Gesetzliche Unfallversicherung – Leistungen kompakt

Wissen Sie, welche Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung bietet und wie sie im Ernstfall für Ihre Sicherheit sorgt? Hier finden Sie die wichtigsten Infos.

Gesetzliche Unfallversicherung – Leistungen kompakt

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein zentrales Element des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie schützt Millionen Beschäftigte vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Doch welche Leistungen erbringt sie konkret? Wer ist versichert, und wie funktioniert das System?

Dieser umfassende Artikel bietet einen kompakten, aber vollständigen Überblick über die Aufgaben, Leistungen und Besonderheiten der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland.


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Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung

Ziele und Aufgaben

Die gesetzliche Unfallversicherung verfolgt drei Hauptziele:

  • Prävention: Verhütung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten durch Aufklärung, Beratung und Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
  • Rehabilitation: Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach einem Versicherungsfall mit allen geeigneten Mitteln.
  • Entschädigung: Finanzielle Unterstützung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen durch Geldleistungen wie Verletztengeld, Renten oder Hinterbliebenenleistungen.

Versicherte Personen

Versichert sind grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten, Auszubildenden, Schüler, Studierende, Kinder in Kindertagesstätten sowie ehrenamtlich Tätige und bestimmte Selbstständige. Die Versicherungspflicht beginnt automatisch mit der Aufnahme der Tätigkeit – eine separate Anmeldung durch den Versicherten ist nicht erforderlich.

Versicherungsfälle

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei:

  • Arbeitsunfällen: Unfälle, die während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Betriebsgelände passieren.
  • Wegeunfällen: Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte.
  • Berufskrankheiten: Erkrankungen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden und in der Berufskrankheitenliste aufgeführt sind.

Träger und Finanzierung

Träger der Unfallversicherung

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind:

  • Gewerbliche Berufsgenossenschaften (für die meisten Unternehmen)
  • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
  • Unfallkassen des Bundes, der Länder und Gemeinden (für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Schüler, Studierende etc.)

Finanzierung

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden ausschließlich von den Arbeitgebern getragen. Beschäftigte müssen keine eigenen Beiträge leisten. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Gefahrenklasse des Betriebs und der Lohnsumme.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung lassen sich in vier große Bereiche gliedern:

Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung sämtliche Kosten für die medizinische Versorgung. Dazu gehören:

  • Erstversorgung, ärztliche und zahnärztliche Behandlung (inklusive Zahnersatz)
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln (z. B. Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie)
  • Versorgung mit Hilfsmitteln (Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel, Anpassung und Ersatz)
  • Häusliche Krankenpflege
  • Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie

Besonderheiten:
Die medizinische Behandlung wird als Sachleistung gewährt. Das bedeutet, der behandelnde Arzt rechnet direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab – Zuzahlungen oder Selbstbehalte fallen für die Versicherten nicht an.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und ihre Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • Beratung und Trainingsmaßnahmen
  • Mobilitätshilfen
  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes (z. B. technische Anpassungen)
  • Zuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung
  • Aus- und Fortbildung, Umschulung

Beispiel: Nach einem schweren Unfall kann ein Arbeitnehmer durch Umschulung oder Anpassung des Arbeitsplatzes eine neue Tätigkeit aufnehmen.

Leistungen zur sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen

Hierzu zählen Maßnahmen, die die soziale Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern:

  • Hilfen zur Wohnung (z. B. behindertengerechter Umbau)
  • Kraftfahrzeughilfe (Anpassung des Fahrzeugs an die Behinderung)
  • Rehabilitationssport
  • Betreuung und Begleitung zur sozialen Integration

Geldleistungen

Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt verschiedene Geldleistungen, um Einkommensverluste oder zusätzliche Belastungen auszugleichen:

Verletztengeld

  • Wird gezahlt, wenn der Versicherte infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist und kein Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr besteht.
  • Höhe: 80 Prozent des entgangenen Bruttoentgelts, maximal jedoch das Nettoentgelt.
  • Bezugsdauer: Bis zu 78 Wochen.

Übergangsgeld

  • Unterstützung während beruflicher Reha-Maßnahmen, wenn kein Anspruch auf Verletztengeld mehr besteht.

Pflegegeld

  • Bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Versicherungsfalls zahlt die Unfallversicherung ein Pflegegeld.
  • Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und liegt zwischen rund 370 und 1.540 Euro monatlich (je nach Bundesland und Pflegegrad).

Rentenleistungen

  • Verletztenrente: Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent.
  • Höhe: Abhängig vom Grad der Minderung und dem bisherigen Einkommen.
  • Hinterbliebenenrente: Witwen-/Witwer- und Waisenrente im Todesfall infolge eines Versicherungsfalls.
  • Sterbegeld und Überführungskosten: Unterstützung bei Bestattung und Überführung.

Ablauf im Versicherungsfall

Meldung und Feststellung

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall muss der Arbeitgeber den Unfall unverzüglich dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Die weitere Bearbeitung erfolgt durch die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die Leistungen werden in der Regel automatisch gewährt, sobald der Versicherungsfall festgestellt ist – ein gesonderter Antrag ist meist nicht erforderlich.

Behandlung und Reha

Die medizinische Versorgung erfolgt meist durch speziell zugelassene Durchgangsärzte, die auf Unfallmedizin spezialisiert sind. Die Unfallversicherungsträger verfügen über eigene Unfallkliniken und spezielle Reha-Einrichtungen.

Leistungsdauer

Die Leistungen werden so lange erbracht, wie sie medizinisch notwendig sind oder bis die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt bzw. ein stabiler Zustand erreicht ist. Rentenleistungen können dauerhaft gezahlt werden, solange die Voraussetzungen vorliegen.

Prävention und Unfallverhütung

Ein zentrales Anliegen der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Prävention. Die Träger engagieren sich durch:

  • Aufklärung und Beratung der Unternehmen
  • Schulungen und Unterweisungen für Beschäftigte
  • Entwicklung und Kontrolle von Sicherheitsstandards und Vorschriften
  • Förderung von Arbeitsschutzmaßnahmen

Ziel ist es, Unfälle und Berufskrankheiten möglichst zu vermeiden, bevor sie entstehen.

Unterschiede zur privaten Unfallversicherung

MerkmalGesetzliche UnfallversicherungPrivate Unfallversicherung
Versicherte PersonenBeschäftigte, Schüler, Studierende, Kita-Kinder, EhrenamtlicheJeder, der einen Vertrag abschließt
Versicherte RisikenArbeitsunfälle, Wegeunfälle, BerufskrankheitenAlle Unfälle, auch in der Freizeit
BeitragspflichtArbeitgeber zahltVersicherungsnehmer zahlt selbst
LeistungsumfangUmfassende Sach- und Geldleistungen, Reha, PräventionJe nach Vertrag, meist Geldleistungen
AnspruchsvoraussetzungenUnfall im Zusammenhang mit versicherter TätigkeitUnfallereignis, egal wann/wo

Grenzen des Versicherungsschutzes

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt ausschließlich Unfälle und Krankheiten ab, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder dem versicherten Weg stehen. Unfälle in der Freizeit sind nicht abgesichert. Für umfassenden Schutz empfiehlt sich daher eine ergänzende private Unfallversicherung.

Fazit

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen umfassenden Schutz für Arbeitnehmer und andere versicherte Gruppen in Deutschland. Ihr Leistungsspektrum reicht von der medizinischen Erstversorgung über Reha-Maßnahmen, berufliche und soziale Teilhabe bis hin zu Geldleistungen wie Verletztengeld, Renten und Hinterbliebenenleistungen.

Die Finanzierung erfolgt allein durch die Arbeitgeber, und die Versicherten profitieren von einem leistungsstarken System ohne eigene Zuzahlungen. Durch gezielte Präventionsmaßnahmen trägt die Unfallversicherung zudem maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei.

Wer sich der Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung bewusst ist und gegebenenfalls ergänzend vorsorgt, ist im Ernstfall bestmöglich abgesichert.


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