Digitale Patientenakte: Wie widerspreche ich?

Wie können Sie der digitalen Patientenakte widersprechen? Welche Schritte sind nötig, um Ihre Daten zu schützen und Ihre Rechte wahrzunehmen?

Digitale Patientenakte Wie widerspreche ich

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Seit 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine solche Akte, es sei denn, sie widersprechen aktiv.

Doch wie funktioniert der Widerspruch? Welche Rechte und Pflichten haben Versicherte? Und welche Vor- und Nachteile bringt die ePA mit sich? Dieser Artikel beleuchtet alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Widerspruch gegen die digitale Patientenakte.


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Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Sammlung medizinischer Daten, die für die gesundheitliche Versorgung relevant sind. Dazu zählen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, OP-Berichte, Medikationspläne, Impfausweise und weitere Gesundheitsdokumente.

Ziel der ePA ist es, die Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu verbessern und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Die Hoheit über die eigenen Daten bleibt dabei stets bei den Versicherten: Sie entscheiden, welche Dokumente hochgeladen werden und wer darauf zugreifen darf.

Warum kann ein Widerspruch sinnvoll sein?

Viele Versicherte stellen sich die Frage, ob sie der Einrichtung einer ePA widersprechen sollten. Gründe für einen Widerspruch können sein:

  • Datenschutzbedenken: Die zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten birgt das Risiko von Missbrauch oder Hackerangriffen. Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren, dass die ePA ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, da sie einen „Datenschatz“ im Wert von Milliarden Euro schafft, der für Kriminelle attraktiv ist.
  • Kontrolle über die eigenen Daten: Nicht jeder möchte, dass alle medizinischen Informationen an einem zentralen Ort gespeichert werden. Besonders sensible Daten wie Informationen zu psychischen Erkrankungen, Suchtkrankheiten, Schwangerschaftsabbrüchen oder Geschlechtskrankheiten können in der ePA landen.
  • Rechtliche Bedenken: Einige Experten sehen in der automatischen Einrichtung der ePA eine Abkehr vom bisherigen Rechtssystem, das auf ausdrückliche Zustimmung setzt. Es besteht die Sorge, dass die ePA in Zukunft per Gesetz verpflichtend werden könnte.

Welche Rechte haben Versicherte beim Widerspruch?

Das Digital-Gesetz (DigiG) sieht vor, dass die Nutzung der ePA freiwillig ist. Versicherte können jederzeit der Einrichtung oder Nutzung der Akte widersprechen, auch nachdem sie bereits angelegt wurde. Der Widerspruch ist nicht an eine Frist gebunden und kann jederzeit eingereicht werden. Nach einem Widerspruch wird die ePA inklusive aller Inhalte gelöscht. Möchte man die ePA später doch nutzen, wird eine neue Akte angelegt – alte Daten stehen dann nicht mehr zur Verfügung.

Wie widerspreche ich der elektronischen Patientenakte?

Der Widerspruch muss bei der eigenen Krankenkasse erfolgen. Die meisten Kassen bieten mehrere Wege, um den Widerspruch einzureichen:

  • Online-Formular: Viele Krankenkassen stellen auf ihrer Webseite ein Formular bereit, das ausgefüllt und abgeschickt werden kann.
  • Schriftlich per Post: Der Widerspruch kann auch in schriftlicher Form an die Krankenkasse gesendet werden. Dabei sollten Name, Versichertennummer und eine klare Formulierung des Widerspruchs enthalten sein.
  • Persönlich in der Filiale: In einigen Fällen kann der Widerspruch auch direkt in einer Filiale der Krankenkasse abgegeben werden.
  • Über die Krankenkassen-App: Viele Kassen bieten die Möglichkeit, den Widerspruch über die eigene App zu verwalten.
  • Telefonisch: Grundsätzlich sollte der Widerspruch auch telefonisch möglich sein, allerdings unterscheiden sich die Formalien je nach Krankenkasse.

Einige Krankenkassen bieten spezielle Widerspruchs-Generatoren an, mit denen sich ein individuelles Anschreiben erstellen lässt. Der Widerspruch muss nicht begründet werden.

Was passiert nach dem Widerspruch?

Nach Eingang des Widerspruchs bei der Krankenkasse wird die ePA inklusive aller Inhalte gelöscht. Es entstehen Versicherten dadurch keine Nachteile in der medizinischen Versorgung, allerdings kann es in Notfällen zu Verzögerungen kommen, wenn wichtige Informationen nicht zentral abrufbar sind. Wer sich später umentscheidet, kann den Widerspruch jederzeit zurücknehmen und eine neue ePA anlegen lassen.

Welche Arten von Widersprüchen gibt es?

Versicherte können nicht nur der Einrichtung der ePA insgesamt widersprechen, sondern auch gezielt bestimmte Funktionen oder Zugriffe einschränken:

  • Widerspruch gegen das Anlegen und die Einrichtung der ePA
  • Einzelwiderspruch gegen den Zugriff einer bestimmten medizinischen Einrichtung
  • Speicherung medizinischer Abrechnungsdaten
  • Speicherung von Medikationsdaten aus dem E-Rezept
  • Nutzung von Daten zu Forschungszwecken

Diese Einzelwidersprüche können meist über die Krankenkassen-App oder die Ombudsstelle der Kasse eingerichtet werden.

Welche Fristen gelten für den Widerspruch?

Grundsätzlich ist der Widerspruch jederzeit möglich, auch nachdem die ePA bereits angelegt wurde. Einige Krankenkassen sprechen von einer Widerspruchsfrist von sechs Wochen, nachdem die Versicherten über die Einrichtung der ePA informiert wurden.

Diese Frist ist jedoch nicht bindend, da das Gesetz den Widerspruch jederzeit vorsieht. Wer vor dem Start der Pilotphase widerspricht, kann ausschließen, dass es bereits während der Testphase zu einem Sicherheitsvorfall mit den eigenen Daten kommt.

Welche Risiken und Nachteile birgt der Widerspruch?

Ein Widerspruch gegen die ePA hat in der Regel keine negativen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung. Allerdings können wichtige Informationen in Notfällen nicht so schnell abgerufen werden, was zu Verzögerungen führen kann.

Die Chancen auf eine optimale Behandlung sind umso größer, je besser die behandelnden Ärzte über die Krankheitsgeschichte informiert sind. Die ePA bündelt alle relevanten Informationen und stellt sie den Ärzten auf einen Blick zur Verfügung.

Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?

Die Sicherheit der ePA wird kontrovers diskutiert. Einerseits bietet sie die Chance, medizinische Daten effizient und schnell verfügbar zu machen. Andererseits gibt es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit.

Sicherheitsforscher haben mehrfach auf Schwachstellen und Sicherheitslücken hingewiesen, die in der Vergangenheit bei zentralisierten Gesundheitssystemen aufgetreten sind. Datenschützer kritisieren, dass die ePA weder am Gemeinwohl noch an den Interessen der Patienten orientiert ist.

Kann die ePA in Zukunft verpflichtend werden?

Experten halten es für möglich, dass die ePA in Zukunft per Gesetz verpflichtend für alle Versicherten wird. Bislang ist die Nutzung jedoch freiwillig, und ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Es bleibt abzuwarten, wie sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren entwickeln.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Widerspruch gegen die ePA

  1. Informieren: Lesen Sie die Informationen Ihrer Krankenkasse zur ePA und den Widerspruchsmöglichkeiten.
  2. Entscheiden: Überlegen Sie, ob Sie der Einrichtung der ePA widersprechen möchten oder gezielt bestimmte Funktionen ausschließen wollen.
  3. Formular ausfüllen: Nutzen Sie das Online-Formular Ihrer Krankenkasse oder einen Widerspruchs-Generator, um ein Anschreiben zu erstellen.
  4. Widerspruch einreichen: Senden Sie den Widerspruch per Post, online oder über die App an Ihre Krankenkasse.
  5. Bestätigung abwarten: Ihre Krankenkasse bestätigt den Eingang des Widerspruchs und löscht die ePA inklusive aller Inhalte.
  6. Bei Bedarf zurücknehmen: Sie können den Widerspruch jederzeit zurücknehmen und eine neue ePA anlegen lassen.

Häufige Fragen zum Widerspruch gegen die ePA

Muss ich den Widerspruch begründen?
Nein, eine Begründung ist nicht erforderlich.

Kann ich den Widerspruch später zurücknehmen?
Ja, Sie können jederzeit den Widerspruch zurücknehmen und eine neue ePA anlegen lassen.

Bekomme ich Nachteile in der medizinischen Versorgung?
Nein, ein Widerspruch hat keine negativen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung. In Notfällen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, wenn wichtige Informationen nicht zentral abrufbar sind.

Was passiert mit meinen Daten nach dem Widerspruch?
Die ePA inklusive aller Inhalte wird gelöscht.

Kann ich gezielt bestimmte Daten oder Zugriffe ausschließen?
Ja, Sie können Einzelwidersprüche gegen bestimmte Funktionen oder Zugriffe einrichten.

Fazit

Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Die Nutzung bleibt freiwillig, und Versicherte können jederzeit widersprechen.

Der Widerspruch ist einfach und unkompliziert möglich, sowohl online als auch schriftlich oder über die App der Krankenkasse.

Wer Bedenken hinsichtlich Datenschutz oder Datensicherheit hat, sollte sich gut informieren und gegebenenfalls widersprechen. Die Entscheidung für oder gegen die ePA liegt letztlich bei jedem Versicherten selbst.

Anhang: Muster-Widerspruchsschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Einrichtung und Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für meine Person.

Name:
Versichertennummer:
Geburtsdatum:

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerspruchs und die Löschung meiner elektronischen Patientenakte.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Hinweis:
Dieses Muster kann individuell angepasst und an die eigene Krankenkasse gesendet werden.

Weiterführende Informationen

  • Widerspruchs-Generatoren: Online-Tools helfen beim Erstellen eines individuellen Widerspruchsschreibens.
  • Krankenkassen-Webseiten: Hier finden Sie die aktuellen Formulare und Informationen zum Widerspruch.
  • Datenschutzorganisationen: Organisationen wie der Verein für Patientenrechte und Datenschutz bieten weitere Informationen und Beratung.

Zusammenfassung:
Der Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte ist einfach, kann jederzeit erfolgen und hat keine negativen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung. Versicherte sollten sich gut informieren und ihre Entscheidung bewusst treffen. Die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten bleibt auch in der digitalen Welt bei den Versicherten.


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