Negative SCHUFA-Einträge – was steht drin?

Was verraten negative SCHUFA-Einträge über Ihre Zahlungsfähigkeit, wie gelangen sie dorthin – und was bedeutet das konkret für Ihre finanzielle Zukunft?

Negative SCHUFA-Einträge – was steht drin

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die bekannteste Auskunftei Deutschlands und spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Bonität von Privatpersonen.

Negative SCHUFA-Einträge sind für viele Verbraucher ein Schreckgespenst: Sie können den Zugang zu Krediten, Mietwohnungen und Verträgen erheblich erschweren.


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Doch was steht eigentlich in einem negativen SCHUFA-Eintrag? Wie kommt es dazu, welche Daten werden gespeichert und welche Konsequenzen drohen? Der folgende Artikel liefert einen umfassenden Überblick und klärt über Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten auf.

Was ist die SCHUFA und welche Daten werden gespeichert?

Die SCHUFA sammelt und speichert personenbezogene Daten von Verbrauchern, um Unternehmen und Gläubiger vor Zahlungsausfällen zu schützen. Zu den gespeicherten Informationen zählen:

  • Name, Geburtsdatum und -ort
  • Aktuelle und frühere Anschriften
  • Informationen zu Bankkonten, Kreditkarten, Krediten, Leasingverträgen, Handyverträgen und Versandhandelskonten
  • Angaben zu Zahlungsausfällen, Mahnungen und gerichtlichen Maßnahmen

Diese Daten werden genutzt, um einen sogenannten SCHUFA-Score zu berechnen, der die Wahrscheinlichkeit angibt, mit der eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Was ist ein negativer SCHUFA-Eintrag?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist ein sogenanntes Negativmerkmal, das auf ein vertragswidriges Verhalten oder eine Zahlungsstörung hinweist. Er signalisiert Banken, Vermietern und anderen Vertragspartnern, dass ein erhöhtes Risiko eines Zahlungsausfalls besteht.

Beispiele für negative SCHUFA-Einträge:

  • Nicht bezahlte, fällige und unbestrittene Forderungen nach mehrfacher Mahnung
  • Gerichtliche Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheide oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Kündigung eines Kredits durch die Bank wegen Zahlungsrückständen

Wie kommt es zu einem negativen SCHUFA-Eintrag?

Nicht jede vergessene oder verspätet bezahlte Rechnung führt sofort zu einem negativen Eintrag. Die SCHUFA und ihre Vertragspartner müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor ein Negativmerkmal gemeldet werden darf:

Kriterien für einen negativen Eintrag:

  • Mindestens zwei schriftliche Mahnungen innerhalb von vier Wochen
  • In den Mahnungen muss ein negativer SCHUFA-Eintrag angekündigt werden
  • Die Forderung ist unbestritten (es wurde kein Widerspruch eingelegt)
  • Die Rechnung inklusive Mahngebühren wurde bis zur Meldung nicht beglichen

Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, darf der Gläubiger die Information an die SCHUFA weitergeben.

Weitere Gründe für einen negativen Eintrag:

  • Ein gerichtlicher Mahnbescheid wurde zugestellt und nicht widersprochen
  • Ein Vollstreckungsbescheid wurde erlassen
  • Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung („Offenbarungseid“)
  • Ein Antrag auf Privatinsolvenz

Was steht konkret in einem negativen SCHUFA-Eintrag?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag enthält folgende Informationen:

  • Art der Forderung (z. B. Kredit, Handyvertrag, Versandhandelskonto)
  • Name des Gläubigers (z. B. Bank, Telekommunikationsanbieter)
  • Höhe des offenen Betrags
  • Datum der Fälligkeit und Mahnungen
  • Datum der Meldung an die SCHUFA
  • Art des Negativmerkmals (z. B. „gerichtliches Mahnverfahren“, „Kreditkündigung“, „Privatinsolvenz“)
  • Status der Forderung (offen, erledigt, zurückgezahlt)

Diese Angaben sind für Vertragspartner sichtbar, die eine Bonitätsauskunft einholen, und beeinflussen den SCHUFA-Score negativ.

Welche Folgen hat ein negativer SCHUFA-Eintrag?

Ein negativer Eintrag kann weitreichende Konsequenzen haben:

  • Kredite: Banken lehnen Kreditanfragen oft ab oder vergeben sie nur zu schlechteren Konditionen.
  • Mietwohnungen: Vermieter bevorzugen Bewerber mit positiver SCHUFA-Auskunft. Ein negativer Eintrag kann die Wohnungssuche massiv erschweren.
  • Mobilfunk- und Leasingverträge: Unternehmen verweigern häufig Verträge oder bieten nur Prepaid-Modelle an.
  • Ratenzahlungen und Online-Käufe: Viele Händler lehnen Ratenkäufe oder Rechnungskäufe ab.

Der negative Eintrag signalisiert ein erhöhtes Ausfallrisiko, wodurch Vertragspartner vorsichtiger werden.

Wie lange bleibt ein negativer SCHUFA-Eintrag bestehen?

Die Löschfristen für negative Einträge sind gesetzlich geregelt und hängen von der Art des Eintrags ab:

  • Erledigte Forderungen: Drei Jahre nach Begleichung der Schuld, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Rückzahlung.
  • Privatinsolvenz: Drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
  • Nicht titulierte Forderungen: Drei Jahre nach Eintragung, sofern sie nicht beglichen wurden.
  • Gerichtliche Maßnahmen: Ebenfalls drei Jahre nach Abschluss.

Falsche oder unberechtigte Einträge können jederzeit gelöscht werden, sobald der Fehler nachgewiesen ist.

Was kann man gegen einen negativen SCHUFA-Eintrag tun?

1. Eintrag prüfen: Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal jährlich kostenlos eine SCHUFA-Selbstauskunft anzufordern, um die gespeicherten Daten zu überprüfen.

2. Fehlerhafte Einträge löschen lassen: Sind die Daten falsch, veraltet oder unberechtigt, kann man eine Löschung direkt bei der SCHUFA oder beim Gläubiger beantragen.

3. Forderungen begleichen: Offene Forderungen sollten so schnell wie möglich bezahlt werden. Nach der Begleichung kann der Gläubiger die Erledigung an die SCHUFA melden.

4. Nach Ablauf der Fristen Löschung beantragen: Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden Einträge automatisch gelöscht. Ist dies nicht der Fall, kann eine Löschung beantragt werden.

Häufige Irrtümer rund um negative SCHUFA-Einträge

  • Nicht jede Mahnung führt zu einem Eintrag: Erst nach mehreren Mahnungen und bei unbestrittener Forderung droht ein negativer Eintrag.
  • Positive Einträge sind nicht schlecht: Auch die Aufnahme eines Kredits ist zunächst ein neutraler oder positiver Eintrag, solange die Raten pünktlich gezahlt werden.
  • Kredit trotz negativem Eintrag möglich: Einige Anbieter vergeben Kredite trotz negativer SCHUFA, allerdings meist zu schlechteren Konditionen und mit Vorsicht zu genießen.
  • Löschung ist möglich: Falsche, veraltete oder unberechtigte Einträge können gelöscht werden.

Tipps zum Umgang mit der SCHUFA

  • Regelmäßig Auskunft einholen: So behalten Sie den Überblick über Ihre Bonität und erkennen Fehler frühzeitig.
  • Rechnungen und Kreditraten pünktlich bezahlen: So vermeiden Sie negative Einträge und verbessern Ihren Score.
  • Unberechtigte Forderungen sofort widersprechen: Nur unbestrittene Forderungen dürfen gemeldet werden.
  • Seriöse Anbieter wählen: Vorsicht vor unseriösen Kreditangeboten ohne SCHUFA-Prüfung.

Fazit

Negative SCHUFA-Einträge sind mehr als nur ein Zahlendreher in einer Datenbank – sie können das Leben in vielen Bereichen erschweren. Sie entstehen in der Regel nur bei wiederholtem, unbestrittenem Zahlungsverzug oder bei gerichtlichen Maßnahmen. Im Eintrag selbst stehen Art, Höhe und Status der Forderung sowie der Gläubiger und das Datum der Meldung.

Die Folgen reichen von erschwertem Zugang zu Krediten und Mietwohnungen bis hin zu Problemen bei alltäglichen Vertragsabschlüssen. Verbraucher sollten ihre SCHUFA-Daten regelmäßig prüfen, Fehler umgehend korrigieren lassen und Zahlungsrückstände vermeiden, um ihre finanzielle Handlungsfreiheit zu sichern.


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