das zuständige Hauptzollamt informieren und ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Fazit

Die Kfz-Steuer und das damit verbundene SEPA-Lastschriftmandat sind wichtige Aspekte für jeden Fahrzeughalter in Deutschland. Mit der zunehmenden Fokussierung auf Klimaschutz und Emissionsreduzierung ist zu erwarten, dass die Kfz-Steuer auch in Zukunft ein Instrument zur Steuerung des Fahrzeugmarktes bleiben wird.

Die geplanten Änderungen für 2025, insbesondere die Erhöhung der CO₂-Steuer, zeigen die Richtung an: Umweltfreundliche Fahrzeuge werden weiterhin begünstigt, während Fahrzeuge mit hohem Verbrauch und Emissionen stärker belastet werden. Fahrzeughalter sollten diese Entwicklungen bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge berücksichtigen und sich über Möglichkeiten zur Steueroptimierung informieren.

Das SEPA-Lastschriftverfahren bleibt ein wichtiger Bestandteil der Kfz-Steuer-Verwaltung und erleichtert den Einzug der Steuer sowohl für die Behörden als auch für die Fahrzeughalter. Die korrekte und rechtzeitige Erteilung des Mandats ist daher von großer Bedeutung für einen reibungslosen Ablauf bei der Fahrzeugzulassung und -nutzung.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Kfz-Steuer und das zugehörige Lastschriftverfahren zwar bürokratische Hürden darstellen können, aber mit dem richtigen Wissen und einer guten Vorbereitung gut zu bewältigen sind. Fahrzeughalter sollten sich regelmäßig über Änderungen informieren und bei Fragen oder Unklarheiten nicht zögern, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.


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