Wissen Sie, worin sich die gesetzliche und die freiwillige Krankenversicherung unterscheiden – und welche Option für Ihre Situation die bessere Wahl ist?

Die Krankenversicherung ist in Deutschland ein zentrales Element der sozialen Absicherung. Jeder Bürger muss krankenversichert sein – ein Verzicht ist gesetzlich nicht erlaubt.
Doch es gibt entscheidende Unterschiede zwischen der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der freiwilligen Mitgliedschaft.
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Im Folgenden werden die Unterschiede, Voraussetzungen, Vor- und Nachteile sowie die wichtigsten Aspekte ausführlich erklärt.
Was bedeutet „gesetzlich pflichtversichert“?
Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist gesetzlich pflichtversichert. Das betrifft insbesondere:
- Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2025: 69.300 Euro jährlich)
- Auszubildende
- Rentner
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen
- Studierende (bis zu einem bestimmten Alter)
- Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen (über die Familienversicherung)
Für diese Gruppen besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Sie können sich zwar die Krankenkasse innerhalb der GKV aussuchen, aber nicht in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Was bedeutet „freiwillig gesetzlich versichert“?
Freiwillig gesetzlich versichert sind Personen, die nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen, aber dennoch in der GKV bleiben möchten. Dazu zählen:
- Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (2025: 69.300 Euro)
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamte, Richter und Soldaten
- Personen, deren Familienversicherung oder Pflichtversicherung endet (z.B. nach dem Studium)
Diese Gruppen haben die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Entscheiden sie sich für die GKV, sind sie dort freiwillig versichert.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
Merkmal | Gesetzlich pflichtversichert | Freiwillig gesetzlich versichert |
---|---|---|
Zugang | Für die meisten Arbeitnehmer, Rentner, Studierende, Arbeitslose verpflichtend | Für bestimmte Personengruppen mit Wahlfreiheit (z.B. Selbstständige, Gutverdiener) |
Beitragsberechnung | Nach Einkommen, Arbeitgeber zahlt Hälfte | Nach Einkommen, Arbeitgeber zahlt bei Angestellten Hälfte, Selbstständige zahlen komplett selbst |
Familienversicherung | Beitragsfrei für Ehepartner/Kinder ohne eigenes Einkommen | Beitragsfrei wie bei Pflichtversicherung, sofern Voraussetzungen erfüllt sind |
Wechsel in die PKV möglich | Nicht möglich | Möglich, aber Rückkehr erschwert |
Leistungsumfang | Einheitlich geregelt | Einheitlich geregelt |
Beitragspflichtige Einkünfte | Nur Arbeitseinkommen | Alle Einkünfte (z.B. Miete, Kapitalerträge) |
Mindest-/Höchstbeitrag | Ja | Ja |
Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung
Um freiwillig gesetzlich versichert zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Versicherungspflicht muss entfallen (z.B. durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständigkeit, Ende der Familienversicherung).
- Es muss unmittelbar vorher eine gesetzliche Versicherung bestanden haben (Pflicht- oder Familienversicherung). In diesem Fall erfolgt die Umstellung automatisch („obligatorische Anschlussversicherung“).
- Wer sich privat versichert, kann nicht ohne Weiteres in die GKV zurückkehren, insbesondere ab 55 Jahren ist dies fast unmöglich.
Beitragsberechnung: Wer zahlt wie viel?
Pflichtversicherte Arbeitnehmer:
- Beitragssatz: 14,6 % (allgemeiner Beitragssatz) + kassenindividueller Zusatzbeitrag (2025: 2,18 % bis 4,4 %)
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge je zur Hälfte.
- Beiträge werden nur auf das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 Euro monatlich) erhoben.
Freiwillig Versicherte:
- Beitragssatz identisch, aber: Beiträge werden auf alle Einkünfte erhoben (z.B. auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge).
- Selbstständige und Freiberufler zahlen die Beiträge komplett selbst, kein Arbeitgeberanteil.
- Es gibt Mindest- und Höchstbeiträge. Wer wenig verdient, zahlt den Mindestbeitrag, wer viel verdient, den Höchstbeitrag.
Beispielrechnung:
- Ein freiwillig versicherter Selbstständiger mit einem Einkommen von 6.000 Euro monatlich zahlt den Höchstbeitrag, da nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig ist.
Familienversicherung: Unterschiede und Vorteile
In der GKV gibt es die beitragsfreie Familienversicherung. Das bedeutet:
- Ehepartner und Kinder ohne oder mit nur geringem eigenen Einkommen können ohne zusätzliche Beiträge mitversichert werden.
- Dies gilt sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig Versicherte, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) hingegen muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, was die Kosten erheblich steigern kann.
Leistungen: Einheitlich für alle
Der Leistungsumfang der GKV ist gesetzlich geregelt und gilt für Pflicht- und freiwillig Versicherte gleichermaßen. Dazu zählen:
- Ärztliche Behandlungen
- Krankenhausaufenthalte
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- Vorsorgeuntersuchungen
- Mutterschaftsleistungen
- Krankengeld (bei Anspruch)
Individuelle Wahltarife oder Zusatzleistungen sind in der GKV nur begrenzt möglich. Wer umfangreichere Leistungen wünscht, kann private Zusatzversicherungen abschließen.
Vor- und Nachteile der freiwilligen Versicherung
Vorteile:
- Gleicher Leistungsumfang wie Pflichtversicherte
- Beitragsfreie Familienversicherung möglich
- Keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge bei Vorerkrankungen
- Beiträge richten sich nach Einkommen – bei geringem Einkommen niedrige Beiträge
- Automatische Absicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Nachteile:
- Beiträge werden auf alle Einkünfte erhoben, nicht nur auf Arbeitseinkommen
- Bei hohem Einkommen (über Beitragsbemessungsgrenze) sehr hohe Beiträge, ohne dass zusätzliche Leistungen gewährt werden
- Selbstständige und Freiberufler zahlen den vollen Beitrag selbst
- Zusatzbeiträge steigen regelmäßig an
- Keine Rückerstattung bei leistungsfreien Jahren (im Gegensatz zur PKV)
Für wen lohnt sich die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?
Die freiwillige GKV ist besonders sinnvoll für:
- Familien mit Kindern, da die beitragsfreie Familienversicherung erhebliche Kosten spart
- Menschen mit geringem oder schwankendem Einkommen, da die Beiträge einkommensabhängig sind
- Personen mit Vorerkrankungen, da keine Risikozuschläge erhoben werden
- Ältere Menschen, da die Beiträge nicht vom Alter abhängen (im Gegensatz zur PKV)
Weniger attraktiv ist die freiwillige GKV für:
- Gutverdienende ohne Familie, da sie den Höchstbeitrag zahlen, aber keine zusätzlichen Leistungen erhalten
- Selbstständige mit hohem Einkommen, da sie den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss zahlen
Wechselmöglichkeiten und Fristen
- Wer die Versicherungspflicht verliert (z.B. durch Gehaltserhöhung oder Selbstständigkeit), bleibt automatisch in der GKV als freiwilliges Mitglied, sofern keine Kündigung erfolgt.
- Ein Wechsel in die PKV ist grundsätzlich möglich, aber die Rückkehr in die GKV ist ab 55 Jahren kaum noch möglich.
- Wer in die PKV wechseln möchte, muss den Austritt aus der GKV innerhalb von zwei Wochen erklären.
Fazit: Gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig – was ist besser?
Beide Versicherungsformen bieten denselben Leistungsumfang und die gleiche Sicherheit. Der entscheidende Unterschied liegt in den Zugangsvoraussetzungen und der Beitragsberechnung:
- Pflichtversicherte profitieren vom Arbeitgeberanteil und der Beitragsberechnung ausschließlich auf das Arbeitseinkommen.
- Freiwillig Versicherte haben mehr Wahlfreiheit, zahlen aber bei hohem Einkommen und als Selbstständige oft deutlich mehr.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bietet insbesondere für Familien, Menschen mit niedrigem oder schwankendem Einkommen und Personen mit Vorerkrankungen viele Vorteile. Für Gutverdiener ohne Familie oder Selbstständige mit hohem Einkommen kann die private Krankenversicherung finanziell attraktiver sein – allerdings mit dem Risiko steigender Beiträge im Alter und fehlender Familienversicherung.
Die Entscheidung sollte daher gut überlegt werden, da ein Wechsel in die PKV langfristige Konsequenzen hat und eine Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist.
Zusammengefasst:
Die Unterschiede zwischen gesetzlich pflichtversichert und freiwillig gesetzlich versichert liegen vor allem in den Zugangsvoraussetzungen und der Beitragsberechnung. Die Leistungen sind identisch, aber die Beitragshöhe und die Möglichkeiten der Familienversicherung unterscheiden sich zum Teil erheblich. Wer die Wahl hat, sollte die individuellen Lebensumstände, das Einkommen und die Zukunftsplanung sorgfältig abwägen.
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