Wann bucht die Bank beim P-Konto? Erfahren Sie alles Wichtige zu Buchungszeiten, Freibetrag, Geldeingang und Auszahlung auf dem Pfändungsschutzkonto.

Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein zentrales Instrument für Menschen, die von Kontopfändungen bedroht sind. Es schützt das Existenzminimum und sorgt dafür, dass trotz Pfändung bestimmte Beträge weiterhin für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Besonders wichtig für Betroffene sind die Buchungszeiten und Fristen, denn sie bestimmen, wann und wie lange Gelder auf dem P-Konto vor einer Pfändung geschützt sind.
Im Folgenden finden Sie einen umfassenden Überblick über die Funktionsweise, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und alle relevanten Buchungszeiten rund um das P-Konto.
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Ein P-Konto ist ein Girokonto mit einer besonderen Schutzfunktion. Es bietet Kontoinhabern einen gesetzlichen Pfändungsschutz für einen bestimmten monatlichen Freibetrag. Dieser Freibetrag bleibt auch im Falle einer Kontopfändung für den Kontoinhaber verfügbar. Der aktuelle Grundfreibetrag beträgt ab dem 1. Juli 2024 monatlich 1.500 Euro. Bei Nachweis von Unterhaltsverpflichtungen oder bestimmten Sozialleistungen kann der Freibetrag erhöht werden.
Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto
Jede natürliche Person hat das Recht, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Ein Antrag bei der Bank genügt. Die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen, wenn das Konto gepfändet wurde. Die Umstellung selbst ist kostenfrei, jedoch können für die Kontoführung Gebühren anfallen, die nicht höher sein dürfen als bei einem normalen Girokonto.
Buchungszeiten beim P-Konto: Wie funktioniert die Gutschrift?
Die Buchungszeiten auf einem P-Konto orientieren sich grundsätzlich an den üblichen Bankgeschäftszeiten. Eingehende Zahlungen wie Gehalt, Sozialleistungen oder Kindergeld werden wie bei jedem anderen Girokonto gebucht. Entscheidend ist jedoch, wann das Guthaben auf dem Konto eingeht und wie lange es vor einer Pfändung geschützt bleibt.
Gutschrift und Verfügbarkeit
- Gutschriften werden in der Regel werktags während der Banköffnungszeiten verbucht.
- Sobald das Geld auf dem Konto eingeht, steht es im Rahmen des Freibetrags zur Verfügung.
- Der Schutz des Freibetrags gilt jeweils für den Kalendermonat, in dem die Gutschrift eingeht.
Übertrag von Guthaben in Folgemonate – Die 3-Monats-Regel
Ein zentrales Thema für P-Konto-Inhaber ist die Frage, wie lange nicht verbrauchtes Guthaben geschützt bleibt. Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2021 gilt: Nicht verbrauchtes Guthaben aus dem geschützten Freibetrag kann bis zu drei Monate in die Zukunft übertragen werden.
Beispiel: Übertrag von Guthaben
- Wird im Juli nicht der gesamte Freibetrag verbraucht, kann das Restguthaben im August, September und Oktober weiterhin geschützt auf dem Konto verbleiben.
- Erst ab dem vierten Monat nach Geldeingang ist das nicht verbrauchte Guthaben pfändbar.
- Entscheidend ist das Guthaben zum jeweiligen Stichtag, nicht das Buchungsdatum auf dem Kontoauszug.
Wartezeiten und Fristen bei Pfändungen
Kommt es zu einer Pfändung, gelten bestimmte Wartezeiten:
- Die Bank darf pfändbare Beträge erst nach Ablauf einer vierwöchigen Wartefrist an den Gläubiger auszahlen.
- In dieser Zeit hat der Kontoinhaber die Möglichkeit, geschützte Beträge abzuheben oder zu verwenden.
- Nach Ablauf der Frist werden überschüssige, nicht geschützte Beträge an den Gläubiger ausgezahlt.
Buchungszeiten bei Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen
Auch auf dem P-Konto gelten die üblichen Buchungszeiten für Zahlungsaufträge:
- Überweisungen werden werktags innerhalb der gesetzlichen Fristen ausgeführt.
- Lastschriften und Daueraufträge werden wie gewohnt gebucht, sofern das Guthaben innerhalb des Freibetrags liegt.
- Nach Zustellung einer Pfändung sind Sollbuchungen (z.B. Überweisungen, Lastschriften) nur noch möglich, wenn ausreichend Guthaben im geschützten Bereich vorhanden ist.
Pfändungsschutz und Geldeingang: Wann ist das Geld verfügbar?
Der Pfändungsschutz greift immer ab dem Zeitpunkt des Geldeingangs. Das bedeutet:
- Geht das Gehalt am 28. eines Monats ein, ist es bis zum Monatsende und in den folgenden drei Monaten geschützt, sofern es nicht verbraucht wird.
- Wird das Geld abgehoben oder überwiesen, ist es verbraucht und kann nicht erneut gepfändet werden.
Erhöhung des Freibetrags: Bescheinigungen und Fristen
Wer Anspruch auf einen höheren Freibetrag hat, muss dies der Bank nachweisen. Anerkannte Nachweise sind Bescheinigungen von Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt. Die Bank ist verpflichtet, diese Bescheinigungen mindestens zwei Jahre lang zu beachten und muss rechtzeitig auf ein drohendes Ablaufen hinweisen.
Besonderheiten bei negativen Kontoständen
Ein P-Konto darf grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt werden. Wird ein Konto mit negativem Saldo in ein P-Konto umgewandelt, darf die Bank eingehende Gutschriften nicht zum Ausgleich des negativen Saldos verwenden. Das bedeutet, auch bei einem Minusstand bleibt der Pfändungsschutz für neue Gutschriften bestehen.
Kündigung und Rückumwandlung des P-Kontos
Das P-Konto kann jederzeit wieder in ein normales Girokonto umgewandelt werden, wenn keine Pfändung mehr besteht. Die Bank muss die Rückumwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen zum Monatsende durchführen. Ein Wechsel zu einer anderen Bank ist ebenfalls möglich.
Kosten und Einschränkungen beim P-Konto
- Die Kontoführung ist nicht kostenfrei, darf aber nicht teurer sein als ein normales Girokonto.
- Kreditkarten und Dispokredite sind beim P-Konto in der Regel nicht möglich.
- Die Schufa wird über die Einrichtung eines P-Kontos informiert. Jede Person darf nur ein P-Konto führen.
Empfehlungen für die Nutzung des P-Kontos
- Das P-Konto ist vor allem für Menschen mit akuten oder drohenden Pfändungen sinnvoll.
- Wer keine Pfändung befürchten muss, sollte auf ein P-Konto verzichten, da es Einschränkungen mit sich bringt und die Bonität beeinträchtigen kann.
- Nicht verbrauchtes Guthaben sollte spätestens nach drei Monaten abgehoben werden, um den Pfändungsschutz nicht zu verlieren.
Häufige Fragen zu Buchungszeiten und Fristen
Wie schnell wird mein Gehalt auf dem P-Konto gutgeschrieben?
- Die Gutschrift erfolgt wie bei jedem Girokonto, meist am Tag des Zahlungseingangs während der Banköffnungszeiten.
Wann kann ich über mein Geld verfügen?
- Sofort nach Gutschrift, solange der Freibetrag nicht überschritten wird.
Wie lange bleibt nicht verbrauchtes Guthaben geschützt?
- Bis zu drei Monate nach dem Monat des Geldeingangs.
Was passiert mit Guthaben nach Ablauf der Frist?
- Es wird pfändbar und kann an den Gläubiger ausgezahlt werden.
Kann ich mehrere P-Konten führen?
- Nein, pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt. Die Schufa überwacht dies.
Fazit
Das P-Konto ist ein effektives Mittel, um das Existenzminimum bei Kontopfändungen zu sichern. Die Buchungszeiten entsprechen weitgehend denen eines regulären Girokontos, allerdings sind die gesetzlichen Schutzfristen und der Übertrag von Guthaben besonders zu beachten. Wer ein P-Konto nutzt, sollte die 3-Monats-Regel kennen und nicht verbrauchtes Guthaben rechtzeitig abheben, um den Pfändungsschutz nicht zu verlieren. Für die Erhöhung des Freibetrags sind rechtzeitig gültige Bescheinigungen einzureichen.
Die Umwandlung in ein P-Konto ist unkompliziert und innerhalb weniger Tage möglich, die Kontoführung darf nicht teurer sein als bei einem normalen Konto. Das P-Konto ist ein wichtiger Schutzmechanismus, birgt aber auch Einschränkungen, die bei der Entscheidung zur Einrichtung bedacht werden sollten.
Tipp: Lassen Sie sich im Zweifel von einer Schuldnerberatung oder einem spezialisierten Anwalt beraten, um alle Vorteile des P-Kontos optimal zu nutzen und Fehler bei Fristen oder Nachweisen zu vermeiden.