Unberechtigte Schufa-Auskunft/Eintrag – was tun?

Sie machen eine Schufa-Auskunft Ihrer Daten und bemerken, dass bei Ihnen unberechtigte Schufa Abfragen oder Einträge gespeichert sind. Was tun?

Gegen Unberechtigte Schufa-Auskunft Falscheinträge wehren

Viele Menschen in Deutschland kennen das Problem: Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Folgen haben und die Teilnahme am Wirtschaftsleben erheblich erschweren.

Doch was ist zu tun, wenn man feststellt, dass eine unberechtigte Schufa-Auskunft über einen selbst eingeholt wurde oder ein Schufa-Eintrag verursacht? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Rechte von Betroffenen und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.


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Was ist die Schufa?

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die bekannteste Auskunftei in Deutschland. Sie sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen, um Kreditgebern eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem Informationen über bestehende Kredite, Girokonten, Kreditkarten, Handyverträge, Mahnverfahren und Privatinsolvenzen.

Die Schufa erstellt aus diesen Daten einen sogenannten Bonitäts-Score, der die Kreditwürdigkeit einer Person auf einer Skala abbildet. Dieser Score wird von vielen Unternehmen als Entscheidungsgrundlage herangezogen, etwa bei der Vergabe von Krediten, dem Abschluss von Mietverträgen oder Mobilfunkverträgen.

Wann ist eine Schufa-Auskunft/Eintrag unberechtigt?

Grundsätzlich dürfen Unternehmen nur dann Daten an die Schufa übermitteln, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Dies ist unter anderem der Fall, wenn ein Vertrag geschlossen wurde und der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät. Bevor ein Unternehmen einen Negativeintrag vornehmen darf, muss es den Kunden jedoch auf diese Möglichkeit hinweisen.

Eine Schufa-Auskunft ist unberechtigt, wenn

  • die übermittelten Daten falsch oder unvollständig sind
  • die Forderung nicht fällig ist, weil der Kunde etwa Einwände gegen die Rechnung erhoben hat
  • die Forderung bereits bezahlt wurde
  • die Forderung verjährt ist
  • der Kunde nicht ausreichend informiert wurde, bevor der Eintrag erfolgte

In diesen Fällen haben Betroffene einen Anspruch darauf, dass der Eintrag unverzüglich gelöscht wird. Denn fehlerhafte Schufa-Einträge können gravierende Folgen haben und beispielsweise dazu führen, dass man keinen Kredit mehr erhält, die Kreditkarte gesperrt wird oder Bestellungen nur noch gegen Vorkasse möglich sind.

Wie erfahre ich von einem unberechtigten Eintrag?

Oft bemerken Betroffene einen negativen Schufa-Eintrag erst, wenn sie etwa eine Kreditkarte nicht mehr nutzen können oder die Eröffnung eines Girokontos abgelehnt wird. Daher ist es sinnvoll, regelmäßig eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen.

Dazu hat jeder Verbraucher nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Schufa muss diese Auskunft einmal jährlich kostenlos erteilen. Sie enthält alle relevanten Informationen wie den Bonitäts-Score, die gespeicherten Daten und deren Herkunft sowie Angaben dazu, an wen die Daten weitergegeben wurden.

Die Selbstauskunft kann online über das Kontaktformular auf meineschufa.de unter „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ beantragt werden. Die Schufa versendet die Unterlagen dann per Post, wobei die Portokosten selbst zu tragen sind.

Wie gehe ich gegen einen unberechtigten Eintrag vor?

Wer in der Selbstauskunft fehlerhafte oder unberechtigte Einträge entdeckt, sollte umgehend handeln und die Löschung der Daten verlangen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Kontaktaufnahme mit dem eintragenden Unternehmen: Oft lassen sich Fehler auf diesem Weg schnell klären, indem man das Unternehmen über die Sachlage informiert und um Korrektur bittet. Ist die Forderung beispielsweise bereits bezahlt, genügt meist die Vorlage eines Zahlungsbelegs.
  2. Direkte Kontaktaufnahme mit der Schufa: Parallel dazu sollte man sich auch an die Schufa wenden und unter Vorlage von Belegen die Löschung des Eintrags verlangen. Dazu genügt ein formloses Schreiben, in dem man den Sachverhalt schildert und die Gründe für die Unrechtmäßigkeit darlegt.

Reagiert die Schufa nicht oder lehnt sie eine Löschung ab, kann man sich an den kostenlosen Ombudsmann-Service wenden. Dieser prüft den Vorgang und kann gegebenenfalls eine Löschung oder Berichtigung erwirken.

Führt auch dies nicht zum Erfolg, bleibt nur noch der Weg über einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann die Rechtmäßigkeit des Eintrags überprüfen und gegebenenfalls Klage gegen die Schufa oder das eintragende Unternehmen einreichen.

Welche Fristen gelten für die Löschung?

Für die Löschung von Schufa-Einträgen gelten unterschiedliche Fristen:

  • Fehlerhafte und unberechtigte Einträge müssen sofort gelöscht werden.
  • Daten zu Anfragen von Vertragspartnern werden nach 12 Monaten gelöscht.
  • Einträge zu Kreditforderungen werden 3 Jahre nach Ausgleich der Forderung gelöscht.
  • Informationen zu Giro- und Kreditkarten bleiben 3 Jahre nach Auflösung des Kontos gespeichert.
  • Einträge zu Privatinsolvenzen werden 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Betroffene sollten nach einem Antrag auf Löschung einige Wochen abwarten. Erhält man keine Rückmeldung, kann man erneut Kontakt aufnehmen und unter Fristsetzung um eine Bestätigung der Löschung bitten.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

Wurde durch einen unberechtigten Schufa-Eintrag ein Schaden verursacht, etwa weil man eine Wohnung nicht anmieten oder einen wichtigen Kredit nicht aufnehmen konnte, haben Betroffene unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz gegen das Unternehmen, das den Eintrag zu Unrecht veranlasst hat.

Dabei können sowohl materielle Schäden wie Miet- oder Kreditzinsen als auch immaterielle Schäden wie eine Rufschädigung geltend gemacht werden. Die Durchsetzung solcher Ansprüche ist jedoch schwierig und sollte nur mit anwaltlicher Unterstützung erfolgen.

Voraussetzung ist stets, dass das Unternehmen schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Dies kann etwa der Fall sein, wenn trotz Kenntnis einer Einwendung ein Eintrag erfolgte oder eine Löschung nicht vorgenommen wurde.

Fazit

Unberechtigte Schufa-Auskünfte/Einträge sind kein Kavaliersdelikt, sondern können weitreichende Folgen für die Betroffenen haben. Umso wichtiger ist es, regelmäßig seine Daten zu überprüfen und gegen fehlerhafte Einträge vorzugehen.

Dank der DSGVO haben Verbraucher heute umfassende Rechte, Auskunft über ihre Daten zu erhalten und deren Löschung zu verlangen. Reagieren Unternehmen oder die Schufa nicht angemessen, gibt es mit dem Ombudsmann-Verfahren und dem Rechtsweg wirksame Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen.

Wer Opfer eines unberechtigten Eintrags geworden ist, sollte daher nicht zögern seine Rechte wahrzunehmen. Denn je schneller man handelt, desto geringer ist der Schaden und desto besser stehen die Chancen, eine vollständige Löschung und gegebenenfalls auch Schadensersatz zu erreichen.


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