Wie lange bleibt ein negativer Schufa-Eintrag durch die Telekom bestehen und was können Sie tun, um ihn frühzeitig löschen zu lassen? Jetzt mehr erfahren!

Ein Schufa-Eintrag ist für viele Verbraucher ein Schreckgespenst. Insbesondere, wenn er durch einen Telekommunikationsanbieter wie die Telekom erfolgt, kann dies gravierende Auswirkungen auf die eigene Bonität und damit auf alltägliche Lebensbereiche wie Wohnungssuche, Kreditaufnahme oder Vertragsabschlüsse haben.
Doch wie kommt es zu einem Schufa-Eintrag durch die Telekom, wie lange bleibt er bestehen und wie kann man sich dagegen wehren? Dieser Artikel klärt umfassend auf.
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Die Schufa Holding AG ist die größte Auskunftei Deutschlands. Sie sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und stellt diese Informationen Banken, Vermietern und Unternehmen zur Verfügung. Ein negativer Schufa-Eintrag signalisiert Zahlungsausfälle oder Vertragsverletzungen und kann dazu führen, dass Kredite, Mietwohnungen oder Handyverträge verweigert werden.
Wie entsteht ein Schufa-Eintrag durch die Telekom?
Ein Schufa-Eintrag durch die Telekom erfolgt in der Regel, wenn offene Forderungen wie nicht bezahlte Rechnungen oder Mahngebühren trotz mehrfacher Aufforderung nicht beglichen werden. Die Telekom ist verpflichtet, den Kunden vor einem Eintrag mehrfach zu mahnen und auf die Möglichkeit eines Schufa-Eintrags hinzuweisen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Telekom die Daten an die Schufa übermitteln.
Typische Gründe für einen Schufa-Eintrag:
- Nicht bezahlte Mobilfunk- oder Festnetzrechnungen
- Nicht beglichene Mahngebühren
- Vertragskündigung durch die Telekom wegen Zahlungsverzugs
- Übernahme der Forderung durch ein Inkassounternehmen
Ablauf: Vom Zahlungsverzug zum Schufa-Eintrag
- Rechnungserstellung: Die Telekom stellt eine Rechnung aus.
- Zahlungsverzug: Bleibt die Zahlung aus, folgen Mahnungen.
- Letzte Mahnung: In der letzten Mahnung wird auf einen möglichen Schufa-Eintrag hingewiesen.
- Übermittlung an die Schufa: Erst nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung wird der Eintrag vorgenommen.
- Inkassoverfahren: Wird die Forderung an ein Inkassobüro abgegeben, kann dieses den Vorgang weiterverfolgen, aber die Meldung an die Schufa bleibt in der Regel durch die Telekom bestehen.
Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag durch die Telekom bestehen?
Die Dauer eines Schufa-Eintrags ist gesetzlich geregelt. Nach Begleichung der Forderung bleibt der Eintrag in der Regel noch drei Jahre bestehen. Erst danach wird er automatisch gelöscht.
Sonderregelungen:
- Schnellere Löschung: In Ausnahmefällen, etwa bei unberechtigten Einträgen oder offensichtlichen Fehlern, kann eine Löschung auch vor Ablauf der drei Jahre erfolgen.
- 18-Monats-Regel: Es gibt Berichte, dass bei zeitnaher Begleichung des Mahnbetrags der Eintrag nach 18 Monaten gelöscht wird. Dies ist jedoch nicht die Regel und hängt vom Einzelfall ab.
- Unberechtigte Einträge: Werden Einträge zu Unrecht vorgenommen, etwa ohne vorherige Mahnung oder bei bereits beglichener Forderung, kann eine sofortige Löschung durch Intervention – etwa durch einen Anwalt – erwirkt werden.
Wann beginnt die Frist für die Löschung?
Die Frist für die Löschung des Schufa-Eintrags beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung beglichen wurde. Wird die Forderung beispielsweise im April 2025 bezahlt, beginnt die Dreijahresfrist am 31. Dezember 2025 und endet am 31. Dezember 2028.
Was tun bei einem Schufa-Eintrag durch die Telekom?
Forderung prüfen
- Überprüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist.
- Fordern Sie eine kostenfreie Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Schufa an, um alle Einträge einzusehen.
Forderung begleichen
- Zahlen Sie offene Beträge schnellstmöglich, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
- Nach Zahlung wird der Eintrag als „erledigt“ markiert, bleibt aber noch bis zu drei Jahre bestehen.
Unberechtigte Einträge anfechten
- Wurde der Eintrag zu Unrecht vorgenommen (z. B. ohne Mahnung oder bei bereits beglichener Forderung), können Sie die Löschung verlangen.
- Wenden Sie sich an die Telekom und fordern Sie eine Korrektur.
- Bei Ablehnung kann ein Anwalt helfen, die Löschung durchzusetzen.
Frühzeitige Löschung beantragen
- In begründeten Ausnahmefällen kann eine frühzeitige Löschung beantragt werden, etwa bei nachweislich fehlerhaften Einträgen.
- Die Telekom muss die Löschung bei der Schufa veranlassen.
Was passiert bei Übergabe an ein Inkassounternehmen?
Wird die Forderung an ein Inkassobüro abgegeben, bleibt die Telekom weiterhin für die Schufa-Meldung verantwortlich. Das Inkassobüro kann keine Einträge löschen oder korrigieren. Nach Begleichung der Forderung meldet das Inkassobüro dies an die Telekom, die wiederum die Erledigung an die Schufa weitergibt.
Welche Folgen hat ein Schufa-Eintrag durch die Telekom?
Ein negativer Schufa-Eintrag kann schwerwiegende Folgen haben:
- Ablehnung von Krediten
- Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche
- Kein Abschluss neuer Mobilfunk- oder Internetverträge
- Probleme bei Ratenkäufen oder Leasingverträgen
Selbst nach Begleichung der Forderung bleibt der Eintrag für Dritte sichtbar und kann die Bonität negativ beeinflussen.
Rechtliche Voraussetzungen für einen Schufa-Eintrag
Die Telekom darf einen Schufa-Eintrag nur unter bestimmten Bedingungen vornehmen:
- Die Forderung muss unbestritten und fällig sein.
- Der Kunde muss mindestens zweimal gemahnt worden sein.
- In der letzten Mahnung muss auf den drohenden Schufa-Eintrag hingewiesen werden.
- Zwischen letzter Mahnung und Eintrag müssen mindestens vier Wochen liegen.
Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, ist der Eintrag unzulässig und kann gelöscht werden.
Wie kann man einen Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen?
Eine vorzeitige Löschung ist nur in Ausnahmefällen möglich:
- Der Eintrag ist unberechtigt (z. B. keine Mahnung, falscher Betrag).
- Die Forderung wurde bereits vor dem Eintrag beglichen.
- Es liegt ein Fehler seitens der Telekom oder der Schufa vor.
In diesen Fällen sollte man sich schriftlich an die Telekom wenden und die Löschung verlangen. Bei Ablehnung kann ein Anwalt eingeschaltet werden, um die Löschung durchzusetzen.
Was tun, wenn die Telekom nicht reagiert?
Kommt es zu keiner Einigung mit der Telekom, können folgende Schritte helfen:
- Einschaltung eines Anwalts, der auf Datenschutz- und Verbraucherrecht spezialisiert ist.
- Beschwerde bei der Schufa direkt mit Nachweis der unberechtigten Forderung.
- Meldung bei der Bundesnetzagentur oder dem Bundesdatenschutzbeauftragten.
Praktische Tipps zum Umgang mit Schufa-Einträgen
- Regelmäßige Kontrolle: Fordern Sie jährlich eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa an.
- Schnelle Reaktion: Begleichen Sie offene Forderungen umgehend, um Einträge zu vermeiden.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf.
- Kommunikation: Halten Sie Kontakt zur Telekom und fordern Sie schriftliche Bestätigungen.
- Rechtsbeistand: Bei unberechtigten Einträgen kann ein Anwalt helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Häufige Fragen zum Schufa-Eintrag durch die Telekom
Wie erfahre ich von einem Schufa-Eintrag?
Oft erfahren Betroffene erst durch eine Ablehnung (z. B. bei einem Kredit oder Mietvertrag) vom Eintrag. Eine regelmäßige Selbstauskunft schafft Klarheit.
Kann ich den Eintrag selbst löschen lassen?
Nur unberechtigte oder fehlerhafte Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Berechtigte Einträge bleiben bis zu drei Jahre bestehen.
Was tun bei mehreren Einträgen für dieselbe Forderung?
Mehrfache Einträge für denselben Vertrag sind unzulässig und sollten umgehend gemeldet und gelöscht werden.
Fazit: Drei Jahre sind die Regel – aber Ausnahmen sind möglich
Ein Schufa-Eintrag durch die Telekom bleibt in der Regel drei Jahre nach Begleichung der Forderung bestehen und wird danach automatisch gelöscht. In Ausnahmefällen, etwa bei unberechtigten Einträgen oder offensichtlichen Fehlern, ist eine frühere Löschung möglich.
Wichtig ist, Forderungen schnell zu begleichen, alle Dokumente aufzubewahren und bei Unstimmigkeiten konsequent zu handeln.
Der Schufa-Eintrag ist kein unabwendbares Schicksal – mit dem richtigen Wissen und entschlossenem Handeln kann man seine Bonität schützen und wiederherstellen.