Sie haben Ihren Bürgergeld-Bescheid erhalten und fragen sich nun: Wann genau wird das Bürgergeld ausgezahlt? Hier finden Sie alle wichtigen Infos.

Der Erhalt des Bürgergeld-Bescheids markiert für viele Menschen in Deutschland einen entscheidenden Moment: Die finanzielle Unterstützung ist bewilligt, die existenzsichernde Leistung steht bevor. Doch mit der Zusage kommt auch die zentrale Frage: Wann landet das Bürgergeld tatsächlich auf dem Konto?
Dieser Artikel beleuchtet alle relevanten Aspekte rund um die Auszahlung, Fristen, Besonderheiten und gibt praktische Hinweise für den Umgang mit Verzögerungen.
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Mit dem Bürgergeld-Bescheid bestätigt das Jobcenter, dass ein Anspruch auf die Grundsicherungsleistung nach dem SGB II besteht. Der Bescheid enthält
- den Bewilligungszeitraum,
- die Höhe der monatlichen Zahlung,
- die Kontoverbindung, auf die das Geld überwiesen wird,
- eventuelle Anrechnungen von Einkommen oder Vermögen.
Nach Erhalt des Bescheids besteht ein rechtlich verbindlicher Anspruch auf die Auszahlung der bewilligten Leistungen. Der Bescheid kann vorläufig oder endgültig sein. Ein vorläufiger Bescheid wird erteilt, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen oder das Einkommen schwankt. Der endgültige Bescheid folgt, sobald alle Daten abschließend geprüft wurden.
Wann erfolgt die Auszahlung des Bürgergeldes?
Die Auszahlung des Bürgergeldes erfolgt grundsätzlich im Voraus für den jeweiligen Monat. Das bedeutet: Das Geld muss spätestens am ersten Werktag des Monats auf dem Konto der Leistungsberechtigten gutgeschrieben sein. Um dies zu gewährleisten, überweisen die Jobcenter das Bürgergeld in der Regel bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats.
Beispiel:
Für den Monat Juni 2025 wird das Bürgergeld bereits am Freitag, den 30. Mai 2025, überwiesen. Das Geld sollte spätestens am Montag, den 2. Juni 2025, auf dem Konto sein – abhängig von der jeweiligen Bank und deren Buchungszeiten.
Auszahlungstermine 2025 – Übersicht
Die Auszahlungstermine für das Bürgergeld im Jahr 2025 sind wie folgt festgelegt:
Monat | Auszahlungstag |
---|---|
Januar 2025 | Dienstag, 31.12.2024 |
Februar 2025 | Freitag, 31.01.2025 |
März 2025 | Freitag, 28.02.2025 |
April 2025 | Montag, 31.03.2025 |
Mai 2025 | Mittwoch, 30.04.2025 |
Juni 2025 | Freitag, 30.05.2025 |
Juli 2025 | Montag, 30.06.2025 |
August 2025 | Donnerstag, 31.07.2025 |
September 2025 | Freitag, 29.08.2025 |
Oktober 2025 | Dienstag, 30.09.2025 |
November 2025 | Freitag, 31.10.2025 |
Dezember 2025 | Freitag, 28.11.2025 |
Fällt der erste Tag des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Überweisung so, dass das Geld spätestens am nächsten Werktag verfügbar ist.
Wie läuft die Auszahlung ab?
- Die Auszahlung erfolgt in der Regel per Überweisung auf das angegebene Bankkonto.
- Alternativ kann das Bürgergeld per Scheck ausgezahlt werden, was jedoch zusätzliche Kosten verursacht und in der Praxis selten genutzt wird.
- Die Überweisung kann je nach Bank unterschiedlich schnell auf dem Konto erscheinen. In der Regel ist das Geld am ersten Werktag des Monats verfügbar.
Erstbewilligung: Wann kommt die erste Zahlung nach dem Bescheid?
Nach dem Erhalt des Bürgergeld-Bescheids stellt sich für viele die Frage, wann die erste Zahlung eingeht. Grundsätzlich gilt:
- Erstbewilligung: Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, wird die Zahlung für den ersten bewilligten Monat angewiesen. Dies kann – je nach Bearbeitungszeit im Jobcenter und Banklaufzeit – wenige Tage bis zu einer Woche dauern.
- Folgezahlungen: Ab dem zweiten Monat erfolgt die Auszahlung automatisch nach dem Auszahlungskalender.
Bearbeitungszeit nach Antragstellung
Die Bearbeitungszeit für einen Bürgergeld-Antrag kann stark variieren. Gesetzlich ist das Jobcenter verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten über den Antrag zu entscheiden. In der Praxis dauert es häufig zwischen zwei Wochen und drei Monaten, bis der Bescheid ergeht – in Großstädten mitunter länger.
Vorläufiger und endgültiger Bescheid: Unterschiede bei der Auszahlung
- Vorläufiger Bescheid: Wird ausgestellt, wenn noch nicht alle Daten vorliegen (z. B. schwankendes Einkommen). Die Auszahlung erfolgt auf Basis einer Schätzung, die später korrigiert werden kann.
- Endgültiger Bescheid: Nach Vorlage aller Unterlagen und Nachweise erfolgt die endgültige Festsetzung. Die Auszahlung erfolgt dann verbindlich in der festgelegten Höhe für den Bewilligungszeitraum.
Was tun bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung?
Sollte das Bürgergeld am ersten Werktag des Monats nicht auf dem Konto sein, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Prüfung der Bankbuchung: Manchmal verzögert sich die Gutschrift durch die Bank um einen Tag.
- Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter: Sollte das Geld bis zum dritten Werktag nicht eingegangen sein, sollte das zuständige Jobcenter kontaktiert werden.
- Überprüfung des Bescheids: Wurde der Antrag rechtzeitig gestellt? Sind alle Unterlagen vollständig? Liegt ein gültiger Bewilligungsbescheid vor?
- Vorschuss beantragen: In Härtefällen kann ein Vorschuss auf das Bürgergeld beantragt werden, wenn die Bearbeitung des Antrags länger dauert und finanzielle Not besteht.
Sonderfälle und Besonderheiten
Erstantrag und rückwirkende Zahlung
Wird der Bürgergeld-Antrag bewilligt, erfolgt die Auszahlung rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bereits bestanden. Die erste Zahlung kann daher mehrere Monate abdecken, wenn die Bearbeitung länger gedauert hat.
Änderungsbescheid
Ändern sich die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, kann ein Änderungsbescheid ergehen. Die Auszahlung wird dann entsprechend angepasst. Es ist wichtig, Änderungen (z. B. Einkommen, Umzug) dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.
Widerspruchsfrist
Gegen den Bürgergeld-Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Es empfiehlt sich, den Bescheid sorgfältig zu prüfen, da Fehler nicht selten sind.
Praktische Hinweise für Bürgergeld-Empfänger
- Kontoverbindung aktuell halten: Änderungen der Bankverbindung sofort dem Jobcenter melden, um Zahlungsprobleme zu vermeiden.
- Auszahlungstermine notieren: Die festen Auszahlungstermine geben Planungssicherheit für Miete, Strom und andere laufende Kosten.
- Fristen beachten: Folgeanträge rechtzeitig stellen, damit es zu keiner Unterbrechung der Zahlungen kommt.
- Unterlagen vollständig einreichen: Verzögerungen entstehen oft durch fehlende Nachweise. Eine vollständige Antragstellung beschleunigt die Bearbeitung.
Häufige Fragen zur Bürgergeld-Auszahlung
Wann kommt das Bürgergeld nach dem Bescheid?
Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids wird die erste Zahlung in der Regel innerhalb weniger Tage überwiesen. Die weiteren Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus, jeweils zum festgelegten Auszahlungstermin.
Was tun, wenn das Geld nicht kommt?
Zunächst bei der eigenen Bank nachfragen, dann das Jobcenter kontaktieren. Bei längeren Verzögerungen kann ein Vorschuss beantragt werden.
Kann das Bürgergeld auch bar ausgezahlt werden?
Eine Barauszahlung ist in Ausnahmefällen per Scheck möglich, verursacht aber zusätzliche Kosten und ist nicht die Regel.
Was passiert bei Feiertagen und Wochenenden?
Fällt der erste Tag des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird das Geld so überwiesen, dass es spätestens am nächsten Werktag auf dem Konto ist.
Fazit: Bürgergeld-Bescheid und Auszahlung – Planungssicherheit für Anspruchsberechtigte
Der Bürgergeld-Bescheid ist die Grundlage für die monatliche Auszahlung der Grundsicherung. Die Auszahlung erfolgt stets im Voraus und ist an feste Termine gebunden. Wer den Bescheid erhalten hat, kann in der Regel darauf vertrauen, dass das Geld pünktlich zum Monatsbeginn zur Verfügung steht.
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle Unterlagen vollständig eingereicht und Änderungen umgehend gemeldet werden. Bei Problemen stehen das Jobcenter und verschiedene Beratungsstellen unterstützend zur Seite.
Mit dem Wissen um die Auszahlungstermine, den Ablauf und die Rechte als Leistungsberechtigter lässt sich die eigene finanzielle Situation besser planen und Unsicherheiten werden reduziert. Das Bürgergeld bleibt damit für Millionen Menschen ein verlässlicher Pfeiler der sozialen Sicherung in Deutschland.