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Schufa Auskunft für den Arbeitgeber?

Kategorie: Schufa

Keine Seltenheit, dass ein Arbeitgeber eine Schufa Auskunft verlangt! Hat der neue Arbeitgeber das Recht von mir eine Auskunft zu verlangen oder eher nicht?

Laut der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist es unzulässig, wenn der Arbeitgeber eine Schufa Auskunft oder ein polizeiliches Führungszeugnis von einem Arbeitssuchenden verlangt. Da in den beiden Auskünften Daten gespeichert sein können die der Arbeitsställe nicht relevant sind sprich nicht von Bedeutung sein können und somit der Arbeitssuchende seine privaten finanziellen Daten Preisgeben müsste.

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Der Arbeitgeber hat das Recht Ihnen Fragen zu stellen, die von Bedeutung für die zu besetzende Position sind. Andere Fragen, die dem Arbeitsprofil nicht entsprechen, müssen nicht beantwortet werden – als Beispiel: Fragen ob Sie schon mal ein Verkehrsdelikt begangen haben sich aber als eine Schreibkraft bewerben.

Natürlich gibt es aber Fälle, wo Leute berichtet haben, dass der neue Arbeitgeber offen gesagt hat, er möchte eine Schufa Auskunft des Arbeitnehmers sehen, ob eventuelle Lohnpfändungen vorliegen könnten.

Wenn der neuer Arbeitgeber eine Auskunft von Ihnen verlangt, können Sie sich weigern und auf die Rechtssprechung des BAG hinweisen. Wo dadurch der Arbeitgeber Ihnen die Position nicht vergeben würde im Zusammenhang auf die Verweigerung der Auskunft. Dieser würde natürlich nie dies als Grund nennen und Sie könnten es auch nie Beweisen, um eventuell rechtlich vorzugehen.

Doch sind wir mal ehrlich, wer würde in einer Firma Arbeiten, welche man beim Arbeitsgericht verklagen musste um eingestellt zu werden! Die Arbeitsatmosphäre wäre das reinste Paradies.

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Stichworte: Arbeitgeber, Auskunft, Schufa

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