Bonitätsauskunft Gültigkeit – Wie lange ist sie aktuell

Wie lange ist eine Bonitätsauskunft gültig und worauf sollten Sie achten, um stets aktuelle Informationen über die Kreditwürdigkeit zu erhalten?

Bonitätsauskunft Gültigkeit

Die Bonitätsauskunft ist ein zentrales Dokument im deutschen Wirtschaftsleben. Sie entscheidet über Kredite, Mietverträge und zahlreiche alltägliche Vertragsverhältnisse. Doch wie lange ist eine Bonitätsauskunft, insbesondere die der SCHUFA, tatsächlich gültig?

In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur Gültigkeitsdauer, zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zu aktuellen Änderungen und zu praktischen Empfehlungen für Verbraucher.


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Was ist eine Bonitätsauskunft?

Eine Bonitätsauskunft ist ein Nachweis über die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Sie wird von Auskunfteien wie der SCHUFA, Creditreform oder Boniversum erstellt und enthält Informationen zu bestehenden Krediten, Zahlungsverhalten, offenen Forderungen und gegebenenfalls negativen Einträgen wie Mahnverfahren oder Inkasso-Fällen.

Die Bonitätsauskunft als Momentaufnahme

Ein entscheidender Punkt: Jede Bonitätsauskunft bildet immer nur den Stand zum Zeitpunkt der Abfrage ab. Es handelt sich um eine Momentaufnahme der aktuellen Datenlage bei der Auskunftei.

Änderungen wie neue Kredite, beglichene Forderungen oder gelöschte Einträge können die Bonität jederzeit beeinflussen. Daher ist die Aktualität der Auskunft für Banken, Vermieter und andere Vertragspartner von großer Bedeutung.

„Jeder SCHUFA-BonitätsCheck und jede Auskunft bildet nur den Status im Moment der Abfrage ab!“

Gibt es eine gesetzliche Gültigkeitsdauer?

Anders als viele Verbraucher vermuten, gibt es keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer für eine Bonitätsauskunft. Weder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) noch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreiben eine bestimmte Frist vor, wie lange eine einmal ausgestellte Auskunft als „gültig“ betrachtet werden muss. Die Aussagekraft der Auskunft nimmt jedoch mit zunehmendem Alter ab, da sich die finanzielle Situation schnell ändern kann.

Praxis: Wie lange wird eine Bonitätsauskunft akzeptiert?

In der Praxis verlangen Vertragspartner meist eine möglichst aktuelle Auskunft. Besonders bei der Wohnungssuche oder bei Kreditanträgen wird häufig gefordert, dass die Bonitätsauskunft nicht älter als drei Monate ist. Manche Vermieter oder Banken bestehen sogar auf einer noch frischeren Auskunft, etwa aus den letzten vier bis sechs Wochen.

  • Wohnungssuche: Vermieter verlangen meist eine Auskunft, die nicht älter als drei Monate ist.
  • Kreditanträge: Banken akzeptieren in der Regel Auskünfte bis zu drei Monaten, manche bestehen auf Aktualität von wenigen Wochen.
  • Versicherungen, Energieversorger, Mobilfunkanbieter: Auch hier wird auf aktuelle Daten geachtet, wobei die Fristen variieren können.

Der SCHUFA-BonitätsCheck: Spezielle Gültigkeit für Mieter

Für Wohnungssuchende bietet die SCHUFA den sogenannten BonitätsCheck an. Dieser enthält einen Verifizierungscode, der für 60 Tage ab Ausstellungsdatum gültig ist. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vermieter die Echtheit der Auskunft online überprüfen. Nach Ablauf der 60 Tage ist der Code ungültig, und eine neue Auskunft muss eingeholt werden, wenn der Nachweis erneut benötigt wird.

Warum ist die Aktualität so wichtig?

Die finanzielle Situation eines Verbrauchers kann sich schnell ändern. Neue Kredite, Zahlungsverzüge oder gelöschte Einträge wirken sich unmittelbar auf die Bonität aus. Eine ältere Auskunft kann daher ein veraltetes Bild vermitteln und ist für Vertragspartner weniger aussagekräftig. Aus diesem Grund verlangen viele Unternehmen und Vermieter eine möglichst aktuelle Bonitätsauskunft.

Speicherfristen und Löschfristen bei der SCHUFA

Die Gültigkeit einer Bonitätsauskunft ist eng mit den Speicher- und Löschfristen der Einträge bei der SCHUFA verknüpft. Hier gab es zum 1. Januar 2025 wichtige Änderungen:

  • Einmalige Zahlungsausfälle: Werden nun nach 18 Monaten gelöscht, sofern die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der ersten Mahnung beglichen wurde und keine weiteren Negativmerkmale vorliegen.
  • Erledigte Forderungen: Müssen spätestens sechs Monate nach Begleichung gelöscht werden. Vor 2025 galt hier noch eine Frist von drei Jahren.
  • Negativeinträge ohne schnelle Begleichung: Bleiben weiterhin bis zu 36 Monate gespeichert.
  • Restschuldbefreiung nach Insolvenz: Löschung spätestens sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung.

Diese verkürzten Fristen sorgen dafür, dass sich die Bonität schneller verbessert, sobald finanzielle Probleme behoben sind.

Unterschiedliche Auskunfteien, unterschiedliche Regeln

Neben der SCHUFA gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform, Boniversum oder Bürgel. Jede Auskunftei hat eigene Verfahren zur Datenspeicherung und zur Erstellung von Auskünften. Die Grundprinzipien ähneln sich jedoch: Auch hier gilt die Auskunft als Momentaufnahme, und Vertragspartner verlangen aktuelle Nachweise.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Speicherung und Verarbeitung von Bonitätsdaten unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere durch die DSGVO. Verbraucher haben das Recht, einmal jährlich kostenlos eine Selbstauskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Die Löschfristen für negative Einträge sind gesetzlich geregelt und wurden zuletzt 2025 zugunsten der Verbraucher angepasst.

Fehlerhafte Einträge und Korrektur

Fehlerhafte oder veraltete Einträge können die Bonität erheblich beeinträchtigen. Daher ist es ratsam, die eigene Bonitätsauskunft regelmäßig zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten eine Korrektur zu verlangen. Die SCHUFA ist verpflichtet, fehlerhafte Daten umgehend zu berichtigen oder zu löschen.

Empfehlungen für Verbraucher

  • Regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie Ihre Bonitätsdaten mindestens einmal jährlich.
  • Aktuelle Auskunft einholen: Für wichtige Verträge (Miete, Kredit) immer eine aktuelle Auskunft vorlegen.
  • Alte Einträge kontrollieren: Achten Sie darauf, dass erledigte Forderungen und alte Negativeinträge fristgerecht gelöscht werden.
  • Fehler melden: Beanstanden Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge umgehend bei der Auskunftei.
  • Kostenfreie Selbstauskunft nutzen: Einmal jährlich können Sie Ihre Daten kostenlos einsehen.

Fazit: Wie lange ist eine Bonitätsauskunft aktuell?

Eine Bonitätsauskunft ist immer nur so aktuell wie der Tag ihrer Ausstellung. Gesetzlich vorgeschriebene Gültigkeitsfristen gibt es nicht. In der Praxis gilt eine Auskunft meist drei Monate lang als „frisch“, für spezielle Zwecke wie die Wohnungssuche kann der Zeitraum auch kürzer sein.

Die Aktualität ist entscheidend, da sich die Bonität jederzeit ändern kann. Mit den neuen Löschfristen ab 2025 profitieren Verbraucher von einer schnelleren Verbesserung ihrer Bonität nach Begleichung offener Forderungen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor Vertragsabschlüssen stets eine aktuelle Bonitätsauskunft vorlegen und die eigenen Daten regelmäßig kontrollieren.

Häufige Fragen zur Gültigkeit der Bonitätsauskunft

Wie oft sollte ich meine Bonitätsauskunft aktualisieren?
Mindestens einmal jährlich zur Kontrolle, bei wichtigen Vertragsabschlüssen immer eine aktuelle Auskunft einholen.

Wie lange akzeptieren Vermieter eine Bonitätsauskunft?
Meist nicht älter als drei Monate, teilweise auch nur wenige Wochen.

Welche Fristen gelten für die Löschung negativer Einträge?
Seit 2025: Einmalige Zahlungsausfälle nach 18 Monaten (bei schneller Begleichung), erledigte Forderungen nach spätestens sechs Monaten, sonst bis zu 36 Monate.

Gibt es Unterschiede zwischen SCHUFA und anderen Auskunfteien?
Ja, jede Auskunftei hat eigene Verfahren, aber das Prinzip der Aktualität gilt überall.

Mit diesem Wissen sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Bonität optimal zu managen und bei Bedarf stets eine aktuelle und aussagekräftige Bonitätsauskunft vorzulegen.


Tipp

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