Deutschlandticket-Abo trotz Kündigung abgebucht – was tun?

Sie wurden trotz Kündigung für das Deutschlandticket belastet? Erfahren Sie, was jetzt zu tun ist und wie Sie Ihr Geld von der DB zurückbekommen.

Deutschlandticket-Abo trotz Kündigung abgebucht - was tun

Seit der Einführung des Deutsche Bahn 49-Euro-Tickets gibt es immer wieder Probleme mit unrechtmäßigen Abbuchungen trotz rechtzeitiger Kündigung. Viele Verbraucher sind verunsichert, was in so einem Fall zu tun ist.

Dieser Artikel erklärt die rechtliche Situation, zeigt typische Fehlerquellen auf und gibt konkrete Tipps, wie Betroffene ihr Geld zurückbekommen.


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Häufige Ursachen für Deutschlandticket Abbuchungen trotz Kündigung

Es gibt verschiedene Gründe, warum das Deutschlandticket-Abo trotz Kündigung weiter abgebucht wird:

  • Technische Probleme: Die IT-Systeme der Verkehrsunternehmen sind teilweise überlastet, sodass Kündigungen nicht korrekt verarbeitet werden.
  • Unklare Zuständigkeiten: Bei Buchung über die DB Navigator App ist die Deutsche Bahn der Vertragspartner, nicht der regionale Verkehrsverbund. Die Kündigung muss also bei der DB eingereicht werden.
  • Verzögerte Bearbeitung: Durch den Ansturm an Kündigungen können Anbieter nicht immer pünktlich reagieren.
  • Fehlende Bestätigung: Wurde die Kündigung nicht schriftlich bestätigt, gilt sie unter Umständen nicht.
  • Falsche Vorgehensweise: Die Kündigung erfolgte nur in der App, aber nicht schriftlich beim Anbieter.
  • Nicht fristgerechte Kündigung: Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. eines Kalendermonats erfolgen, um nicht für den nächsten Monat belastet zu werden.

Rechtliche Situation bei unberechtigten DB-Abbuchungen

Laut Verbraucherzentrale Bundesverband sind Abbuchungen nach einer fristgerechten Kündigung nicht rechtmäßig. Der Vertrag gilt als beendet, auch wenn der Anbieter dies verspätet umsetzt.

Das heißt konkret:

  • Anbieter müssen unrechtmäßig abgebuchtes Geld zurückzahlen
  • Verbraucher sollten durch Kündigungsbestätigung nachweisen, dass fristgerecht gekündigt wurde
  • Bei Nicht-Erstattung können Verbraucher rechtliche Schritte einleiten

Die Deutsche Bahn hat zugesagt, zu Unrecht abgebuchte Beträge zu erstatten. Wichtig ist aber der Nachweis der fristgerechten Kündigung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

1. Kündigungsbestätigung besorgen

Als Erstes sollten Sie sich eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der Deutschen Bahn besorgen. Diese dient als Nachweis für die fristgerechte Kündigung. Folgende Wege gibt es:

  • Bestätigungs-E-Mail abwarten
  • Im DB Kundenkonto nachsehen
  • Hotline anrufen und nachfragen
  • Noch mal schriftlich per Einschreiben kündigen

2. Abbuchung stornieren lassen

Wenn trotz Kündigung abgebucht wurde, sollten Sie die Lastschrift durch Ihre Bank rückgängig machen lassen.

Dazu melden Sie sich bei Ihrer Bank und widerrufen die Einzugsermächtigung für die DB. Die Abbuchung wird dann storniert.

3. Beschwerde einreichen

Reichen Sie direkt nach der unrechtmäßigen Abbuchung eine Beschwerde bei der Deutschen Bahn ein.

Folgende Punkte sollten Sie ansprechen:

  • Datum der Kündigung
  • Kündigungsbestätigung beilegen
  • Betrag und Datum der unrechtmäßigen Abbuchung
  • Forderung der sofortigen Rückzahlung

Die Beschwerde sollten Sie per Einschreiben einreichen, um den Zugang zu belegen.

4. Deutsche Bahn zur Rückzahlung auffordern

Bleibt die Beschwerde ohne Reaktion, sollten Sie die DB ein zweites Mal schriftlich zur Rückzahlung auffordern.

Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen und drohen Sie rechtliche Schritte an. Sollte die Frist verstreichen, können Sie eine Mahnung schicken.

5. Verbraucherzentrale einschalten

Bei hartnäckigen Fällen können Sie auch die Verbraucherzentrale um Rat fragen. Die Experten beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

In einigen Fällen kann die Verbraucherzentrale auch direkt die Deutsche Bahn kontaktieren und eine Lösung anmahnen.

6. Schlichtungsstelle einschalten

Die nächste Eskalationsstufe ist die Einleitung einer Schlichtung. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) ist spezialisiert auf Streitfälle bei Bahntickets.

Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos und kann online beantragt werden. Wenn keine Einigung erzielt wird, erhalten Sie eine juristische Beurteilung der Sachlage.

7. Klage einreichen

Bleiben auch Mahnung und Schlichtung ohne Erfolg, können Sie als letzten Schritt eine Zivilklage anstrengen. Dazu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Da es sich um vergleichsweise geringe Summen handelt, kommt ein vereinfachtes Verfahren vor dem Amtsgericht in Betracht. Die Erfolgsaussichten sind gut.

Häufige Fragen und Antworten

Was tun, wenn keine Kündigungsbestätigung vorliegt?

Ohne schriftliche Kündigungsbestätigung ist der Nachweis der fristgerechten Kündigung schwierig. Hier gibt es zwei Optionen:

  1. Noch mal schriftlich per Einschreiben kündigen
  2. Hotline anrufen und Gesprächsprotokoll erstellen lassen

Kann ich Anwaltskosten zurückverlangen?

Bei erfolgreicher Klage können Sie die Kosten für einen Anwalt erstattet verlangen. Allerdings nur in angemessener Höhe, nicht die gesamten Auslagen.

Sind Sammelklagen möglich?

Sammelklagen wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Allerdings können sich Betroffene zusammenschließen und mit gemeinsamer Vertretung klagen. Dies kann Kosten sparen.

Kann ich Schadensersatz verlangen?

Rein rechtlich ist Schadensersatz möglich, wenn ein Vermögensschaden nachgewiesen werden kann. Allerdings ist dies bei vergleichsweise geringen Beträgen schwierig. Klagen auf immateriellen Schadensersatz haben kaum Aussicht auf Erfolg.

Verjähren Ansprüche auf Rückzahlung?

Ja, grundsätzlich verjähren Ansprüche nach der gesetzlichen Frist von 3 Jahren. Es gibt aber Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern – durch Mahnung, Schlichtung etc.

Fazit

Trotz Kündigung abgebuchte Beträge für das Deutschlandticket-Abo zurückzuverlangen, ist mit etwas Aufwand verbunden. Wichtig sind Geduld und Beharrlichkeit, um sein Recht durchzusetzen.

Mit dem richtigen Vorgehen und Nachweisen ist die Rechtslage aber eindeutig: Unrechtmäßige Abbuchungen müssen erstattet werden. Scheuen Sie sich nicht, Ihr Geld zurückzufordern!


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