Schlechte Schufa – So lange bleibt der Eintrag bestehen

Haben Sie einen negativen Schufa-Eintrag und fragen sich, wie lange dieser gespeichert bleibt? Erfahren Sie hier, wie lange schlechte Schufa-Einträge bestehen.

Schlechte Schufa – So lange bleibt der Eintrag bestehen

Die SCHUFA ist für viele Deutsche ein Begriff, der mit finanzieller Freiheit oder Einschränkung eng verknüpft ist. Ein negativer Schufa-Eintrag kann gravierende Auswirkungen auf das alltägliche Leben haben: Kreditvergabe, Mietverträge oder Mobilfunkverträge werden erschwert oder gar unmöglich gemacht.

Doch wie lange bleibt ein solcher Eintrag eigentlich bestehen? Welche Fristen gelten, und wie kann man sich gegen falsche oder veraltete Einträge wehren? Der folgende Artikel beleuchtet umfassend die wichtigsten Aspekte rund um das Thema „schlechte Schufa“ und die Dauer von negativen Einträgen.


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Was ist ein Schufa-Eintrag?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern in Deutschland. Ein Schufa-Eintrag entsteht, sobald ein Vertragspartner (z.B. Bank, Mobilfunkanbieter) eine Information über eine Person an die SCHUFA meldet. Es gibt sowohl positive als auch negative Einträge.

Während positive Einträge (z.B. pünktlich zurückgezahlte Kredite) die Bonität stärken, wirken sich negative Einträge (z.B. nicht bezahlte Rechnungen, Mahnbescheide) negativ auf den sogenannten Schufa-Score aus.

Ursachen für negative Schufa-Einträge

Negative Schufa-Einträge entstehen meist durch:

  • Nicht bezahlte Rechnungen
  • Mahnbescheide
  • Inkassoverfahren
  • Kündigung von Krediten wegen Zahlungsverzugs
  • Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid)
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Oft reicht bereits eine vergessene oder nicht beglichene Rechnung, um einen negativen Eintrag zu verursachen. Besonders kritisch sind Einträge, die gerichtlich festgestellt oder von Inkassounternehmen gemeldet wurden.

Die rechtlichen Grundlagen: Speicherfristen und Löschfristen

Die Dauer, wie lange ein negativer Schufa-Eintrag bestehen bleibt, ist gesetzlich und durch interne Richtlinien der SCHUFA geregelt. Die wichtigsten Fristen sind:

Standard-Löschfrist: Drei Jahre

  • Negative Einträge wie nicht bezahlte Rechnungen, Mahnbescheide oder Inkassoverfahren werden in der Regel drei Jahre nach Erledigung gelöscht. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Forderung beglichen wurde.
  • Beispiel: Wird eine offene Rechnung am 2. März 2024 bezahlt, erfolgt die Löschung des Eintrags am 1. März 2027.

Verkürzte Löschfrist: 18 Monate

  • Seit 2025 können Verbraucher bei einmaligem Zahlungsverzug, wenn die offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Mahnung beglichen wurde, von einer verkürzten Löschfrist profitieren: Der negative Eintrag wird bereits nach 18 Monaten gelöscht.
  • Voraussetzung: Keine weiteren Negativdaten in diesem Zeitraum.

Restschuldbefreiung und Insolvenz

  • Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung wird der Eintrag nach sechs Monaten gelöscht. Diese Regelung gilt seit März 2023 und ersetzt die frühere Dreijahresfrist.

Weitere Fristen im Überblick

Art des EintragsLöschfrist nach Erledigung
Nicht bezahlte Rechnung, Inkasso3 Jahre
Einmaliger Zahlungsverzug (100-Tage-Regel)18 Monate
Restschuldbefreiung (Insolvenz)6 Monate
Kreditanfragen12 Monate
Abbezahlte Kredite3 Jahre
Falsche oder veraltete EinträgeSofortige Löschung

Wann beginnt die Frist?

Die Löschfrist beginnt erst nach Erledigung der Forderung, also sobald die offene Rechnung oder der Kredit vollständig bezahlt ist. Bis dahin bleibt der Eintrag bestehen, auch wenn bereits eine Einigung mit dem Gläubiger erzielt wurde.

Sonderfälle und Ausnahmen

Unberechtigte oder fehlerhafte Einträge

  • Falsche, veraltete oder unberechtigte Einträge müssen sofort gelöscht werden, sobald der Fehler nachgewiesen ist.
  • Dazu zählen etwa Einträge, die auf einer Verwechslung beruhen, oder solche, bei denen die Forderung bereits verjährt ist.

Verjährte Forderungen

  • Ist eine Forderung verjährt und wurde die Einrede der Verjährung erhoben, darf kein negativer Schufa-Eintrag mehr bestehen bleiben. Das wurde durch ein Urteil des OLG Frankfurt bestätigt: Ein Eintrag auf Basis einer verjährten Forderung ist unzulässig und muss unverzüglich gelöscht werden.

Kulanzlösungen

  • In Einzelfällen löschen Unternehmen oder die SCHUFA Einträge aus Kulanz, etwa wenn die Forderung sehr gering war und sofort nach Mahnung beglichen wurde.

Auswirkungen eines negativen Schufa-Eintrags

Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Folgen haben:

  • Kreditvergabe: Banken lehnen Kreditanträge häufig ab oder verlangen höhere Zinsen.
  • Mietverträge: Vermieter fordern oft eine Schufa-Auskunft. Ein negativer Eintrag kann zur Ablehnung führen.
  • Mobilfunk- und Leasingverträge: Auch hier kann ein negativer Eintrag zum Ausschluss führen.
  • Allgemeine Bonität: Der Schufa-Score sinkt, was die Kreditwürdigkeit insgesamt verschlechtert.

So prüfen Sie Ihre Schufa-Einträge

Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal jährlich kostenlos eine Selbstauskunft bei der SCHUFA anzufordern. Diese Auskunft enthält alle gespeicherten Daten und ermöglicht die Überprüfung auf Richtigkeit und Aktualität.

Empfehlung: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Schufa-Daten, um fehlerhafte oder veraltete Einträge frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls löschen zu lassen.

Schritt-für-Schritt: So lassen Sie einen negativen Schufa-Eintrag löschen

  1. Selbstauskunft einholen: Fordern Sie Ihre Datenkopie bei der SCHUFA an.
  2. Einträge prüfen: Überprüfen Sie alle negativen Einträge auf Richtigkeit und Aktualität.
  3. Belege sammeln: Haben Sie eine Forderung bereits beglichen oder ist der Eintrag unberechtigt? Sammeln Sie Nachweise.
  4. Schufa oder Gläubiger kontaktieren: Wenden Sie sich schriftlich an die SCHUFA oder direkt an das Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat.
  5. Löschung beantragen: Fordern Sie die Löschung unter Verweis auf die Rechtslage und fügen Sie Nachweise bei.
  6. Bearbeitung abwarten: Die SCHUFA prüft den Antrag und informiert Sie über das Ergebnis.

Hinweis: Bei Streitfällen kann der Ombudsmann oder ein Anwalt helfen.

Häufige Fragen und Irrtümer

Kann ich einen negativen Eintrag vor Ablauf der Frist löschen lassen?

  • Nur bei falschen, veralteten oder unberechtigten Einträgen ist eine vorzeitige Löschung möglich. Bei berechtigten Einträgen muss die Frist abgewartet werden.

Was passiert nach der Löschung?

  • Nach Ablauf der Frist oder erfolgreicher Löschung verschwindet der Eintrag vollständig aus Ihrer Schufa-Akte. Ihr Score verbessert sich in der Regel wieder.

Wie lange bleiben positive Einträge bestehen?

  • Positive Einträge, wie abbezahlte Kredite, bleiben ebenfalls drei Jahre gespeichert, wirken sich aber meist positiv auf die Bonität aus.

Die neue 100-Tage-Regelung ab 2025

Mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2025 profitieren Verbraucher von einer schnelleren Löschung bei einmaligem Zahlungsverzug. Wird die offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Mahnung beglichen und gibt es keine weiteren Negativmerkmale, wird der Eintrag bereits nach 18 Monaten gelöscht. Dies bietet die Chance, schneller wieder zu einer besseren Bonität zu gelangen.

Tipps zum Umgang mit der Schufa

  • Rechnungen immer pünktlich bezahlen.
  • Regelmäßig Schufa-Selbstauskunft einholen.
  • Unstimmigkeiten sofort klären und Nachweise aufbewahren.
  • Bei falschen Einträgen sofort Widerspruch einlegen.
  • Bei Problemen rechtlichen Beistand suchen.

Fazit

Ein negativer Schufa-Eintrag ist für viele Verbraucher ein ernstes Hindernis – sei es bei der Wohnungssuche, beim Abschluss eines Kredits oder eines Handyvertrags. Die Dauer eines solchen Eintrags ist klar geregelt: In der Regel bleiben negative Einträge drei Jahre bestehen, nach Erledigung der Forderung.

Seit 2025 gibt es jedoch die Möglichkeit einer verkürzten Frist von 18 Monaten bei einmaligem Zahlungsverzug und schneller Begleichung. Nach einer Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren beträgt die Löschfrist nur noch sechs Monate.

Wichtig ist, die eigenen Schufa-Daten regelmäßig zu prüfen und bei Fehlern oder veralteten Einträgen aktiv zu werden. Nur so lässt sich die eigene Bonität schützen und verbessern.

Quellenhinweise

Alle Aussagen in diesem Artikel basieren auf aktuellen gesetzlichen Regelungen und offiziellen Informationen von Verbraucherzentralen, Banken und der SCHUFA selbst.


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