Wie viel Arbeitslosengeld 1 steht Ihnen zu und wann haben Sie Anspruch darauf? Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Höhe und den Voraussetzungen!

Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine der wichtigsten sozialen Sicherungsleistungen in Deutschland. Es unterstützt Arbeitnehmer, die unverschuldet ihren Job verloren haben, finanziell und hilft ihnen, die Zeit bis zur nächsten Anstellung zu überbrücken.
In diesem Artikel werden die Voraussetzungen, die Höhe, die Berechnung und die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitslosengeld 1 verständlich erklärt.
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Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung, die aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Anspruch darauf haben Arbeitnehmer, die in den letzten Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und nun arbeitslos sind.
Im Gegensatz zum Bürgergeld (früher Hartz IV) ist das Arbeitslosengeld 1 nicht bedürftigkeitsgeprüft, sondern richtet sich nach dem vorherigen Einkommen.
Voraussetzungen für den Anspruch
Um Arbeitslosengeld 1 zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Arbeitslosigkeit: Man ist tatsächlich arbeitslos, das heißt, man arbeitet weniger als 15 Stunden pro Woche.
- Arbeitslosmeldung: Die Arbeitslosigkeit muss persönlich bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden.
- Verfügbarkeit: Man steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, sucht aktiv eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeitet mit der Agentur für Arbeit zusammen.
- Anwartschaftszeit: Es müssen in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden.
Anwartschaftszeit: Wer hat Anspruch?
Die sogenannte Anwartschaftszeit ist eine zentrale Voraussetzung für den Bezug von ALG 1. Sie besagt, dass man innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss.
Sonderregelung für befristet Beschäftigte:
Wer überwiegend befristete Beschäftigungen hatte, für den kann die Anwartschaftszeit auf sechs Monate innerhalb der letzten 30 Monate verkürzt werden. Voraussetzung ist, dass die meisten Beschäftigungen auf maximal 14 Wochen befristet waren.
Weitere anrechenbare Zeiten:
- Erziehung eines Kindes bis zum dritten Lebensjahr
- Bezug von Krankengeld
- Wehr- oder Zivildienst, Freiwilligendienste
- Freiwillige Versicherung während Selbstständigkeit
Die Höhe des Arbeitslosengeldes 1
Die Höhe des ALG 1 richtet sich nach dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Daraus wird ein tägliches Bemessungsentgelt ermittelt, von dem Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Das Ergebnis ist das sogenannte Leistungsentgelt.
Leistungssatz:
- Ohne Kind: 60% des Leistungsentgelts
- Mit Kind (bei Kindergeldberechtigung): 67% des Leistungsentgelts
So wird das ALG 1 berechnet (mit Beispiel)
Berechnungsschritte:
- Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate ermitteln
Beispiel: 47.000 Euro Jahresbrutto - Bemessungsentgelt pro Tag berechnen:
47.000 € / 365 Tage = ca. 129 € pro Tag - Abzug von Steuern und Sozialabgaben (pauschal 20% für Sozialversicherung, Lohnsteuer nach Steuerklasse, ggf. Solidaritätszuschlag):
Netto-Bemessungsentgelt pro Tag: z. B. 90 € (vereinfachtes Beispiel) - Leistungsentgelt berechnen:
- Ohne Kind: 60% von 90 € = 54 € pro Tag
- Mit Kind: 67% von 90 € = 60,30 € pro Tag
- Monatlicher Auszahlungsbetrag:
54 € x 30 Tage = 1.620 € monatlich (ohne Kind)
60,30 € x 30 Tage = 1.809 € monatlich (mit Kind)
Die tatsächliche Höhe kann je nach Steuerklasse, Abzügen und individuellen Faktoren variieren. Ein Arbeitslosengeldrechner hilft bei der genauen Berechnung.
Bezugsdauer: Wie lange wird ALG 1 gezahlt?
Die Bezugsdauer hängt vom Alter und der Dauer der vorherigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab:
Versicherungszeit (in Monaten) | Bezugsdauer (unter 50 Jahre) | Bezugsdauer (ab 50 Jahre) |
---|---|---|
12 | 6 Monate | 6 Monate |
16 | 8 Monate | 8 Monate |
20 | 10 Monate | 10 Monate |
24 | 12 Monate | 12 Monate |
30 | – | 15 Monate (ab 50 J.) |
36 | – | 18 Monate (ab 55 J.) |
48 | – | 24 Monate (ab 58 J.) |
Je älter und je länger versichert, desto länger wird ALG 1 gezahlt. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate für Personen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit.
Antragstellung: So läuft das Verfahren ab
1. Arbeitsuchend melden:
Sobald man von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt, spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses online, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
2. Arbeitslos melden:
Am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit melden.
3. Antrag stellen:
Den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 kann man online oder persönlich stellen. Notwendige Unterlagen sind Personalausweis, Steuerklasse, Arbeitsbescheinigungen, Nachweise über andere versicherungspflichtige Zeiten, Krankenkassenangaben, Bankverbindung, Rentenversicherungsnummer und Steueridentifikationsnummer.
Hinweis:
Ohne Antrag keine Zahlung! Der Anspruch kann bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, solange man noch arbeitslos ist.
Sperrzeiten und Ruhen des Anspruchs
In bestimmten Fällen kann es zu einer Sperrzeit kommen, in der kein ALG 1 gezahlt wird. Typische Gründe:
- Eigenkündigung ohne wichtigen Grund
- Arbeitsaufgabe durch Aufhebungsvertrag ohne triftigen Grund
- Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots
- Versäumte Meldung als arbeitssuchend
Die Sperrzeit beträgt in der Regel zwölf Wochen. Während dieser Zeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Was ist bei Nebenjobs und Zuverdienst zu beachten?
Während des Bezugs von ALG 1 ist ein Nebenjob mit bis zu 15 Stunden pro Woche erlaubt. Das Nebeneinkommen wird jedoch auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Ein Freibetrag von 165 Euro pro Monat bleibt anrechnungsfrei. Alles darüber hinausgehende Einkommen wird vom ALG 1 abgezogen.
Unterschiede zu Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
Merkmal | Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) | Bürgergeld (ehemals Hartz IV) |
---|---|---|
Anspruchsgrundlage | Versicherungsleistung | Bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung |
Höhe | 60/67% des letzten Nettoentgelts | Feste Regelsätze |
Dauer | Max. 24 Monate | Unbegrenzt (bei Bedürftigkeit) |
Vermögensprüfung | Nein | Ja |
Anrechnung Partnereinkommen | Nein | Ja |
Häufige Fragen und Antworten
Wie schnell wird das ALG 1 ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt rückwirkend am ersten Werktag des Monats für den Vormonat.
Kann ich während des Bezugs von ALG 1 Urlaub machen?
Urlaub ist nur mit vorheriger Genehmigung der Agentur für Arbeit möglich, da man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Was passiert nach Ablauf des ALG 1?
Besteht weiterhin Bedürftigkeit, kann beim Jobcenter Bürgergeld beantragt werden.
Muss ich jede Arbeit annehmen?
Man muss jede zumutbare Arbeit annehmen. Ablehnung ohne wichtigen Grund kann zu einer Sperrzeit führen.
Fazit
Das Arbeitslosengeld 1 bietet Arbeitnehmern nach Jobverlust eine wichtige finanzielle Absicherung. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Einkommen und beträgt 60 Prozent des Leistungsentgelts, mit Kind sogar 67 Prozent. Anspruch hat, wer die Anwartschaftszeit erfüllt und sich arbeitslos meldet.
Die Bezugsdauer hängt von Alter und Versicherungszeiten ab. Wer die Voraussetzungen kennt und den Antrag rechtzeitig stellt, kann die Phase der Arbeitslosigkeit finanziell besser überbrücken.