BayKiBiG Buchungszeiten – Überblick & wichtige Infos

Möchten Sie wissen, wie die BayKiBiG Buchungszeiten funktionieren und welche wichtigen Details Sie beachten sollten? Hier erhalten Sie einen klaren Überblick.

BayKiBiG Buchungszeiten Eine umfassende Übersicht

Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) regelt seit 2005 die Rahmenbedingungen für die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Bayern. Ein zentrales Element dieses Gesetzes sind die sogenannten Buchungszeiten. Sie bestimmen nicht nur, wie lange ein Kind in einer Einrichtung betreut wird, sondern sind auch maßgeblich für die staatliche Förderung und die Elternbeiträge.

Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Buchungszeiten nach BayKiBiG, deren Bedeutung, rechtliche Grundlagen, praktische Umsetzung und häufige Fragen aus der Praxis.


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Was sind Buchungszeiten?

Definition:
Die Buchungszeit ist der von den Eltern mit der Kindertageseinrichtung oder Tagespflegeperson vereinbarte Zeitraum, in dem das Kind regelmäßig betreut wird. Sie beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Einrichtung. Auch die Bring- und Abholzeiten sind Bestandteil der Buchungszeit.

Unterschied zur Öffnungszeit:
Die Öffnungszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem die Einrichtung grundsätzlich für alle Kinder geöffnet ist. Die Buchungszeit ist der individuell gebuchte Zeitraum innerhalb der Öffnungszeit, den das Kind tatsächlich nutzt.

Rechtliche Grundlagen der Buchungszeiten

Mindestbuchungszeiten

  • Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort):
  • Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ist eine Mindestbuchungszeit von 20 Stunden pro Woche bzw. 4 Stunden pro Tag vorgesehen.
  • Buchungszeiten unter drei Stunden täglich werden bei dieser Altersgruppe nicht gefördert.
  • Kindertagespflege:
  • Hier gilt eine Mindestbuchungszeit von durchschnittlich 10 Stunden pro Woche für die staatliche Förderung.

Buchungszeitfaktoren

Die Buchungszeitfaktoren sind entscheidend für die Berechnung der staatlichen Förderung. Sie berücksichtigen die Dauer der täglichen Betreuung und staffeln sich wie folgt:

Buchungszeit (pro Tag)Buchungszeitfaktor
> 1 bis ≤ 2 Stunden (U3/Schulkinder)0,5
> 2 bis ≤ 3 Stunden (U3/Schulkinder)0,75
> 3 bis ≤ 4 Stunden1,0
> 4 bis ≤ 5 Stunden1,25
> 5 bis ≤ 6 Stunden1,5
> 6 bis ≤ 7 Stunden1,75
> 7 bis ≤ 8 Stunden2,0
> 8 bis ≤ 9 Stunden2,25
> 9 Stunden2,5

Die Buchungszeitfaktoren werden mit einem Basiswert und einem Gewichtungsfaktor multipliziert, um die kindbezogene Förderung zu berechnen.

Kernzeit

Viele Einrichtungen legen eine sogenannte Kernzeit fest. Das ist ein Zeitraum, in dem alle Kinder anwesend sein müssen, damit konzentrierte pädagogische Arbeit möglich ist. Während der Kernzeit ist das Bringen und Abholen der Kinder nicht gestattet. Die Kernzeit muss in der gebuchten Zeit enthalten sein.

Flexible Bring- und Abholzeiten

Die Buchungszeitfaktoren enthalten pro Woche einen Zeitpuffer von fünf Stunden. So können Eltern die Bring- und Abholzeiten flexibler gestalten, ohne die Förderung zu gefährden. Die Kernzeit kann allerdings durch den Träger festgelegt werden und ist verbindlich einzuhalten.

Buchungszeiten in der Praxis

Buchungsintervalle

  • Die Buchungen erfolgen meist in halbstündigen Intervallen. Beginn und Ende der Buchungszeit können zur vollen oder halben Stunde gewählt werden.
  • Unterschiedliche Buchungszeiten an einzelnen Wochentagen sind möglich, solange die Wochenstunden und die Kernzeit eingehalten werden.

Änderung der Buchungszeiten

  • Eine Verlängerung der Buchungszeit ist in der Regel monatlich möglich.
  • Eine Reduzierung ist meist erst nach einem Quartal zulässig, um die Personalplanung zu erleichtern.
  • Bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Urlaub) muss die Buchungszeit nicht angepasst werden. Schließzeiten der Einrichtung bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

Eingewöhnungsphase

Während der Eingewöhnung kann die Kernzeit in Absprache mit der Einrichtung vorübergehend verkürzt werden, um dem individuellen Bedarf des Kindes Rechnung zu tragen.

Versicherungsschutz

Kinder sind während der gesamten Buchungszeit sowie auf dem direkten Weg zur und von der Einrichtung gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Ausflüge und Einzelveranstaltungen außerhalb der regulären Buchungszeit.

Förderung und Finanzierung

Berechnung der Förderung

Die Förderung des Freistaats Bayern richtet sich nach dem Buchungszeitfaktor, dem Basiswert und einem Gewichtungsfaktor. Beispiel:
Für ein Kind mit einer Buchungszeit von sechs Stunden täglich ergibt sich bei einem Basiswert von 759,82 Euro und einem Buchungszeitfaktor von 1,5 ein Förderbetrag von 1.139,73 Euro pro Jahr (ohne Berücksichtigung weiterer Faktoren).

Buchungsbeleg

Der Buchungsbeleg ist Teil des Betreuungsvertrags und bildet die Grundlage für die Abrechnung der Förderung. Änderungen in der tatsächlichen Nutzung müssen dem Träger mitgeteilt und der Buchungsbeleg entsprechend angepasst werden.

Staffelung der Elternbeiträge

Die Elternbeiträge werden in der Regel nach Buchungszeitkategorien gestaffelt. Die Staffelung soll mindestens 10% zwischen den einzelnen Kategorien betragen, mindestens jedoch 5 Euro.

Besonderheiten für verschiedene Altersgruppen

Kinder unter drei Jahren (Krippe)

  • Buchungszeiten von weniger als drei Stunden täglich sind förderfähig, allerdings mit geringeren Buchungszeitfaktoren (0,5 bzw. 0,75).
  • Durchschnittlich werden in bayerischen Krippen 7,1 Stunden täglich gebucht.

Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung (Kindergarten)

  • Mindestbuchungszeit: 20 Wochenstunden bzw. 4 Stunden pro Tag.
  • Die häufigste Buchung liegt zwischen 6 und 7 Stunden täglich.

Schulkinder (Hort)

  • Während der Schulferien sind längere Buchungszeiten möglich.
  • Außerhalb der Ferien werden Zeiten zwischen 8 und 11 Uhr nicht als förderfähige Buchungszeit anerkannt.
  • Durchschnittliche Buchungszeit im Hort: 4,6 Stunden täglich.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Wann beginnt und endet die Buchungszeit?
Mit dem Betreten bzw. Verlassen der Einrichtung. Auch die Bring- und Abholzeiten sind Teil der Buchungszeit.

Kann ich tageweise unterschiedliche Buchungszeiten wählen?
Ja, solange die Wochenstunden und die Kernzeit eingehalten werden.

Ist es möglich, den Kindergartenbesuch nur an bestimmten Tagen zu buchen?
Nein, die Kernzeit muss an jedem Tag gebucht werden.

Was passiert, wenn mein Kind krank ist oder wir Urlaub machen?
Krankheits- oder urlaubsbedingte Fehlzeiten müssen nicht gemeldet werden und haben keinen Einfluss auf die Buchungszeit.

Kann ich die Buchungszeit nachträglich ändern?
Eine Verlängerung ist meist monatlich möglich, eine Reduzierung frühestens nach einem Quartal.

Was ist, wenn die tatsächliche Nutzung von der gebuchten Zeit abweicht?
Der Träger ist verpflichtet, den Buchungsbeleg zu korrigieren, wenn die tatsächliche Nutzung regelmäßig erheblich abweicht.

Bedeutung der Buchungszeiten für Eltern, Träger und Personal

Für Eltern

  • Die Buchungszeit bestimmt, wie flexibel Sie Ihr Kind bringen und abholen können.
  • Sie beeinflusst die Höhe der Elternbeiträge.
  • Eine zu kurze Buchungszeit kann die Förderung gefährden.

Für Träger

  • Die Buchungszeiten sind Grundlage für die Personal- und Raumplanung.
  • Sie bilden die Basis für die staatliche Förderung.
  • Der Träger kann Mindestbuchungszeiten und Kernzeiten festlegen, um die pädagogische Arbeit zu sichern.

Für das pädagogische Personal

  • Feste Kernzeiten ermöglichen eine ungestörte Bildungsarbeit.
  • Flexibilität bei Bring- und Abholzeiten muss mit den Anforderungen der pädagogischen Arbeit in Einklang gebracht werden.

Ausblick und aktuelle Entwicklungen

Das BayKiBiG wird regelmäßig angepasst, um den gesellschaftlichen Veränderungen und dem Bedarf an Betreuung gerecht zu werden. Die Buchungszeiten bleiben dabei ein zentrales Steuerungsinstrument für Qualität, Flexibilität und Finanzierung der frühkindlichen Bildung in Bayern.

Fazit

Die Buchungszeiten nach dem BayKiBiG sind ein zentrales Element der Kinderbetreuung in Bayern. Sie regeln nicht nur die tatsächliche Betreuungsdauer, sondern sind auch maßgeblich für die staatliche Förderung und die Elternbeiträge.

Eltern sollten sich vor Vertragsabschluss genau informieren, welche Buchungszeiten zu ihrem Bedarf passen und welche Vorgaben die jeweilige Einrichtung macht. Eine enge Abstimmung mit dem Träger und Transparenz bei Änderungen sorgen für eine reibungslose Betreuung und sichern die Förderung.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Buchungszeit = individuell vereinbarter Betreuungszeitraum, inkl. Bring- und Abholzeiten.
  • Mindestbuchungszeiten: 20 Stunden/Woche (Kindergarten), 10 Stunden/Woche (Tagespflege).
  • Buchungszeitfaktoren bestimmen die Förderhöhe.
  • Kernzeiten sichern die pädagogische Arbeit.
  • Änderungen der Buchungszeit sind möglich, aber an Fristen gebunden.
  • Elternbeiträge richten sich nach der gebuchten Zeit.
  • Flexibilität für Eltern, Planungssicherheit für Träger und Personal.

Mit diesem Wissen sind Sie bestens aufgestellt, um die optimale Buchungszeit für Ihr Kind zu wählen und die Rahmenbedingungen in der bayerischen Kinderbetreuung zu verstehen.


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