Erledigten Schufa Eintrag löschen – So geht’s

Möchten Sie wissen, wie Sie einen erledigten Schufa-Eintrag löschen lassen können, um Ihre Kreditwürdigkeit schnell und rechtssicher zu verbessern?

Erledigten Schufa Eintrag löschen So wirds gemacht

Ein negativer Schufa-Eintrag kann die Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen und so die Aufnahme eines Kredits, das Mieten einer Wohnung oder den Abschluss eines Handyvertrags erschweren. Doch was tun, wenn ein Eintrag erledigt ist, etwa weil die offene Forderung längst bezahlt wurde?

Dieser umfassende Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie erledigte Schufa-Einträge gelöscht werden können, welche Fristen gelten und wie Sie Ihre Bonität wiederherstellen.


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Was ist ein erledigter Schufa-Eintrag?

Ein erledigter Schufa-Eintrag liegt vor, wenn eine ursprünglich offene Forderung – etwa durch Zahlung einer Rechnung oder eines Kredits – beglichen wurde. Die Schufa kennzeichnet solche Einträge mit dem Vermerk „Erledigt“. Dennoch bleibt der Eintrag für eine bestimmte Zeit sichtbar und kann sich weiterhin negativ auf den Schufa-Score auswirken.

Wann kann ein Schufa-Eintrag gelöscht werden?

Nicht jeder erledigte Schufa-Eintrag kann sofort gelöscht werden. Es gelten unterschiedliche Löschfristen und Voraussetzungen:

  • Falsche oder unberechtigte Einträge: Müssen umgehend gelöscht werden, sobald der Fehler nachgewiesen ist.
  • Erledigte Forderungen: Bleiben in der Regel noch drei Jahre nach Erledigung gespeichert, können aber unter bestimmten Umständen vorzeitig gelöscht werden.
  • Veraltete Einträge: Werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen automatisch gelöscht.

Gesetzliche Löschfristen für Schufa-Einträge

Art des EintragsLöschfrist nach Erledigung
Kredite3 Jahre nach Rückzahlung
Fällige Forderungen (z. B. Mahnbescheid)3 Jahre nach Begleichung
Informationen über Anfragen12 Monate
Girokonto-/KreditkartenkündigungSofort nach Erledigung
Falsche/unberechtigte EinträgeSofort

Wichtig: Die Frist beginnt ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Erledigung erfolgte.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Erledigten Schufa-Eintrag löschen

Schufa-Auskunft anfordern

  • Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal jährlich kostenlos eine Schufa-Selbstauskunft zu erhalten.
  • Die Auskunft zeigt alle gespeicherten Daten, inklusive positiver und negativer Einträge.

Einträge sorgfältig prüfen

  • Kontrollieren Sie, ob erledigte Forderungen korrekt als „erledigt“ markiert sind.
  • Überprüfen Sie, ob die Löschfrist bereits abgelaufen ist oder ob der Eintrag fehlerhaft ist.

Nachweise sammeln

  • Für die Löschung benötigen Sie Belege, etwa Kontoauszüge oder Schreiben des Gläubigers, die die Erledigung der Forderung bestätigen.

Antrag auf Löschung stellen

  • Wenden Sie sich schriftlich an die Schufa und legen Sie alle Nachweise bei.
  • Alternativ kontaktieren Sie direkt den Gläubiger, der den Eintrag veranlasst hat, und bitten ihn, die Schufa über die Erledigung zu informieren.
  • Nutzen Sie Musterbriefe, die viele Verbraucherzentralen und Banken bereitstellen.

Bearbeitungszeit abwarten

  • Die Schufa prüft den Antrag und setzt sich ggf. mit dem Gläubiger in Verbindung.
  • Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu drei Wochen.

Ergebnis kontrollieren

  • Fordern Sie nach Ablauf der Bearbeitungszeit eine neue Schufa-Auskunft an, um zu prüfen, ob der Eintrag tatsächlich gelöscht wurde.

Musterbrief für die Löschung eines erledigten Schufa-Eintrags

Betreff: Antrag auf Löschung eines erledigten Schufa-Eintrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Schufa-Auskunft vom [Datum] befindet sich ein Eintrag über eine Forderung der Firma [Name des Gläubigers] mit der Referenznummer [Nummer]. Diese Forderung wurde am [Datum der Zahlung] vollständig beglichen und ist als „erledigt“ gekennzeichnet.

Ich bitte um die Löschung dieses Eintrags gemäß Art. 17 DSGVO, da die Forderung erledigt und die gesetzliche Speicherfrist abgelaufen ist / der Eintrag unberechtigt ist.

Als Nachweis füge ich [Kontoauszug, Bestätigung des Gläubigers etc.] bei.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Löschung des Eintrags.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Geburtsdatum]

Wann ist eine vorzeitige Löschung möglich?

Eine vorzeitige Löschung erledigter Einträge ist möglich, wenn

  • der Eintrag nachweislich falsch oder unberechtigt ist,
  • die Forderung innerhalb von sechs Wochen nach Mahnung vollständig beglichen wurde und keine titulierte Forderung (z. B. Vollstreckungsbescheid) vorliegt.

In diesen Fällen sollte der Gläubiger der Schufa die Erledigung melden und der Verbraucher die Löschung beantragen.

Was tun bei Problemen mit der Löschung?

  • Keine Reaktion der Schufa: Wenden Sie sich an den Ombudsmann der Schufa oder an eine Verbraucherzentrale.
  • Gläubiger verweigert die Löschung: Bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme und legen Sie diese der Schufa vor.
  • Rechtliche Schritte: Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, wenn die Löschung trotz berechtigtem Anspruch verweigert wird.

Automatische Löschung durch die Schufa

Die Schufa löscht Einträge nach Ablauf der Fristen automatisch. Eine Eigeninitiative ist nicht notwendig, wenn die Frist bereits abgelaufen ist. Dennoch empfiehlt sich eine Kontrolle der eigenen Daten, um Fehler oder vergessene Löschungen zu erkennen.

Häufige Fehler und Irrtümer

  • Nicht jeder erledigte Eintrag wird sofort gelöscht: Die meisten bleiben drei Jahre sichtbar, auch wenn sie als „erledigt“ markiert sind.
  • Falsche Einträge müssen aktiv beanstandet werden: Die Schufa löscht diese nicht ohne Antrag.
  • Kostenlose Auskunft nutzen: Viele kostenpflichtige Anbieter bieten keinen Mehrwert gegenüber der kostenlosen Schufa-Selbstauskunft.

Tipps zur Verbesserung des Schufa-Scores

  • Regelmäßige Kontrolle: Mindestens einmal jährlich die Schufa-Auskunft prüfen.
  • Unberechtigte Einträge sofort reklamieren: Fehlerhafte oder veraltete Daten umgehend löschen lassen.
  • Kredite und Konten sparsam nutzen: Wenige, gut geführte Kredite verbessern den Score.
  • Alte, nicht mehr genutzte Konten kündigen: Zu viele offene Konten können sich negativ auswirken.

Fazit

Ein erledigter Schufa-Eintrag kann zur Belastung werden, wenn er nicht rechtzeitig gelöscht wird. Verbraucher haben das Recht, falsche, unberechtigte oder veraltete Einträge entfernen zu lassen.

Mit einer strukturierten Vorgehensweise – von der Anforderung der Selbstauskunft über die Prüfung und Beantragung der Löschung bis hin zur Kontrolle des Ergebnisses – lässt sich die eigene Bonität gezielt verbessern. Bei Problemen stehen Ombudsmann, Verbraucherzentralen und spezialisierte Anwälte zur Verfügung.

Weiterführende Hinweise:

  • Die Schufa ist verpflichtet, auf Antrag alle falschen oder unberechtigten Einträge zu löschen.
  • Die Fristen und Voraussetzungen für die Löschung sind gesetzlich geregelt und sollten stets beachtet werden.
  • Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Daten schützt vor Überraschungen bei wichtigen Finanzentscheidungen.

Mit dem richtigen Wissen und etwas Ausdauer lässt sich die eigene Schufa-Akte nachhaltig bereinigen und die finanzielle Zukunft wieder aktiv gestalten.


Tipp

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