Schufa-Eintrag nach Insolvenz – So lange bleibt er bestehen

Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag nach der Insolvenz bestehen und wann wird er gelöscht? Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Dauer und Löschung des Eintrags.

Wie lange steht man nach Insolvenz in der Schufa

Eine Insolvenz ist für viele Menschen der letzte Ausweg aus einer finanziellen Notlage. Doch auch nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung bleibt häufig eine große Sorge: Wie lange wird die Insolvenz in der Schufa gespeichert? Wie lange bleibt der Schufa-Eintrag bestehen und welche Auswirkungen hat das auf die eigene Bonität?

Dieser umfassende Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das Thema „Schufa-Eintrag nach Insolvenz“ und gibt praktische Tipps für den Weg zurück zu einer positiven Bonität.


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Was ist ein Schufa-Eintrag und warum ist er wichtig?

Die Schufa Holding AG ist die bekannteste Wirtschaftsauskunftei Deutschlands. Sie sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen. Banken, Vermieter, Mobilfunkanbieter und andere Unternehmen nutzen diese Informationen, um die Kreditwürdigkeit von Kunden einzuschätzen. Ein negativer Schufa-Eintrag kann dazu führen, dass Kredite, Mietwohnungen oder Handyverträge verweigert werden.

Ein Schufa-Eintrag entsteht immer dann, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, ein Kredit aufgenommen wird oder es zu Zahlungsausfällen kommt. Besonders schwerwiegend sind Einträge im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz, da sie die Zahlungsunfähigkeit dokumentieren und die Bonität massiv beeinträchtigen.

Wie entsteht ein Schufa-Eintrag im Zusammenhang mit einer Insolvenz?

Bereits mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – sei es Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz – meldet das zuständige Amtsgericht diese Information an die Schufa. Die Schufa speichert daraufhin folgende Daten:

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung
  • Ende des Verfahrens
  • Erteilung oder Ablehnung der Restschuldbefreiung
  • Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse

Jeder dieser Schritte wird als negativer Eintrag in der Schufa vermerkt und wirkt sich direkt auf den Schufa-Score aus.

Wie lange bleibt der Schufa-Eintrag nach einer Insolvenz bestehen?

Frühere Regelung: Drei Jahre Speicherfrist

Bis März 2023 galt: Nach der Erteilung der Restschuldbefreiung blieb der Schufa-Eintrag noch drei Jahre bestehen. Das bedeutete, dass Betroffene trotz Schuldenfreiheit weiterhin massive Einschränkungen bei der Kreditvergabe und anderen Verträgen hinnehmen mussten.

Aktuelle Regelung: Sechs Monate Speicherfrist

Seit dem 28. März 2023 gilt eine neue Regelung: Die Schufa löscht alle Einträge zur Insolvenz und Restschuldbefreiung bereits sechs Monate nach der Erteilung der Restschuldbefreiung automatisch. Diese Frist gilt sowohl für Verbraucherinsolvenzen als auch für Regelinsolvenzen.

„Die SCHUFA hat am 28. März entschieden, die Speicherfrist für Restschuldbefreiungen von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen.“

Damit wird der Weg zurück zur finanziellen Normalität deutlich beschleunigt. Nach Ablauf der sechs Monate werden die Daten taggenau entfernt.

Welche Daten werden konkret gelöscht?

Die Schufa löscht nach Ablauf der sechs Monate sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Insolvenz stehen:

  • Eintrag über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Eintrag über die Restschuldbefreiung
  • Eintrag über das Ende des Verfahrens
  • Eintrag über die Ablehnung oder Abweisung des Insolvenzantrags

Auch Forderungen, die durch die Restschuldbefreiung erledigt wurden, werden nach sechs Monaten gelöscht.

Was passiert mit anderen negativen Einträgen?

Nicht alle negativen Schufa-Einträge stehen im Zusammenhang mit einer Insolvenz. Es gibt weitere Einträge, die von der Schufa unterschiedlich lange gespeichert werden:

  • Titulierte Forderungen: Können bis zu vier Jahre gespeichert bleiben, wenn keine Einigung erzielt wurde.
  • Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung): Bleibt drei Jahre gespeichert.
  • Abbezahlte Kredite: Werden drei Jahre nach Rückzahlung gelöscht.

Es ist wichtig, regelmäßig die eigene Schufa-Auskunft zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Einträge korrekt und fristgerecht gelöscht werden.

Wie wirkt sich die Insolvenz auf den Schufa-Score aus?

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt zu einem deutlichen Einbruch des Schufa-Scores. Während des Verfahrens und für die Dauer der Speicherung der Einträge ist die Bonität stark eingeschränkt. Die Restschuldbefreiung selbst verbessert den Score nicht unmittelbar, sondern markiert lediglich, dass die Schulden rechtlich erledigt sind.

Erst mit der Löschung der Einträge nach sechs Monaten kann sich der Schufa-Score wieder erholen – vorausgesetzt, es kommen keine neuen Negativmerkmale hinzu.

Wie kann man die Löschung der Einträge überprüfen und ggf. beschleunigen?

Automatische Löschung

Die Schufa nimmt die Löschung der Einträge nach sechs Monaten in der Regel automatisch vor. Dennoch empfiehlt es sich, nach Ablauf der Frist eine Selbstauskunft einzuholen, um zu prüfen, ob alle relevanten Einträge tatsächlich entfernt wurden.

Manuelle Löschung beantragen

Sollte die Schufa die Einträge nicht fristgerecht löschen, haben Betroffene das Recht, die Löschung schriftlich zu verlangen. Dazu genügt ein formloses Schreiben unter Beifügung des Nachweises über die Restschuldbefreiung.

„Für eine sofortige Löschung müssen Sie selbst aktiv werden und die Schufa-Daten entfernen lassen.“

Im Zweifelsfall kann auch ein Anwalt eingeschaltet werden, der die Löschung gegenüber der Schufa durchsetzt.

Was tun, wenn die Schufa nicht löscht?

Kommt die Schufa ihrer Löschpflicht nicht nach, können Betroffene sich an die Datenschutzbehörde wenden oder rechtliche Schritte einleiten. Die Rechtslage ist durch die neue EuGH-Rechtsprechung eindeutig: Eine Speicherung über die sechs Monate hinaus ist nicht zulässig.

Wie lange dauert es, bis die Bonität wiederhergestellt ist?

Nach der Löschung der Insolvenz-Einträge kann sich der Schufa-Score relativ schnell erholen, sofern keine weiteren negativen Merkmale bestehen. Die Wiederherstellung der vollen Kreditwürdigkeit hängt jedoch auch davon ab, wie sorgfältig Betroffene künftig mit ihren finanziellen Verpflichtungen umgehen.

Praktische Tipps für den Weg zurück zur Kreditwürdigkeit

  • Regelmäßige Schufa-Selbstauskunft einholen: Mindestens einmal im Jahr kostenlos möglich, um Einträge zu überprüfen.
  • Unberechtigte Einträge löschen lassen: Bei Fehlern oder veralteten Daten sofort aktiv werden.
  • Neue Kredite und Verträge mit Bedacht abschließen: Zu viele Anfragen können den Score erneut belasten.
  • Zahlungsverpflichtungen pünktlich erfüllen: Keine neuen Negativmerkmale riskieren.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Schuldnerberatungen oder spezialisierte Anwälte können helfen, den Weg zurück zur Bonität zu beschleunigen.

Häufige Fragen zum Schufa-Eintrag nach Insolvenz

Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag nach Insolvenz bestehen?
Seit März 2023 werden Einträge zur Insolvenz und Restschuldbefreiung nach sechs Monaten gelöscht.

Muss ich die Löschung selbst beantragen?
In der Regel erfolgt die Löschung automatisch. Bei Verzögerungen sollte man die Schufa schriftlich zur Löschung auffordern.

Was passiert mit anderen negativen Einträgen?
Andere Negativmerkmale wie titulierte Forderungen oder Vermögensauskunft werden unterschiedlich lang gespeichert (meist drei bis vier Jahre).

Wann bin ich wieder voll kreditwürdig?
Nach Löschung der Insolvenz-Einträge und sofern keine neuen Negativmerkmale vorliegen, kann sich die Bonität rasch verbessern.

Rechtlicher Hintergrund: Warum wurde die Speicherfrist verkürzt?

Die Verkürzung der Speicherfrist von drei Jahren auf sechs Monate geht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zurück. Die lange Speicherung wurde als unverhältnismäßige Benachteiligung von Verbrauchern gewertet. Die Schufa hat daraufhin ihre Praxis angepasst.

Fazit: Insolvenz und Schufa – schneller zurück zur Bonität

Die Verkürzung der Speicherfrist von drei Jahren auf sechs Monate ist ein wichtiger Schritt für alle, die eine Insolvenz durchlaufen mussten. Sie ermöglicht einen schnelleren Neustart und verhindert, dass ehemalige Schuldner über Jahre hinweg von zentralen Lebensbereichen ausgeschlossen bleiben.

Dennoch ist es wichtig, die eigene Schufa regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf aktiv zu werden, um die Bonität nachhaltig zu verbessern.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Die Schufa speichert Einträge zur Insolvenz und Restschuldbefreiung seit März 2023 nur noch sechs Monate.
  • Nach Ablauf der Frist werden alle relevanten Einträge automatisch gelöscht.
  • Die Bonität kann sich nach der Löschung rasch erholen, sofern keine neuen Negativmerkmale vorliegen.
  • Regelmäßige Kontrolle der Schufa und aktive Löschungsanträge bei Verzögerungen sind empfehlenswert.
  • Die neue Regelung erleichtert den Weg zurück zur finanziellen Normalität erheblich.

Mit diesen Informationen sind Sie bestens gewappnet, um nach einer Insolvenz den Weg zurück zu einer positiven Schufa und damit zu neuer finanzieller Freiheit zu finden.


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